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Impressum
Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
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Internet: www.dguv.de
Sachgebiet "Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege" des Fachbereichs
"Bildungseinrichtungen" der DGUV in Zusammenarbeit mit Sachgebiet "Schulen"
DGUV Information 202-022
zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter
www.dguv.de/publikationen Webcode: p202022
Bildnachweis
Titelbild, Abb. 1, 6, 13: Winfried Eberhardt, UK Hessen;
Abb. 2-3,7, 9-12,14-16: Matthias Lange, UK Hessen;
Abb. 4-5: Holger Eckmann, UK Baden-Württemberg in Anlehnung an DIN EN 1176;
Abb. 8: rend Medien Service GmbH, UK Nordrhein-Westfalen
1 Einleitung
Kinder gewinnen durch Bewegung und Spiel Kontakt zu ihrer Umwelt. Sie bekommen damit Gelegenheit, Erfahrungen aus erster Hand zu sammeln. Sie lernen mit ihrem Körper umzugehen, Risiken einzugehen und Situationen zu bewältigen oder auch zu scheitern. Aber dies darf nicht zu schweren Verletzungen führen.
Für die Entwicklung von Kindern haben Bewegung und Spiel eine große Bedeutung. Sie lernen durch die Bewegung sich und die Umwelt kennen, sie kommunizieren und kooperieren über und durch Bewegung, sie drücken durch Bewegung ihre Gefühle aus und vieles mehr. Es ist demzufolge unstrittig, dass Spielen und Bewegung einen sehr hohen Stellenwert in der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern haben muss. Dabei ist es aber auch wichtig, dass Kinder ein sicheres Umfeld haben, in dem sie sich bewegen können. Vor diesem Hintergrund werden von den Unfallversicherungsträgern unter Bezugnahme auf Normen Vorgaben für die Ausführung von Spielflächen und Spielplatzgeräten geschaffen.
Diese DGUV Information soll Trägern, Leitungen und pädagogischen Fachkräften helfen, die Anforderungen, die an Außenspielflächen in Kindertageseinrichtungen, Horten und Schulen gestellt werden, im Rahmen eines Gesamtkonzeptes umzusetzen. Dabei werden sowohl die Erfordernisse der täglichen Praxis und der Arbeit des pädagogischen Personals als auch die Belange der Kinder betrachtet.
Die Vorgaben legen im wesentlichen Schutzziele fest, die auf unterschiedliche Weise erreicht werden können. Anhand von Beispielen wird aufgezeigt, wie diese Schutzziele praxisnah, bezogen auf die Altersstufe der Kinder, im Rahmen der Planung und Gestaltung von Spielflächen umgesetzt werden können. Auf diese Weise bilden die Vorgaben aus Normung und Gesetzgebung den Rahmen für Planer und Hersteller. Grenzen werden dort gesetzt, wo die Gesundheit der Kinder erheblich gefährdet ist.
2 Mit Risiken bewusst umgehen
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Abb. 1
Angebote von Risiken und Wagnissen zur Kompetenzentwicklung in der frühen Bildung
Risikoförderung, das heißt die Aneignung von Risikokompetenz, ist ein zentraler Baustein der Sicherheitsförderung, auch in der frühen Bildung. Wenn man möchte, dass Kinder lernen, sich sicher zu verhalten, müssen sie lernen mit Risiken umzugehen. Ohne Risiko keine Sicherheit. Das Zulassen von Risiken und Wagnissen gehört ebenso zu einer kindgerechten Sicherheitsförderung wie das Reglementieren und Verbieten.
Es ist deshalb insbesondere in der frühen Bildung erforderlich, den Kindern Risiken, zum Beispiel im Rahmen der Bewegungsförderung, anzubieten, die sie grundsätzlich mit Hilfe ihrer Kompetenzen bewältigen können (Abbildung 1). Die Einbeziehung von Risiken und Wagnissen darf aber nicht dazu führen, dass Verletzungen der Kinder in Kauf genommen werden. Auch bei der Risikoförderung gilt der pädagogische Grundsatz, dass die Sicherheit der Kinder gewahrt sein muss.
Im Rahmen der Sicherheitsförderung geht es um die Gestaltung von kalkulierbaren bzw. dosierten Risiken. Dabei handelt es sich um solche pädagogisch gestalteten Situationen, die eine realistische Bewältigungschance und keine gravierenden negativen Konsequenzen im Sinne von Verletzungen beinhalten. Es geht letztlich um die Schaffung einer den Kindern Sicherheit vermittelnden Lernumgebung. Hierzu gehören:
- eine fachgerechte und verantwortungsbewusste Planung,
- der Norm entsprechende Spielplatzgeräte,
- eine situations- und entwicklungsgerechte Aufsicht.
Die Sicherheit vermittelnde Lernumgebung ist Voraussetzung dafür, dass Kinder Risiken und Wagnisse eingehen können, ohne dass sie Gefahr laufen müssen, sich zu verletzen. Da es keine 100 % Sicherheit gibt, können trotzdem noch Unfälle vorkommen, die aber in der Regel keine schwerwiegenden Folgen und somit auch keine rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen, da das Handeln pädagogisch begründbar ist.
Die fachliche Auseinandersetzung zu diesem Thema ist deshalb wichtig und notwendig, um für die gesunde Entwicklung der Kinder das richtige Maß an Sicherheit und Risiko zu finden.
3 Allgemeine Hinweise für Außenspielflächen und Auswahl der Spielangebote
Planung
Außengelände in Kindertageseinrichtungen und Schulen stellen einen geeigneten und beliebten Spielraum für Kinder dar. Bei der Planung solcher Flächen ist deshalb Sorgfalt erfor...