Erkennen

  • Angaben des Verletzten und anwesender Personen
  • Anzeichen im Umfeld für das Einwirken giftiger Stoffe

Allgemeine Maßnahmen

  • Vergiftete Personen unter Selbstschutz (z.B. Schutzhandschuhe, Atemschutz) aus dem Gefahrbereich bringen
  • Für Körperruhe sorgen, vor Wärmeverlust schützen
  • Gifteinwirkung ermitteln (Giftstoff, Konzentration, Menge und Dauer der Einwirkung)
  • Erbrechen nicht herbeiführen
  • Gegebenenfalls Giftreste sichern
  • Ärztliche Behandlung veranlassen

Haut

  • Verunreinigte Kleidung, auch Unterwäsche und Schuhe, sofort ausziehen
  • Haut mit viel Wasser spülen
  • Wunden keimfrei bedecken

Verschlucken

  • Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mundes

Atmungsorgane

Bei Gefahr durch giftige Stoffe sind spezielle Erste-Hilfe-Maßnahmen durch den Betriebsarzt bzw. Betriebsärztin festzulegen, z.B. Sauerstoff, Antidote, und die Ersthelfer und Ersthelferinnen entsprechend zu schulen[1].

[1] Hinweise zur Toxikologie und zur Ersten Hilfe in Sicherheitsdatenblättern, den Stoffmerkblättern der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie und Stoffdatenbanken (z.B. www.gischem.de, www.dguv.de, WebCode d11892) sind ggf. zusätzlich zu beachten.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?