Wenn die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz nicht bekannt sind, kann sich auch niemand davor schützen. Eine der wichtigsten Aufgaben zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit ist daher die Beurteilung der Arbeitsbedingungen sowie in Bildungseinrichtungen auch der Lernbedingungen, auch "Gefährdungsbeurteilung" genannt. Diese hat das Ziel, für jeden Arbeits- und Lernplatz in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Bildungseinrichtung mögliche Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten und Schülerinnen und Schüler festzustellen (u. a. Übersicht der Gefährdungsfaktoren) und Maßnahmen zur Beseitigung dieser Gefährdungen festzulegen.
Beachten Sie Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote, zum Beispiel für Jugendliche, Schwangere und stillende Mütter, insbesondere im Hinblick auf schwere körperliche Arbeiten sowie den Umgang mit Gefahr- und Biostoffen. Es gilt: Gefahren müssen immer direkt an der Quelle beseitigt oder vermindert werden. Wo dies nicht vollständig möglich ist, müssen Sie Schutzmaßnahmen nach dem T-O-P-Prinzip ergreifen. Das heißt, sie müssen zuerst technische (T), dann organisatorische (O) und erst zuletzt personenbezogene (P) Maßnahmen festlegen und durchführen. Mit der anschließenden Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung kommen Sie nicht nur Ihrer Nachweispflicht nach, sondern erhalten auch eine zuverlässige Übersicht der Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheit in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Bildungseinrichtung. So lassen sich auch Entwicklungen nachvollziehen und Erfolge aufzeigen.
Bei der Zusammenarbeit mit einem Praktikums- beziehungsweise Kooperationsbetrieb sollten Sie daher Ihre Pflicht zur Umsetzung der erforderlichen Präventionsmaßnahmen auf die Unternehmensverantwortlichen im Praktikumsbetrieb übertragen. Dies kann zum Beispiel im Praktikumsvertrag geregelt werden. Entscheidend ist, dass die Pflichtenübertragung schriftlich erfolgt, denn nur dann ist sie wirksam. Das entbindet Sie jedoch nicht von Ihren Auswahl-, Organisations- und Überwachungspflichten. So müssen Sie beispielsweise sicherstellen, dass sich der Praktikums- beziehungsweise Kooperationsbetrieb an diese Vereinbarung hält. Dies kann bei den im Vorfeld stattfindenden Besuchen des Unternehmens durch verantwortliche Lehrkraft (Praktikumsleitung) erfolgen. Dabei führen Sie gemeinsam mit dem Betrieb unter anderem die Gefährdungsbeurteilung durch und stimmen wesentliche Aspekte wie die arbeitsmedizinische Vorsorge und arbeitsplatzbezogene Unterweisungen sowie die Zurverfügungstellung Persönlicher Schutzausrüstung ab. Die Besichtigungen werden regelmäßig wiederholt. Die Intervalle legen Sie aufgrund der jeweiligen Gefährdungslage und der vorgefundenen Gegebenheiten fest.
Bestandteil dieser Anlage sind folgende weitere Dokumente:
- Risiko Beurteilen
- Übersicht der Gefährdungsfaktoren
- Checkliste 1: Sicherheitsorganisation im Praktikumsbetrieb
- Checkliste 2: Erste Hilfe
- Checkliste 3: Jugendschutz
- Checkliste 4: Unterweisungen
Risiko beurteilen
Bei der Beurteilung des Risikos ist zunächst zu prüfen, ob es für die Gefährdung bindende Vorgaben in gesetzlichen Regelungen oder im Regelwerk der Unfallversicherungsträger gibt, wie beispielsweise Grenzwerte im Fall von Gefahrstoffen und Lärm.
Ist das bei der ermittelten Gefährdung nicht gegebenen, wird das Risiko, das von der Gefährdung ausgeht beurteilt, indem die Wahrscheinlichkeit des Wirksamwerdens der Gefährdung und die mögliche Schwere eines dadurch ausgelösten Gesundheitsschadens eingeschätzt werden.
Das Risiko und somit der Handlungsbedarf kann dann am einfachsten nach dem Ampel-Prinzip eingestuft werden:
Falls die Zuordnung der ermittelten Gefährdung oder Belastung zu einer der drei Risikostufen nicht ohne weiteres möglich ist, gibt die Risikomatrix Anhaltspunkte für die Beurteilung. Im Schnittpunkt der eingeschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und der eingeschätzten Schadensschwere, die die ermittelte Gefährdung aufweist, ist das resultierende Risiko, von gering bis hoch, zu finden. Aus der Charakterisierung des Risikos leitet sich der Handlungsbedarf zur Risikominderung ab. Ziel ist es, das Risiko im akzeptablen, grünen Bereich zu halten.
Es gibt neben der hier beschriebenen Risikomatrix (Abbildung 9) noch weitere Methoden der Risikobeurteilung, die angewandt werden können.
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grün |
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gelb |
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rot |
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Das Risiko ist gering! Maßnahmen sind nicht erforderlich (prüfen, ob Verbesserung möglich ist). |
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Das Risiko ist vorhanden! Maßnahmen zur Minderung des Risikos sind erforderlich. |
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Das Risiko ist hoch! Maßnahmen zur Minderung des Risikos sind unverzüglich durchzuführen. |
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Eintrittswahrscheinlichkeit |
Schadensschwere |
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keine gesundheitlichen Folgen |
Bagatellfolgen (die Arbeit kann fortgesetzt werden) |
mäßig schwere Folgen (Arbeitsausfall, ohne Dauerschäden) |
schwere Folgen (irreparable Dauerschäden möglich) |
tödliche Folgen |
praktisch unmöglich |
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vorstellbar |
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Durchaus möglich |
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zu erwarten |
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fast gewiss |
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Abb. 9
Beispiel einer Risikomatrix zur Einstufung des Risiko...