Vorwort
Bauarbeiten, bei denen Fassaden, Wände, Decken oder Dachflächen mit Profiltafeln aus metallischen Werkstoffen (beispielsweise Trapezbleche, Kassetten) hergestellt, instand gesetzt oder demontiert werden, sind durch spezifische Gefährdungen und Belastungen charakterisiert.
Dabei ist das Risiko eines Absturzes von Konstruktionsteilen für Dächer und Wände besonders groß.
Für die Montage von Profilblechen ist insbesondere kennzeichnend:
- Großflächige Profilbleche werden mit beträchtlichen Flächenleistungen verlegt, wobei die Mitarbeiter erheblichen körperlichen Belastungen und Stress ausgesetzt sind.
- Durch Kosten- und Zeitdruck bedingt wird oftmals auf die erforderlichen Schutzmaßnahmen verzichtet bzw. diese nur halbherzig durchgeführt.
Diese Informationsschrift wendet sich an den Unternehmer, aber auch an Mitarbeiter, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Montage von Profiltafeln beauftragt werden.
Sie beinhaltet folgende Schwerpunkte:
- Planung, Vorbereitung und Organisation der Arbeiten,
- Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen,
- Verantwortung der Unternehmer und Führungskräfte,
- allgemeine und arbeitsspezifische Unterweisungen,
- Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln und Ausrüstungen,
- arbeitsverfahrenbezogene Schutzmaßnahmen,
- Transport auf der Baustelle und
- Gesundheitsgefährdungen und ergonomische Gesichtspunkte.
Mit dieser Broschüre soll vor allem durch praxisbezogene Beispiele aufgezeigt werden, dass sich die Einbeziehung des Arbeitsschutzes in die Vorbereitung und Durchführung der Arbeiten vorteilhaft auf das Unternehmen auswirkt, z. B. durch Vermeidung unfallbedingter Fehlzeiten und arbeitsbedingter Erkrankungen.
Als Hilfestellung ist im Anhang ein Muster-Gefährdungskatalog aufgeführt, der im Bedarfsfall auf die konkreten Baustellenbedingungen anzuwenden ist.
1 Planung, Vorbereitung und Einrichtung
1.1 Durch Planung zum Erfolg!
Die Planung von Bauarbeiten hat das Ziel, die beste Lösung für den Ablauf der Arbeiten bis zur Fertigstellung oder Übergabe zu finden. Wesentliche Grundlagen für den Planungsprozess (Bild 1-1) sind die Klärung
- der Aufgabenstellung und
- der Voraussetzungen.
Bild 1-1: Grundlagen der Planung
Nur eine eindeutige Aufgabenstellung mit genauen Angaben zum Leistungsumfang, zu den Termin- und Qualitätsvorgaben usw. sowie präzise Kenntnisse der Voraussetzungen, unter denen die Arbeiten durchgeführt werden, ermöglichen es, Angebote zu kalkulieren, Arbeitsabläufe festzulegen, Art und Umfang der Baustelleneinrichtung sowie den Personalbedarf den Erfordernissen entsprechend zu ermitteln (Bild 1-2).
Bild 1-2: Ablauf der Montageplanung
Die Aufgabenstellung formuliert im Wesentlichen der Auftraggeber. Allerdings sind neben den Leistungsbeschreibungen und vertraglichen Lieferbedingungen – auch ohne besondere Erwähnung – Gesetze, öffentlich rechtliche Vorschriften und Regeln der Technik bei der Planung zu berücksichtigen.
Aus dem wechselseitigen Zusammenspiel zwischen der Aufgabenstellung und den Voraussetzungen ergeben sich die Grundlagen der Planung, aus denen sich die erforderlichen Maßnahmen ableiten.
1.2 Gefährdungsbeurteilung
Warum muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?
Die Beurteilung von Gefährdungen stellt die Grundlage aller Entscheidungen hinsichtlich der Schutzmaßnahmen im Arbeitsschutz dar. Dies findet seinen Niederschlag sowohl im Arbeitsschutzgesetz als auch in Verordnungen und Regeln der Technik. Dabei müssen nicht nur stationäre Arbeitsplätze, sondern auch Bau- und Montagearbeiten beurteilt werden.
Wie umfangreich muss eine Gefährdungsbeurteilung sein?
Die Gefährdungsbeurteilung bewertet alle Tätigkeiten und jeden Arbeitsplatz auf Unfall- und Gesundheitsgefahren. Dabei soll eine ganzheitliche Betrachtung aller Tätigkeiten vorgenommen werden, die zum Erreichen des Arbeitszieles, z. B. "fertiges Dach", erforderlich sind.
Dies schließt die Montage und den Rückbau von Schutzeinrichtungen ein.
Die Montage von Gerüsten oder Schutznetzen, aber auch die Verwendung von persönlichen Schutzausrüstungen, sind mit Gefährdungen verbunden. Zu klären ist, in welchem Fall die Gesamtgefährdung am geringsten ist.
Es sollen nach Möglichkeit auch die Gefährdungen Berücksichtigung finden, die auf die Beschäftigten anderer Unternehmen/Gewerke wirken. So kann es sein, dass z. B. für den Einbau von Lichtkuppeln die Montage von Schutznetzen wegen der dabei auftretenden großen Gefährdung unzweckmäßig ist.
Berücksichtigt man jedoch auch das Verlegen der Profiltafeln, das Aufbringen der Isolierung und der Dachfolie, die Montage von Blitzschutzanlagen und Anlagen der Haustechnik auf dem Dach, wird schnell bewusst, dass Schutznetze durchaus zweckmäßig sind.
Für die Größe der Gefährdung durch Absturz sind im Wesentlichen die
- Art und Schwere der Tätigkeit (bei der Absturzgefahr besteht),
- Dauer der Tätigkeit (bei der Absturzgefahr besteht),
- Eignung der eingesetzten Personen (Ausbildung, Erfahrung, körperliche Konstitution, Motivation, Gefahrenbewusstsein) und
- Aufsicht (Qualität und Umfang)
ausschlaggebend. Diese Faktoren fließen u.a. in die Gefährdungsbeurteilung ein.
Weitere Informationen können der einschläg...