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Impressum
Herausgeber:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Tel.: 030 288763800
Fax: 030 288763808
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Sachgebiet "Psyche und Gesundheit in der Arbeitswelt" des
Fachbereichs "Gesundheit im Betrieb" der DGUV, AG "Trauma und Psyche" des GFK-Ausschusses Rehabilitation
Mitglieder der Projektarbeitsgruppe:
Antje Dralle, Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen
Rainer Erb, Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Anne Gehrke, Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Christine Gericke, Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse
Jan Hetmeier, Unfallversicherung Bund und Bahn
Kai Jurig, Unfallkasse Sachsen
Dorothea Kraft, Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Birger Neubauer, Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation
Christian Pangert, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Projektleitung)
Ulrike Rößler, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Dirk Scholtysik, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Ronny Welbing, Unfallkasse Nord
Ausgabe: Oktober 2017
DGUV Grundsatz 306-001
zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen
1 Einleitung
Als Partner der Betriebe/Unternehmen und Organisationen entwickeln die Unfallversicherungsträger Präventionsstrategien, die auf die konkreten Anforderungen der Betriebe und Einrichtungen zugeschnitten sind. Die Umsetzung von Präventionskonzepten und deren Erfolg liegen im Interesse und in der Verantwortung der Unternehmerinnen und Unternehmer.
Dieser DGUV Grundsatz richtet den Fokus auf traumatische Ereignisse.
Dabei handelt es sich um plötzlich auftretende Extremsituationen. Diese beinhalten die Konfrontation mit tatsächlichem oder drohendem Tod, ernsthaften Gesundheitsschäden oder sonstigen Gefahren für die Unversehrtheit der eigenen oder anderer Person(en). Traumatische Ereignisse sind selten, stellen für die Betroffenen jedoch eine massive Beanspruchung dar.
Das Spektrum traumatischer Ereignisse im Arbeitskontext ist groß. Typische Ereignisse sind beispielsweise Betriebsunfälle, tätliche Übergriffe, Raubüberfälle, Bedrohungen, Verkehrsunfälle, Rettungseinsätze.
Ein Psychotrauma ist eine psychische Verletzung, eine seelische Wunde. Sie kann entstehen, wenn Menschen eine außergewöhnliche, nicht alltägliche Belastungssituation erleben, die ihre psychischen Bewältigungsmöglichkeiten übersteigt und Betroffene dabei Angst, Hilflosigkeit und Kontrollverlust erleben (vgl. Fischer und Riedesser, 2009).
Die durch Arbeits-, Wege- und Schulunfälle sowie Berufskrankheiten erlittenen psychischen Gesundheitsschäden und deren Folgen sind mit allen geeigneten Mitteln zu beseitigen oder zu mildern. Im Fokus stehen dabei die schnelle medizinisch-psychologische Hilfe sowie die dauerhafte berufliche/schulische und soziale Wiedereingliederung.
Durch frühzeitiges Erkennen relevanter Symptome, rasches Handeln und aktives Steuern der Heilbehandlung soll die Entwicklung oder Chronifizierung einer psychischen Störung verhindert und die Teilhabe gesichert werden.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet dies alles aus einer Hand. Damit wird deutlich, dass nur ein gemeinsames Vorgehen von Prävention und Rehabilitation in Bezug auf traumatische Ereignisse zielführend ist.
Dieser Grundsatz veranschaulicht das Gesamtkonzept im Umgang mit traumatischen Ereignissen und ist zugleich Anspruch für die tägliche Arbeit der Unfallversicherungsträger in Deutschland.
2 Verlaufsschema
|
Ziel |
Gefährdungen minimieren (TOP) |
Belastungsspitzen minimieren |
Gesundheitszustand stabilisieren |
Stabilisierung, Rehabilitation, Eingliederung |
Unterstützung bei Wiederaufnahme der Tätigkeit |
Maßnahmen |
Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Notfallmanagement |
Psychologische Erstbetreuung |
Beratung/Unterstützung, Screening, Vermittlung |
Probatorik, Diagnostik, Psychotherapie, Reha-Management |
Unterstützung, Begleitung, Betriebliches Eingliederungsmanagement |
Verantwortung |
Unternehmensleitung |
Unternehmensleitung |
UV-Träger |
Unternehmensleitung |
Akteure |
Aufsichtspersonen, Unternehmer/-innen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte/-innen |
Erstbetreuer/-innen, Notfallseelsorger/-innen, Kriseninterventionsteam |
betriebliche Psychologen/-innen, Sozialberatung, Betriebsärzte/-innen, Notfallpsychologen/-innen |
Psychotherapeuten/-innen, Reha-Manager/-innen, Führungskräfte, D-Ärzte/-Ärztinnen, Betriebsärzte/-innen, Kollegen/-innen, Aufsichtspersonen |
Die Abbildung verdeutlicht die drei Handlungsphasen im Zusammenhang mit traumatischen Ereignissen und stellt die jeweiligen Ziele und Maßnahmen dar. Sie zeigt auf, wer in den Phasen die Verantwortung hat und welche Akteure beteiligt sind.
Unabhängig vom Eintritt eines traumatischen Ereignisses muss im Unternehmen die potenzielle Gefährdung an den Arbeitsplätzen ermittelt werden. Im Ergebnis dieser Gefährdungsbeurteilung sind Maßnahmen festzulegen, di...