Diese Verfahren dürfen nur an erdverlegten Leitungen bzw. freiverlegten, ebenerdig zugänglichen Leitungen im Freien angewendet werden. Bei hochgelegen Arbeitsplätzen ist den besonderen Gefährdungen durch geeignete Maßnahmen Rechnung zu tragen (siehe auch 4.4.10).

Bei der Anwendung von provisorischen Sperrsystemen ist sicherzustellen, dass die Werkstoffe eine ausreichende Beständigkeit gegenüber den Gasbestandteilen und dem Kondensat aufweisen (Auskünfte hierzu erteilt der Hersteller).

Abb. 7 Abquetschen einer PE-Leitung

Bei den im Arbeitsbereich auftretenden Schleichgasmengen ist eine Gefährdung durch mitgeführten Schwefelwasserstoff zu berücksichtigen (ggf. Arbeiten unter umgebungsluftunabhängigem Atemschutz).

Anbohrverfahren

Handhabung und Einsatzgrenzen der Anbohrgeräte richten sich nach den Herstellerangaben. Insbesondere ist auf die Beständigkeit gegenüber Rohbiogas und den Gasbegleitstoffen zu achten. Zum Anbohren von unter Druck befindlichen Gasleitungen können z. B. folgende Geräte verwendet werden:

Schleusenanbohrgeräte

Die Anbohrvorrichtung wird mittels Schleuse eingebracht. Hierbei freigesetzte Gasmengen beschränken sich auf das Schleusenvolumen. Für die Einsatzgrenzen (z. B. Druck, Durchmesser der Anbohrung) sind die Herstellerangaben zu beachten.

Gasanbohrarmaturen

Betriebs- oder Hilfsabsperrung und Bohrvorrichtung sind in der Regel Bestandteil der Armatur (siehe DVGW VP 300 und VP 304).

Systembedingt können geringe Leckagemengen auftreten. Für die Einsatzgrenzen (z. B. Druck, Durchmesser) sind die Herstellerangaben zu beachten.

Absperrverfahren

Handhabung und Einsatzgrenzen der Absperrgeräte richten sich nach den Herstellerangaben. Für das provisorische/vorübergehende Sperren von Gasleitungen können z. B. folgende Geräte eingesetzt werden:

Absperrarmaturen

Eine einzelne Absperrarmatur kann auch als vorübergehende Sperrung verwendet werden. Wird mit einer einzelnen Absperrarmatur nicht die erforderliche Dichtheit erreicht, so sind weitergehende Maßnahmen vorzusehen (z. B. Sperrabschnitt erweitern).

Abquetschvorrichtungen

Unter Beachtung von DVGW GW 332 kann die Sperrung durch Abquetschen der PE-Leitung erfolgen. Die Abquetschvorrichtung ist nach Herstellerangaben zu verwenden.

Wird mit einer Abquetschung die erforderliche Dichtheit nicht erreicht, so sind weitergehende Maßnahmen vorzusehen, z. B.:

  • Druckabsenkung,
  • Vorsehen einer zweiten Abquetschvorrichtung oder Absperrblase, dabei ist der Zwischenraum zu entspannen.

Blasensetzgeräte

Zur Anwendung können kommen Einfach-, Doppel- oder Zweifachblasensetzgeräte: Hierbei wird beim Einbringen der Absperrblase die freigesetzte Gasmenge auf den Schleuseninhalt begrenzt. Die Einsatzgrenzen der Absperrblasen und Blasensetzgeräte richten sich nach Herstellerangaben. Bei Kontakt mit Kondensat ist auf die Beständigkeit des Blasenwerkstoffes zu achten.

Abb. 8 Zweifachblasensetzgerät

Ab einem Betriebsdruck von ≥ 30 mbar oder einem Leitungsdurchmesser > DN 150 (vgl. auch DVGW-Arbeitsblatt G 465-2) sind zwei Absperrblasen mit zwischenliegender Entlüftung einzusetzen.

Zu beachten ist, dass auch unterhalb der angegebenen Grenzwerte - insbesondere bei Leitungen mit Ablagerungen und Inkrustierungen - die Schleichgasmenge so groß werden kann, dass mit erhöhter Gefährdung im Arbeitsbereich durch Schleichgas zu rechnen ist. In diesen Fällen sind ebenfalls zwei Absperrblasen mit zwischenliegender Entlüftung vorzusehen.

Abb. 9 Doppelblasensetzgerät

Abb. 10 Schema zum Setzen von zwei Absperrblasen mit Zwischenentlüftung

Bei starken Inkrustierungen und Ablagerungen im Inneren der Gasleitung kann a. U. auch an der Dunstblase noch Schleichgas auftreten. In diesen Fällen sind besondere Maßnahmen zu ergreifen.

Eine Druckentspannung des Zwischenraums ist sicherzustellen. Vorzugsweise sind zertifizierte Absperrblasen und Blasensetzgeräte zu verwenden (siehe DVGW VP 620-1, VP 621-1 und VP 621-2), sofern Beständigkeit der Werkstoffe gegenüber Gasinhaltsstoffen und Kondensat gegeben ist.

Abb. 11 Rohbiogasleitungen mit Ablagerungen an der inneren Rohrwand

Aufgrund von Kondensat oder anhaftenden Biofilmen im Inneren der Gasleitung kann bei hohem Sperrdruck (Leitungsdruck während der Sperrung) ein Rutschen der Absperrblasen auftreten. Die maximalen Sperrdrücke für den Einsatz bei Rohbiogasleitungen sind beim Herstellerzu erfragen (Anm.: Der maximale Sperrdruck ist in der Regel niedriger).

Blasen mit textiler Hülle sind wegen der Gefahr einer Verschmutzung durch biologische Arbeitsstoffe nicht geeignet.

Absperrblasen und Blasensetzgeräte sind vor ihrem Einsatz an der Baustelle auf ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.

Absperrblasen müssen dicht und unbeschädigt sein und die Vorgaben des Herstellers in der Betriebsanleitung für die Pflege, Lagerung und Handhabung sowie die Prüfanweisung müssen beachtet werden.

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