3. Spannungsfreiheit feststellen
Das Feststellen der Spannungsfreiheit ist unerlässlich und darf nur von einer Elektrofachkraft oder einer elektrotechnisch unterwiesenen Person mit dafür geeigneten Geräten und Einrichtungen vorgenommen werden. Multimeter sollten in energiereichen Anlagen wegen der hohen Unfallgefahr nicht verwendet werden.
Sperrelemente bringen mehr Sicherheit
Hinweise zur Auswahl sicherer handgehaltener Multimeter sind der Broschüre, Bestell-Nr. S 027 zu entnehmen. Die Spannungsfreiheit muss stets allpolig, d. h. an jedem einzelnen Leiter, festgestellt werden. Mit dem Feststellen der Spannungsfreiheit wird letztlich auch ausgeschlossen, dass durch Ersatzstromversorgungsanlagen, Rücktransformation oder durch Hilfseinspeisung noch Spannung anliegt. Schadhafte Anzeigegeräte können zu einer lebensgefährlichen Fehlanzeige führen. Hiergegen kann sich die Elektrofachkraft z. B. durch Spannungsprüfer mit Eigenprüfvorrichtung absichern. Diese Vorrichtung prüft ohne äußere Spannungsquelle wichtige Funktionen des Anzeigegerätes.
Besitzen Spannungsprüfer eingebaute Energiequellen (das ist bei heute gebräuchlichen elektronischen Spannungsprüfern mit optischer oder akustischer Anzeige gängig), müssen diese bis zur Erschöpfung der Energiequelle eindeutig anzeigen, wenn nicht ihr Gebrauch durch selbsttätiges Abschalten oder durch die Anzeige "nicht betriebsbereit" begrenzt wird.
Zum Feststellen der Spannungsfreiheit an Niederspannungsanlagen bieten nur zweipolige Geräte die erforderliche Sicherheit
Bei der Benutzung eines Spannungsprüfers ist darauf zu achten, dass er einwandfrei funktioniert. Dazu ist es notwendig den Spannungsprüfer vor und nach dem eigentlichen Prüfvorgang auf ordnungsgemäße Funktion zu testen.
Vor dem Einsatz des Spannungsprüfers ist unbedingt die zugehörige Gebrauchsanleitung zu beachten. Ihr kann entnommen werden, in welchem Spannungsbereich er eingesetzt werden kann. Außerdem ist die auf dem Spannungsprüfer angegebene Anwendungsbeschränkung bzw. der Anwendungshinweis zu beachten, z. B.:
- Nur in Innenanlagen verwenden
- Bei Niederschlägen nicht verwenden
- Auch bei Niederschlägen verwendbar
Bei Spannungsprüfern für Anlagen bis 1.000 V wird die zweipolige Ausführung benutzt.
Die einpolige Ausführung des Spannungsprüfers (s. Bild) birgt bei Missachtung der angegebenen Anwendungsbeschränkungen und -hinweise, die auf der Banderole abgedruckt sind und meist durch die Benutzung unlesbar werden oder ganz entfernt werden, eine hohe Gefahr, einen falschen Anlagenzustand zu ermitteln. Des weiteren sollte der Elektrofachkraft im Hinblick auf die Gefahr der Körperdurchströmung bewusst sein, dass der menschliche Körper zur Ermittlung des Anlagenzustands benötigt wird!
Einpoliger Spannungsprüfer
Spannungsprüfer für Anlagen mit Nennspannungen über 1 kV zeigen den Zustand "Spannung vorhanden" durch eine Anzeige und/oder ein akustisches Signal an. Spannungsprüfer für Anlagen mit Nennspannungen über 1 kV sind meist einpolig ausgeführt.
Zweipolige Geräte zum Phasenvergleich dürfen nicht als Spannungsprüfer verwendet werden. Spannungsprüfer mit Glimmlampenanzeige dürfen nur in Innenanlagen mit Beleuchtungsstärken bis 1.000 Lux verwendet werden. In helleren Räumen und im Freien genügt die Leuchtkraft der Glimmlampen nicht für eine sichere Wahrnehmbarkeit.
Bei Geräten mit ausschließlich optischer Anzeige darf die Anzeige nicht allein durch das Licht verschiedener Farben wahrnehmbar gemacht werden, sondern muss zusätzlich noch weitere Merkmale wie die räumliche Trennung der Lichtquellen, unterschiedliche Formen des Lichtsignals oder Blinklicht aufweisen.
Spannungsprüfung
Das Einschalten einschaltfester Erdungsschalter kann auch als Feststellen der Spannungsfreiheit gelten.
Bei Höchstspannungsfreileitungen können auch berührungslos wirkende Spannungsprüfer - Fernprüfer - eingesetzt werden, wenn eine Fremdbeeinflussung ausgeschlossen werden kann.
Bei Kabeln lässt sich an der Arbeitsstelle das Feststellen der Spannungsfreiheit mit Spannungsprüfern nicht durchführen. Aus diesem Grund muss das freigeschaltete Kabel eindeutig bestimmt werden. Es darf vom Feststellen der Spannungsfreiheit an der Arbeitsstelle abgesehen werden, wenn das freigeschaltete Kabel von der Ausschaltstelle bis zur Arbeitsstelle eindeutig verfolgt werden kann. Ist dies nicht der Fall, muss das Kabel an der Arbeitsstelle mit Sicherheitsschneidvorrichtungen geschnitten werden. Die Anwendung von Kabelauslesegeräten wird empfohlen. Die mit der Anwendung von Kabelauslesegeräten beauftragten Personen müssen im Umgang mit den Geräten vertraut sein, da bei diesem Messverfahren eine eindeutige Anzeige nicht immer gegeben ist.
Spannungsprüfer