Technische Maßnahmen
Bereits bei der Planung von Kindertageseinrichtungen ist zu berücksichtigen, dass die Beurteilungspegel sowie raumakustische Anforderungen im Kita-Alltag eingehalten werden können. Durch Straßenverkehrslärm und andere Hintergrundgeräusche hervorgerufene Schalldruckpegel müssen dabei hinreichend Beachtung finden, damit im Gebäude eine gute Kommunikation ermöglicht werden kann. Bereits im Planungsprozess sollten absehbare Störeinflüsse vermieden werden, insbesondere durch Trennung der Mehrzweck- beziehungsweise Bewegungsräume von den Ruheräumen.
Im laufenden Betrieb können zum Beispiel Halligkeit, schlechte Sprachverständlichkeit, deutlich wahrnehmbare Hintergrundgeräusche sowie Beschwerden von Beschäftigten über Lärm Hinweise auf zu hohe Belastungen geben. Diesen Hinweisen muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nachgegangen werden, um gegebenenfalls notwendige Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen.
Abb. 32
Vereinfachte Darstellung extra-auraler Wirkungen (Quelle: Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A 3.7 "Lärm")
Grundsätzlich hat die Lärmminderung an der Quelle (primäre Schutzmaßnahmen) Vorrang, vor der Lärmminderung auf dem Ausbreitungsweg und raumakustischen Maßnahmen (sekundäre Schutzmaßnahmen).
Primäre Schutzmaßnahmen zur Lärmminderung setzen an folgenden Quellen an:
- Gebäudeeinrichtungen und -ausstattungen, zum Beispiel Lüftungs- und Klimaanlagen, Heizungs- und Sanitäranlagen, Fußböden (Trittschall) und Türen
- Arbeitsmittel und Einrichtungen, zum Beispiel Büro- und Küchengeräte mit geringem Lärmemissionspegel, Transport- und Geschirrwagen sowie Spielfahrzeuge mit Gummibereifung, Tische und Stühle mit Gleitern, schalldämpfende Unterlagen wie für Geschirr, Besteck und Spielzeug, Schubladen mit Anschlagdämpfern, Spielteppiche (Abbildung 32).
Sekundäre Schutzmaßnahmen zur Lärmminderung auf dem Übertragungsweg und raumakustische Maßnahmen sind:
- Dämpfung, Entkopplung oder Dämmung bei Schallübertragungen von Raum zu Raum und akustisch wirksame Gestaltung von Wänden, Fenstern, Türen und Dächern bei Quellen außerhalb der Einrichtung (zum Beispiel Verkehrslärm)
- Raumakustisch wirksame Absorptionsflächen an Decken und/oder Wänden (Abbildung 33).
Organisatorische Maßnahmen
Unter organisatorische Lärmminderungsmaßnahmen fallen alle Maßnahmen, die zu einer räumlichen oder zeitlichen Trennung von Lärmquelle und Mensch und damit zu einer geringeren Lärmexposition führen. Folgende organisatorische Maßnahmen können in Kindertageseinrichtungen beispielhaft genannt werden:
- Kommunikationsregeln erstellen und beachten
- Spielerische Lärmsensibilisierung der Kinder, zum Beispiel Stille-Spiele, Lärmdetektive
- Ruhezeichen einführen, zum Beispiel Handzeichen, Lärmampeln oder andere Hilfsmittel
- Laute Spielphasen in separate Räume oder in den Außenbereich verlagern
- Bewegungs- und Ruhephasen zeitlich voneinander trennen
- Ausschalten tätigkeitsfremder Lärmquellen, zum Beispiel Audiogeräte
Die pädagogischen Fachkräfte sollten durch Informationen und Unterweisung auf das Vermeiden unnötiger Lärmquellen und lärmarme Arbeitsweisen hingewiesen werden.
Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Abb. 33
Spielteppiche und eine Spielkiste mit Teppichauflage zur Lärmreduzierung
Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Abb. 34
Akustikdecke
Personenbezogene Maßnahmen
Alle pädagogischen Fachkräfte sollten die organisatorischen und verhaltenspräventiven Maßnahmen zur Lärmreduzierung kennen und diese umsetzen. Sind alle Maßnahmen ausgeschöpft und liegt eine besondere persönliche Disposition bei einer pädagogischen Fachkraft vor, kann während belastender Phasen, in denen ein höherer Lärmpegel herrscht, möglicherweise ergänzend ein geeigneter Gehörschutz hilfreich sein. Dabei darf ein kurzzeitiger Gebrauch des Gehörschutzes nicht zu Lasten der pädagogischen Arbeit gehen. Gemeinsam mit der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt ist zu beraten, welcher Gehörschutz geeignet ist.
Bietet die Einrichtung die Möglichkeit, sich in der Pause in einem ruhigen Personal- oder gesonderten Rückzugsraum zu entspannen, sollte dieser - wann immer möglich - genutzt werden (Abbildung 35). Auch ein Spaziergang in der Pause kann für Ruhe und Entspannung sorgen.
Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Abb. 35
Entspannungsliege in einem ruhigen Rückzugsraum
Vorschriften, Regeln und Informationen
- DGUV Vorschrift 82 "Kindertageseinrichtungen"
- DGUV Regel 102-602 "Branche Kindertageseinrichtung"
- Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.7 Lärm
Literatur Unfallkasse Berlin (Hrsg.) (2018): Auf dem Weg zur leisen Kita. Berlin. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV, Hrsg.) (2017): Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz Kita - die MusterKiTa als Beispiel guter Praxis. IFA-Report 4/2017. ... |