Feststellen bedeutet sicherstellen! Sollte noch Spannung anstehen, ist wieder mit der ersten Sicherheitsregel zu beginnen.
Untersuchungen haben eindeutig ergeben, dass sich die meisten schweren Unfälle nicht ereignet hätten, wenn vorher festgestellt worden wäre, ob die Arbeitsstelle spannungsfrei ist.
Bild 5-14: Vorschriftsmäßige Spannungsprüfer zur Feststellung der Spannungsfreiheit im Niederspannungsbereich
Bei umfangreichen Schalt- und Verteilungsanlagen ist die Gefahr besonders groß, dass Schaltfelder verwechselt oder Überbrückungen und Querverbindungen übersehen werden.
Oft wird auch nicht daran gedacht, dass über Messleitungen, elektrische Geräte, Notstromaggregate oder durch Rücktransformierung und andere Möglichkeiten Spannung an die Arbeitsstätte gelangen kann.
Stellen Sie vor Beginn der Arbeit deshalb unbedingt die Spannungsfreiheit an der Arbeitsstelle fest!
Das Feststellen der Spannungsfreiheit darf nur eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person vornehmen. Dabei sind geeignete Geräte oder Einrichtungen zu verwenden (Bild 5-14).
Dies sind z. B.:
- zweipolige Spannungsprüfer für Nennspannungen bis 1.000 V (DIN VDE 0682-401),
- einpolige Spannungsprüfer für Nennspannungen bis 250 V Wechselspannung (DIN VDE 0680-6),
- einpolige Spannungsprüfer für Nennspannungen über 1 kV (DIN VDE 0682-411),
- Kabelschneidgeräte und
- Kabelauslesegeräte.
Stets muss allpolig - an jedem einzelnen Leiter - Spannungsfreiheit festgestellt werden.
Überzeugen Sie sich unbedingt vor dem Benutzen des Spannungsprüfers davon, dass er für den betreffenden Spannungsbereich zugelassen ist und einwandfrei funktioniert.
Achten Sie darauf, dass es sich bei den Spannungsprüfern um vorschriftsmäßige Geräte handelt. Neue vorschriftsmäßige Geräte sind z. B. leicht an dem "GS-Zeichen" zu erkennen. Die Benutzung behelfsmäßiger Mittel oder gar das Prüfen mit dem Finger ist sehr gefährlich und daher verboten.
Spannungsprüfer für Anlagen bis 1.000 Volt
Zum sicheren Feststellen der Spannungsfreiheit und Potenzialfreiheit sind zweipolige Spannungsprüfer zu verwenden (Bild 5-15).
Dabei wird eine vorhandene Spannung durch eine aufleuchtende Glimmlampe, durch ein Messgerät oder durch eine Leuchtdiode angezeigt. Mit diesen Geräten lässt sich auch ungefähr die Größe der Spannung ermitteln.
Zum Feststellen der Spannungsfreiheit gibt es auch einpolige Geräte, die den VDE-Bestimmungen entsprechen. Bei ihrer Verwendung ist jedoch zu beachten, dass nur die Spannung - über den Menschen - gegen den Standort festgestellt werden kann. In ungeerdeten Netzen versagt deshalb diese Prüfmethode. Die Wahrnehmbarkeit der Anzeige wird durch ungünstige Beleuchtungsverhältnisse - z. B. an hellen Orten, im Freien - und bei ungünstigen Standorten - z. B. isolierenden Fußbodenbelägen - beeinträchtigt. Außerdem sind die einpoligen Spannungsprüfer nur bis 250 Volt gegen Erde zugelassen.
Die Elektrofachkraft wird bei Arbeiten an elektrischen Anlagen deshalb stets einen zuverlässigen zweipoligen Spannungsprüfer vorziehen.
Bild 5-15: Feststellen der Spannungsfreiheit mit vorschriftsmäßigem Spannungsprüfer
Spannungsprüfer für Anlagen über 1 kV
Spannungsprüfer für Anlagen mit Nennspannungen über 1 kV sind einpolig (Bild 5-16). Sie zeigen vorhandene Spannung durch Aufleuchten einer Lampe oder durch ein anderes optisches oder akustisches Signal an (Bild 5-17). Die zweipoligen Geräte zum Phasenvergleich dürfen nicht als Spannungsprüfer verwendet werden.
Spannungsprüfer dürfen nur an Anlagen verwendet werden, deren Nennspannung in die auf dem Gerät angegebenen Grenzen fällt! Außerdem ist die auf dem Spannungsprüfer angegebene Anwendungsbeschränkung bzw. der Anwendungshinweis "Nur in Innenanlagen verwenden", "Bei Niederschlägen nicht verwenden", "Auch bei Niederschlägen verwendbar", einzuhalten.
Bild 5-16: Feststellen der Spannungsfreiheit in einem Schaltfeld
Bild 5-17: Spannungsprüfer mit Lampenanzeige für Innenanlagen
Auch die zu jedem Spannungsprüfer gehörende Betriebsanleitung muss beachtet werden; sie enthält u. a. folgende Angaben:
- Bedeutung der Anzeigesignale,
- Erklärung der Funktionsprüfung,
- Hinweis, dass die eindeutige Anzeige
- "Spannung vorhanden" im Allgemeinen sichergestellt ist, wenn die Leiter-Erdspannung des zu prüfenden Anlagenteils mindestens 40 Prozent der Nennspannung des Spannungsprüfers beträgt und
- Hinweis, welche Teile des Spannungsprüfers vom Benutzer ausgewechselt werden dürfen und welche Kennwerte dafür eingehalten werden müssen.
Spannungsprüfer mit Glimmlampenanzeige dürfen nur in Innenanlagen mit Beleuchtungsstärken bis 1.000 Lux verwendet werden.
In helleren Räumen und im Freien genügt die Leuchtkraft der Glimmlampen nicht mehr für eine sichere Wahrnehmbarkeit. Daher dürfen solche Spannungsprüfer dort nicht benutzt werden. Für diese Bereiche gibt es Spannungsprüfer mit Glühlampen oder Leuchtdioden oder mit akustischer Anzeige. Bei Geräten mit optischer Anzeige darf die Anzeige nicht allein durch das Licht verschiedener Farben wahrnehmbar gemacht werden, sondern ...