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Vorbemerkung
Montage, Wartung und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) erfordern meistens Arbeiten auf Dachflächen mit Absturzgefährdung. Bei den elektrotechnischen Anschlussarbeiten und bei Prüfungen können elektrische Gefährdungen auftreten.
Mit der neuen DGUV Information 203-080 "Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen" wird die Beurteilung der möglichen Gefährdungen erleichtert und unterstützt.
Die systematische Erfassung und Beurteilung arbeitsbedingter Gefährdungen sowie die Festlegung zielgerichteter Maßnahmen für eine Gefahrenprävention ist Pflicht des Unternehmers.
Diese DGUV Information wurde unter Mitwirkung von Anlagenerrichtern, Serviceunternehmen, Gutachtern und Berufsgenossenschaften erarbeitet.
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Impressum Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Tel.: 030 288763800 Fax: 030 288763808 E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de Sachgebiet "Elektrotechnik und Feinmechanik", Fachbereich "Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (FB ETEM)" der DGUV. Layout & Gestaltung: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Medienproduktion Ausgabe: April 2015 DGUV Information 203-080 zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen |
1 Anwendungsbereich
Diese DGUV Information findet Anwendung bei
- Errichtung und Montage/Demontage
- Betrieb, Wartung und Prüfung
von Photovoltaik-Anlagen.
Sie findet keine Anwendung auf
- die werksseitige Herstellung von Teilen und Komponenten
- den Transport von Teilen und Komponenten zum Anlagenaufstellungsort
- Nebenarbeiten, z. B. Gerüstbau.
2 Begriffe
1. |
Abschalten Das Abschalten beinhaltet je nach Arbeitsaufgabe oder Arbeitsstelle mindestens eine der nachfolgend genannten Schalthandlungen:
- Herstellen des spannungsfreien Zustands auf der AC-Seite
- Lastfreischalten auf der Generatorseite
- Spannungsfreischalten auf der Generatorseite.
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2. |
AC-Seite (Wechselstromseite) Teil einer PV-Anlage von den AC-Anschlüssen des PV-Wechselrichters bis zum Anschluss des PV-AC-Versorgungskabels oder der PV-AC-Versorgungsleitung an die elektrische Wechselstromversorgungsanlage. |
3. |
Anlagenbetreiber Person, welche die Verantwortung und die Pflicht für den sicheren Betrieb und ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage wahrnimmt. |
4. |
Anlagenverantwortlicher Person, die beauftragt ist, während der Durchführung von Arbeiten die unmittelbare Verantwortung für den Betrieb der elektrischen Anlage bzw. der Anlagenteile zu tragen, die zur Arbeitsstelle gehören. |
5. |
Arbeitsverantwortlicher Person, die beauftragt ist, die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeit zu tragen. Erforderlichenfalls können einige mit dieser Verantwortung einhergehende Verpflichtungen auf andere Personen übertragen werden. |
6. |
Auftraggeber ist im Sinne dieser DGUV Information entweder eine Privatperson oder ein Unternehmen in dessen Auftrag eine PV-Anlage errichtet/gewartet werden soll. Für ein Unternehmen gelten umfassende Verpflichtungen für das Zusammenwirken von Auftraggeber und dem ausführenden Unternehmen als Auftragnehmer. Eine Privatperson hat dem gegenüber nur eine eingeschränkte Mitwirkungspflicht bei der Information des ausführenden Unternehmens, z. B. zu Besonderheiten in der Dachkonstruktion, Alter der Dacheindeckung. |
7. |
Auftragnehmer ist das vom Auftraggeber mit der Errichtung/Wartung einer PV-Anlage beauftragte Fachunternehmen. Der Auftragnehmer kann Arbeiten teilweise oder vollständig an andere Fachunternehmen weitergeben. Anmerkungen: Besondere Fachkunde ist z. B. erforderlich für: |
8. |
DC-Seite (Generatorseite) Teil der PV-Anlage von einer PV-Zelle bis zu den Gleichspannungsanschlüssen des PV-Wechselrichters |
9. |
Elektrofachkraft Als Elektrofachkraft gilt, wer aufgrund fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. |
10. |
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) Eine EuP ist eine Person, die durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie hinsichtlich der notwendigen Schutzeinrichtungen, persönlichen Schutzausrüstungen und anzuwendenden Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde. |
11. |
ENS Selbsttätige Schaltstelle zwischen einer netzparallelen Eigenerzeugungsanlage und dem öffentlichen Niederspannungsnetz. Diese wird als Sicherheitsschnittstelle zwischen der Erzeugungsanlage und dem Niederspannungsnetz eingesetzt und dient als Ersatz für eine jederzeit dem Verteilungsnetzbetreiber (VNB) zugängliche Schaltstelle mit Trennfunktion. Sie verhindert eine unbeabsichtigte Einspeisung der Erzeugungsanlage in ein vom übrigen Verteilungsnetz getrenntes Teilnetz (Inselnetzbetrieb). |
12. |
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