[Vorspann]
Impressum
Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Sachgebiet Betriebliches Rettungswesen des Fachbereichs Erste Hilfe der DGUV
Ausgabe: Januar 2023
Satz und Layout: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., Berlin
Bildnachweis: © DGUV/marketeam GmbH
Copyright: Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
Bezug: Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen > Webcode: p204006
Aktualisierungen zur letzten Ausgabe November 2017:
Die Inhalte wurden den Aussagen des aktualisierten Handbuchs zur Ersten Hilfe (DGUV Information 204-007) angepasst. Dabei wurden die Empfehlungen des GRC (German Resuscitation Council) berücksichtigt.
1 Aushang zur Ersten Hilfe
Diese "Anleitung zur Ersten Hilfe" ergänzt das Plakat "Erste Hilfe" (DGUV Information 204-001) und gibt weitergehende Hinweise zur Ersten Hilfe im Betrieb. Ausführliche Informationen enthält das "Handbuch zur Ersten Hilfe" (DGUV Information 204-007).
2 Allgemeine Verhaltensweisen beim Auffinden einer Person
3 Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Ablaufschema bei lebensbedrohlichen Situationen
4 Herzdruckmassage
- Rückenlage auf harter Unterlage
- Oberkörper freimachen
- Handballen einer Hand auf die Mitte der Brust legen
- Handballen der zweiten Hand auf die erste Hand legen und die Finger verschränken
- Mit gestrecktem Arm das Brustbein 5 bis max. 6 cm nach unten drücken
- Brustbein nach jedem Druck entlasten
- 30 x Herzdruckmassage (Arbeitstempo: 100 - 120/min) im Wechsel mit 2 x beatmen
- Wiederbelebung bis Atmung einsetzt oder Rettungsdienst übernimmt
5 Beatmung
6 Seitenlage
- Beine der bewusstlosen Person strecken
- Nahen Arm angewinkelt nach oben legen, die Handinnenfläche zeigt dabei nach oben
- Ferne Hand der bewusstlosen Person fassen und Arm vor der Brust kreuzen, Hand nicht loslassen
- Mit der anderen Hand an den fernen Oberschenkel (nicht im Gelenk!) der bewusstlosen Person greifen und Bein beugen
- Bewusstlose Person zu sich herüber ziehen
- Hals überstrecken und Mund leicht öffnen
- An der Wange liegende Hand so ausrichten, dass der Hals überstreckt bleibt
- Ständige Atemkontrolle
7 Blutungen
Erkennen
- Blutende Wunden können durch Kleidungsstücke oder durch die Lage der verletzten Person verdeckt sein
Maßnahmen
- Einmalhandschuhe tragen
- Wunden keimfrei bedecken
- Gegebenenfalls Schocklagerung
- Gegebenenfalls Anlegen eines Druckverbandes
Anlegen eines Druckverbandes
- Wundauflage auf Wunde legen und mit 2 bis 3 Bindengängen fixieren
- Druckpolster, z.B. zweites Verbandpäckchen, auf Wundauflage platzieren
- Mit weiteren Bindengängen stramm befestigen
Bei Abriss von Körperteilen
- Abgetrennte Körperteile suchen
- In keimfreiem Verbandmaterial verpackt dem Rettungsdienst mitgeben
8 Schock
Erkennen
- Frieren/Zittern
- Blasse, kalte Haut
- Schweiß auf der Stirn
Diese Anzeichen treten nicht immer alle und nicht immer gleichzeitig auf.
Maßnahmen
- Für Ruhe sorgen
- Gegebenenfalls Blutungen stillen
- Vor Wärmeverlust schützen (Decke unterlegen, zudecken)
- Schocklage herstellen
- Zuwendung, Betreuung
- Ständige Kontrolle von Bewusstsein und Atmung
9 Knochenbrüche, Gelenkverletzungen
Erkennen
- Schmerzen
- Abnorme Lage/Beweglichkeit
- Verkürzung der Gliedmaßen
- Funktionsverlust
- Schonhaltung
Maßnahmen
- Ruhigstellung des verletzten Körperteils in vorgefundener Lage
- Prellungen und Verrenkungen der Gelenke kühlen
- Bei Verdacht auf Wirbelsäulenverletzung Lage der verletzten Person möglichst nicht ändern
- Bei offenen Knochenbrüchen Wunden mit sterilem Material bedecken
10 Verbrennungen
Maßnahmen
- Brennende Person ablöschen
- Mit heißen Stoffen behaftete Kleidung sofort entfernen
- Auf der Haut festhaftende Kleidungsstücke nicht entfernen
- Kleinere Verbrennungen mit fließendem Wasser kühlen bis Schmerz nachlässt (einige Minuten)
- Brandwunden keimfrei bedecken
- Vor Wärmeverlust schützen
11 Verätzungen
Erste-Hilfe-Maßnahmen sind bereits bei Verdacht auf eine Verätzung durchzuführen, da die Wirkung von ätzenden Stoffen mit zeitlicher Verzögerung auftreten kann.
Allgemeine Maßnahmen
- Auf Selbstschutz achten (z.B. Schutzhandschuhe, Atemschutz)
- Für Körperruhe sorgen
- Vor Wärmeverlust schützen
- Ärztliche Behandlung veranlassen
- Erbrechen nicht herbeiführen
Augen
- Auge unter Schutz des unverletzten Auges sofort ausgiebig (ca. 10-20 Minuten) bei geöffneten Augenlidern mit Wasser spülen
- Im Auge verbliebene feste Stoffe mechanisch, z.B. mit einem feuchten Tupfer, entfernen
- Steriler Schutzverband
Haut
- Verunreinigte Kleidung, auch Unterwäsche und Schuhe, sofort ausziehen
- Haut mit viel Wasser spülen
- Wunden keimfrei bedecken
Verschlucken
- Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mundes
- Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt)
Atmungsorgane
Bei Gefahr von Verätzungen durch Reizgase, z.B. Chlor, nitrose Gase, sind spezielle Erste-Hilfe-Maßnahmen durch den Betriebsarzt bzw. Betriebsärztin festzulegen und die Ersthelfer und Ersthelferinnen entsprechend zu schulen.
12 Vergiftungen
Erkennen