Handhabung und Einsatzgrenzen der Absperrgeräte richten sich nach den Herstellerangaben. Für das provisorische/vorübergehende Sperren von Gasleitungen können z. B. folgende Geräte eingesetzt werden:

Absperrarmaturen

Eine einzelne Absperrarmatur kann auch als vorübergehende Sperrung verwendet werden. Wird mit einer einzelnen Absperrarmatur nicht die erforderliche Dichtheit erreicht, so sind weitergehende Maßnahmen vorzusehen (z. B. Sperrabschnitt erweitern).

Abquetschvorrichtungen

Unter Beachtung von DVGW GW 332 kann die Absperrung durch das Quetschen der PE-Leitung erfolgen. Die Abquetschvorrichtung ist nach Herstellerangaben zu verwenden.

Wird mit einer Abquetschung die erforderliche Dichtheit nicht erreicht, so sind weitergehende Maßnahmen vorzusehen z. B.:

  • Druckabsenkung
  • Vorsehen einer zweiten Abquetschvorrichtung oder Absperrblase, dabei ist der Zwischenraum zu entspannen.

Beispiel für Abquetscheinrichtung für PE-Leitungen

Blasensetzgeräte

(Einfach-, Doppel- oder Zweifachblasensetzgerät): Hierbei wird beim Einbringen der Absperrblase die freigesetzte Gasmenge auf den Schleuseninhalt begrenzt. Die Einsatzgrenzen der Absperrblasen und Blasensetzgeräte richten sich nach den Herstellerangaben.

Zweifachblasensetzgerät

Doppelblasensetzgerät

Ab einem Betriebsdruck von 30 mbar oder Leitungsdurchmesser von DN 150 (vgl. auch DVGW-Arbeitsblatt G 465-2) sind zwei Absperrblasen mit zwischenliegender Entlüftung einzusetzen. Eine Druckentspannung des Zwischenraums ist sicherzustellen. Vorzugsweise sind zertifizierte Absperrblasen und Blasensetzgeräte zu verwenden (siehe DVGW VP 620-1, VP 621-1 und VP 621-2).

Schema zum Setzen von zwei Einfach-Absperrblasen mit Zwischenentlüftung

Auch unterhalb der angegebenen Grenzwerte kann – insbesondere bei Leitungen mit Inkrustierungen und Ablagerungen – die Schleichgasmenge so groß werden, dass mit erhöhter Gefährdung im Arbeitsbereich zu rechnen ist. In diesen Fällen sind ebenfalls zwei Absperrblasen mit zwischenliegender Entlüftung erforderlich.

Zum provisorischen Sperren von Leitungen der Flüssiggasversorgung sind unabhängig vom Leitungsdruck und -durchmesser immer zwei Absperrblasen mit zwischenliegender Entlüftung einzusetzen. Wenn möglich sind die Leitungen der Flüssiggasversorgung immer am Flüssiggasbehälter abzusperren und die Leitung drucklos zu fahren.

Absperrblasen und Blasensetzgeräte sind vor ihrem Einsatz an der Baustelle auf ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Absperrblasen müssen dicht und unbeschädigt sein und die Vorgaben des Herstellers in der Betriebsanleitung für die Pflege, Lagerung und Handhabung sowie die Prüfanweisung müssen beachtet werden.

Schleusensperrvorrichtung

Mit Hilfe einer Schleusensperrvorrichtung mit Presskolben kann beim Einbinden und Trennen von Hausanschlussleitungen, ohne dass Gas austritt, die Leitung vorübergehend gesperrt werden.

Beispiel für Schleusensperrvorrichtung mit Presskolben

Stopple-Geräte

Stopple-Geräte werden vorzugsweise zum Sperren von Hochdruck-Leitungen verwendet. Die Gasfreisetzung ist maximal auf den Schleuseninhalt begrenzt. Stopple-Geräte müssen für den vorgesehenen Einsatz geeignet sein und die Dichtelemente sind zu prüfen. Hierfür ist die Betriebsanleitung des Herstellers zu beachten. Für die Dauer der Stopple-Arbeiten ist die Drucküberwachung zum Nachweis des funktionssicheren Stopplens sicherzustellen. Ggf. ist eine zweite provisorische Sperrmaßnahme (z. B. Absperrblase) vorzusehen.

Beispiel für Stopple-Gerät

Andere Arbeitsverfahren

Andere Arbeitsverfahren, Arbeitsmethoden oder Geräte, die die gleiche Sicherheit gewährleisten, können ebenfalls angewendet werden (z. B. Gasströmungswächter, Haupthahnwartungsgeräte, Stahlrohr-Quetschgeräte, Schleusensperrvorrichtung für Aufschweiß-T-Stück).

Beurteilungskriterien sind hierfür z. B.: Schleichgasmenge ≤ 30 l/h, freigesetzte Gasmengen, Zuverlässigkeit der Sperrung (z. B. Berstrisiko der Absperrblasen), Rohrwerkstoff.

Beispiel für Schleusensperrvorrichtung für Aufschweiß-T-Stück

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