Gesundheitsgefährdung durch Radon: Was Arbeitgeber wissen und beachten sollten
Radon ist ein natürlich vorkommendes Edelgas, das farb-, geruch- und geschmacklos ist. Es entsteht durch radioaktiven Zerfall aus natürlich vorkommendem Uran und ist selbst radioaktiv. Beim Einatmen radonhaltiger Luft bilden sich Ablagerungen im Atemtrakt, die unter anderem zur Entstehung von Lungenkrebs führen können. Das Gas gelangt durch den Boden in Gebäude und wird auf diesem Weg für Menschen zur Gefahr. Besonders betroffen sind Beschäftigte, die ihren Arbeitsplatz in Keller- und unterirdischen Lagerräumen haben. Das betrifft auch Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten und ihr Büro im Souterrain ihres Hauses eingerichtet haben. Auf was sollten sie, aber insbesondere ihre Arbeitgeber achten?
Wo ist die Radonbelastung am höchsten?
Bedingt durch die verschiedenen Einflussfaktoren sind die Radon-Konzentrationen deutschlandweit sehr unterschiedlich: Im Jahresmittel beträgt sie rund 65 Becquerel pro Kubikmeter. Etwa 10,5 Millionen Menschen in Deutschland sind aktuell einer Radon-Konzentration von über 100 Becquerel pro Kubikmeter ausgesetzt, davon knapp 2 Millionen Menschen sogar einer Konzentration, die über dem Referenzwert (der aber kein „Grenzwert“ im eigentlichen Sinne ist) von 300 Becquerel pro Kubikmeter liegt. In der norddeutschen Tiefebene treten höhere Radon-Konzentrationen nur in einigen wenigen Regionen von Sachsen-Anhalt und Niedersachsen auf. Deutlich häufiger betroffen sind hingegen die Mittelgebirge sowie das süddeutsche Schichtstufenland einschließlich des Alpenvorlands, was auf die dort höhere Durchlässigkeit der Böden zurückzuführen ist.
Arbeitgeber: Orientierung an Radon-Vorsorgegebieten
Arbeitgeber sollten sich neben dem oben genannten Referenzwert vor allem an der behördlichen Festlegung von sogenannten Radonvorsorgegebieten orientieren, um den Schutzbedarf für ihre Beschäftigten zu ermitteln. Liegt der Standort des Unternehmens in einem dieser Gebiete, ist Vorsicht geboten und es wird dringend empfohlen, vor Ort Messungen durchzuführen und Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Radonvorsorgegebiete sind derzeit in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ausgewiesen. Für andere Bundesländer haben die Behörden bisher keine Notwendigkeit gesehen, Radonvorsorgegebiete festzulegen. Die Ausweisung von Vorsorgegebieten wird allerdings alle zehn Jahre neu überprüft. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) stellt Karten bereit, auf denen man die aktuellen Messwerte für alle Kommune bzw. ihren Landkreis erfahren kann.
Radon: Welche Schutzmaßnahmen gibt es?
Wilfried Köhler und Sebastian Felz geben in der Zeitschrift „ARP. Arbeitsschutz in Recht und Praxis“ (4/2024) folgende Ratschläge, wie Arbeitgeber die Gefährdung bekämpfen können, wenn durch regelmäßiges Lüften allein nicht ausreicht:
- Bauteildurchführungen, wie Gas-, Wasser-, Strom- oder Abwasseranschlüsse, müssen auf ihre Dichtheit hin überprüft werden,
- Spalten und Risse im Gebäudefundament und im Keller müssen abgedichtet werden,
- Heizkessel, welche ihre Verbrennungsluft aus dem belasteten Raum beziehen, sollten an passende Außenluft-Öffnungen angeschlossen werden, damit die Luft von außen angesaugt wird. Gleiches gilt für Abzüge, wie sie in Küchen und Toilettenräumen eingebaut sind.
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