3.1
Griffhilfen an Mauersteinen müssen unter ergonomischen Gesichtspunkten gestaltet und so angeordnet sein, daß ein sicheres und mit möglichst geringer Anstrengung verbundenes Ergreifen und Halten des Mauersteins möglich ist.
3.2
Die Kanten von Griffhilfen dürfen keine Grate haben. Die Kanten sollen leicht gebrochen oder abgerundet sein.
3.3
Grifflöcher müssen die in Tabelle 2 genannten Mindestabmessungen haben.
Tabelle 2: Mindestabmessungen von Grifflöchern
Art der Grifflöcher | Mindest- länge mm |
Mindest- breite mm |
Mindest- Durchmesser mm |
4-Finger-Grifflöcher | 105 mm | 35 mm[2] | |
Daumen-Grifflöcher | 35 mm | 35 mm | 35 mm |
3.4
Die Ecken von Grifflöchern können mit Radien von höchstens 5 mm abgerundet sein.
3.5
Daumengrifflöcher sollen am Rand des Mauersteins möglichst in Verbindung mit Grifftaschen angeordnet sein (siehe Bild 5). Ist an Stelle eines Daumen-Griffloch-Paares nur ein Daumen-Griffloch vorhanden, muß an der gegenüberliegenden Seite des Mauersteins eine Grifftasche angeordnet sein.
3.6
Grifftaschen müssen folgende Mindestmaße haben:
Breite:
- bei Steinbreiten von ≤ 17,5 cm: 85 mm,
- bei Steinbreiten von ≥ 24,0 cm: 100 mm,
- Höhe: ≥ 35 mm,
- Tiefe: ≥ 20 mm.
3.7
In Grifflöchern sollen nach Möglichkeit Griffleisten angeformt sein (siehe Bild 9).
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