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Impressum

Herausgeber:

Deutsche Gesetzliche

Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Tel.: 030 288763800

Fax: 030 288763808

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de

Sachgebiet "Psyche und Gesundheit in der Arbeitswelt" des

Fachbereichs "Gesundheit im Betrieb" der DGUV, AG "Trauma und Psyche" des GFK-Ausschusses Rehabilitation

Mitglieder der Projektarbeitsgruppe:

Antje Dralle, Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen

Rainer Erb, Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

Anne Gehrke, Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Christine Gericke, Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse

Jan Hetmeier, Unfallversicherung Bund und Bahn

Kai Jurig, Unfallkasse Sachsen

Dorothea Kraft, Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik

Birger Neubauer, Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation

Christian Pangert, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Projektleitung)

Ulrike Rößler, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Dirk Scholtysik, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Ronny Welbing, Unfallkasse Nord

Ausgabe: Oktober 2017

DGUV Grundsatz 306-001

zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen

1 Einleitung

Als Partner der Betriebe/Unternehmen und Organisationen entwickeln die Unfallversicherungsträger Präventionsstrategien, die auf die konkreten Anforderungen der Betriebe und Einrichtungen zugeschnitten sind. Die Umsetzung von Präventionskonzepten und deren Erfolg liegen im Interesse und in der Verantwortung der Unternehmerinnen und Unternehmer.

Dieser DGUV Grundsatz richtet den Fokus auf traumatische Ereignisse.

Dabei handelt es sich um plötzlich auftretende Extremsituationen. Diese beinhalten die Konfrontation mit tatsächlichem oder drohendem Tod, ernsthaften Gesundheitsschäden oder sonstigen Gefahren für die Unversehrtheit der eigenen oder anderer Person(en). Traumatische Ereignisse sind selten, stellen für die Betroffenen jedoch eine massive Beanspruchung dar.

Das Spektrum traumatischer Ereignisse im Arbeitskontext ist groß. Typische Ereignisse sind beispielsweise Betriebsunfälle, tätliche Übergriffe, Raubüberfälle, Bedrohungen, Verkehrsunfälle, Rettungseinsätze.

Ein Psychotrauma ist eine psychische Verletzung, eine seelische Wunde. Sie kann entstehen, wenn Menschen eine außergewöhnliche, nicht alltägliche Belastungssituation erleben, die ihre psychischen Bewältigungsmöglichkeiten übersteigt und Betroffene dabei Angst, Hilflosigkeit und Kontrollverlust erleben (vgl. Fischer und Riedesser, 2009).[1]

Die durch Arbeits-, Wege- und Schulunfälle sowie Berufskrankheiten erlittenen psychischen Gesundheitsschäden und deren Folgen sind mit allen geeigneten Mitteln zu beseitigen oder zu mildern. Im Fokus stehen dabei die schnelle medizinisch-psychologische Hilfe sowie die dauerhafte berufliche/schulische und soziale Wiedereingliederung.

Durch frühzeitiges Erkennen relevanter Symptome, rasches Handeln und aktives Steuern der Heilbehandlung soll die Entwicklung oder Chronifizierung einer psychischen Störung verhindert und die Teilhabe gesichert werden.

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet dies alles aus einer Hand. Damit wird deutlich, dass nur ein gemeinsames Vorgehen von Prävention und Rehabilitation in Bezug auf traumatische Ereignisse zielführend ist.

Dieser Grundsatz veranschaulicht das Gesamtkonzept im Umgang mit traumatischen Ereignissen und ist zugleich Anspruch für die tägliche Arbeit der Unfallversicherungsträger in Deutschland.

[1] Fischer, G., und Riedesser, P. (2009): Lehrbuch der Psychotraumatologie. Reinhardt, München.

2 Verlaufsschema

Ziel Gefährdungen minimieren (TOP) Belastungsspitzen minimieren Gesundheitszustand stabilisieren Stabilisierung, Rehabilitation, Eingliederung Unterstützung bei Wiederaufnahme der Tätigkeit
Maßnahmen Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Notfallmanagement Psychologische Erstbetreuung Beratung/Unterstützung, Screening, Vermittlung Probatorik, Diagnostik, Psychotherapie, Reha-Management Unterstützung, Begleitung, Betriebliches Eingliederungsmanagement
Verantwortung Unternehmensleitung Unternehmensleitung[1] UV-Träger Unternehmensleitung
Akteure Aufsichtspersonen, Unternehmer/-innen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte/-innen Erstbetreuer/-innen, Notfallseelsorger/-innen, Kriseninterventionsteam betriebliche Psychologen/-innen, Sozialberatung, Betriebsärzte/-innen, Notfallpsychologen/-innen Psychotherapeuten/-innen, Reha-Manager/-innen, Führungskräfte, D-Ärzte/-Ärztinnen, Betriebsärzte/-innen, Kollegen/-innen, Aufsichtspersonen

Die Abbildung verdeutlicht die drei Handlungsphasen im Zusammenhang mit traumatischen Ereignissen und stellt die jeweiligen Ziele und Maßnahmen dar. Sie zeigt auf, wer in den Phasen die Verantwortung hat und welche Akteure beteiligt sind.

Unabhängig vom Eintritt eines traumatischen Ereignisses muss im Unternehmen die potenzielle Gefährdung an den Arbeitsplätzen ermittelt werden. Im Ergebnis dieser Gefährdungsbeurteilung sind Maßnahmen festzulegen, di...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?