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Impressum
Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Sachgebiet Ionisierende Strahlung im Fachbereich Energie Textil Elektro
Medienerzeugnisse (FB ETEM) der DGUV
DGUV Information 203-094
zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter
www.dguv.de/publikationen Webcode: p203094
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1 Vorbemerkungen
Aufgrund der EU-Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 05.12.2013 wurde auch die Novellierung des deutschen Strahlenschutzrechtes erforderlich. In der Folge wurden am 27.06.2017 das neue Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und am 29.11.2018 eine neue Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) veröffentlicht. Beide traten am 31.12.2018 in Kraft.
Neben Grenzwerten wurden auch Referenzwerte eingefügt. So gilt z. B. ein Referenzwert für Radon von 300 Bq/m³ gemittelt über ein Jahr für Arbeitsplätze und Aufenthaltsräume.
Die Regelungen zum Schutz vor Radonexpositionen haben hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen zur Reduzierung der Gefährdung durch Radon an Arbeitsplätzen für einige Regionen weitreichende Konsequenzen. Detaillierte Regelungen finden sich in der StrlSchV.
Radon ist ein radioaktives Edelgas und schon immer Bestandteil unserer Atmosphäre. Überwiegend entweicht es aus dem Erdreich. Neuere epidemiologische Untersuchungen lassen darauf schließen, dass Radonexpositionen das Lungenkrebsrisiko erhöhen können.
Die vorliegende DGUV Information soll eine Hilfestellung für die Betriebe sein, um zu informieren, wer messen muss, wie gemessen werden soll, wie die Ergebnisse zu interpretieren sind und welche Schutzmaßnahmen in Abhängigkeit der Messergebnisse an entsprechenden Arbeitsplätzen durchzuführen sind.
2 Zielgruppe dieser DGUV Information
Das StrlSchG Teil 4, Kapitel 2 handelt von Schutz vor Radon. Im § 153 der StrlSchV wird festgelegt, unter welchen Umständen davon ausgegangen wird, dass in einem Gebiet in einer beträchtlichen Zahl von Aufenthaltsräumen und Arbeitsplätzen der Referenzwert von 300 Bq/m³ für Radon-222 (StrlSchG § 124 und § 126) überschritten sein könnte. Diese Gebiete werden im Folgenden "Radonvorsorgegebiete" genannt.
Die vorliegende DGUV Information richtet sich vornehmlich an Unternehmerinnen und Unternehmer, die Arbeitsplätze im Erd- oder Kellergeschoss eines Gebäudes in Radonvorsorgegebieten haben.
Darüber hinaus wendet sich diese DGUV Information auch an Unternehmerinnen und Unternehmer im ganzen Bundesgebiet, die Arbeitsplätze in untertägigen Bergwerken, Schächten und Höhlen sowie Besucherbergwerken, in Radon-Heilbädern und Radon-Heilstollen sowie alle Arbeitsplätze in Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung haben (StrlSchG Anlage 8).
3 Begriffsbestimmungen
Aktivität
Die Aktivität beschreibt die Anzahl der Kernzerfälle pro Sekunde. Dabei entspricht ein Bq (Becquerel) einem Zerfall pro Sekunde.
Aktivitätskonzentration
Die Aktivitätskonzentration beschreibt die Anzahl der Kernzerfälle pro Sekunde in einem m³ Atem- oder Raumluft und wird daher in der Einheit Bq/m³ angegeben.
Behörde, zuständige
Die nach Landesrecht für den Strahlenschutz zuständige Behörde, welche in vielen Fällen Teil der Arbeitsschutzbehörde ist.
Dosis, effektive
Die effektive Dosis ist ein Maß für das gesamte gesundheitliche Risiko durch Strahleneinwirkungen. Dabei wird die unterschiedliche Strahlenempfindlichkeit der verschiedenen Organe berücksichtigt. Die Einheit der effektiven Dosis ist das Sievert, bei den hier typischen Dosiswerten zumeist angegeben in Millisievert (mSv).
Dosis, Organdosis
Die Organdosis ist ein Maß für die Strahlenwirkung in einem ausgewählten Organ und wird ebenfalls in der Einheit mSv angegeben. Da effektive Dosis und Organdosis die gleiche Einheit haben, ist es bei Dosisangaben wichtig zu sagen, um welche Art von Dosis es sich handelt.
Folgeprodukte
Wenn ein radioaktives Nuklid zerfällt, sendet dies durch Kernumwandlung ionisierende Strahlung aus. Der nun zum Mutternuklid veränderte Kern ist ein Folgeprodukt und nennt sich auch Tochternuklid.
Halbwertszeit
Die Halbwertszeit eines radioaktiven Stoffes ist die Zeit, nach der sich die Aktivität halbiert. Für Radon-222 beträgt die Halbwertszeit 3,8 Tage.
Radon-222 (Rn-222)
Von Radon gibt es mehrere Nuklide (Isotope), die zwar alle chemisch identisch sind und somit die gleiche Anzahl von Protonen (86) besitzen, aber unterschiedlich viele Neutronen im Kern haben. Zur Unterscheidung der Isotope werden diese also durch die Summe von Protonen und Neutronen (Massenzahl) gekennzeichnet. So besitzt das Isotop Rn-222 86 Protonen und 136 Neutronen. Alle Isotope des Radons sind radioaktiv. Die Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes im Teil 4 beziehen sich ausschließlich auf das mit Abstand am häufigsten vorkommende Isotop Radon-222.
Radonvorsorgegebiete
Gebiete in Deutschland, für die erwartet wird, dass die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration den Ref...