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Impressum
Herausgeber:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
Fax: 030 13001-6132
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Sachgebiet "Betriebliches Rettungswesen" des
Fachbereichs "Erste Hilfe" der DGUV
Autor: Franz Keggenhoff
Illustrationen © ADD-Verlag,
Grafiken: Katharina Pacyna
DGUV Information 204-008
zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger
oder unter www.dguv.de/publikationen
1 Notruf
Die rasche Alarmierung des Rettungsdienstes ist immer ein wichtiger Bestandteil der Ersten Hilfe. Die deutschlandweite und kostenlose, einheitliche Notrufnummer - über Festnetz und Handy - ist
112
Mit dem Notruf erreichen Sie die nächste Rettungsleitstelle. Die Notrufnummer 112 ist europaweit gültig.
So machen Sie es richtig
Der Notruf soll folgende Informationen enthalten:
Wo ist der Notfall?
Machen Sie zuerst möglichst genaue Angaben über den Notfallort: Ort, Straße, Hausnummer, Schule, Kindertageseinrichtung, Zufahrtswege, Stockwerk usw. Legen Sie danach bitte nicht auf!
Warten Sie auf Fragen der Rettungsleitstelle!
Meist sind für den Einsatz des Rettungsdienstes und der Feuerwehr weitere Informationen von Bedeutung, wonach Sie gefragt werden. Zum Beispiel:
- Was ist genau geschehen?
- Um wie viele Verletzte/Erkrankte geht es?
- Welche Verletzungen oder Erkrankungen haben die Betroffenen und besteht Lebensgefahr?
2 Allgemeine Informationen zu diesem Buch
Die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand lassen jedes Jahr über 2 Millionen Versicherte in der Ersten Hilfe aus- und regelmäßig fortbilden und tragen die anfallenden Lehrgangsgebühren.
Das vorliegende Handbuch zur Ersten Hilfe beschreibt die allgemein gültigen Erste-Hilfe-Maßnahmen in Deutschland, wie sie aktuell von den zertifizierten Ausbildungsstellen vermittelt werden. Die aktuellen (2015) Empfehlungen des European Resuscitation Council (ERC) sind berücksichtigt. Das Buch hilft Ihnen dabei, die notwendigen Erste-Hilfe-Kenntnisse zu erwerben und nach dem Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses zu festigen und immer wieder aufzufrischen.
Dieses Buch wurde mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch erfolgen alle Angaben ohne Gewähr. Weder Urheber/Autor noch der Herausgeber (DGUV) haften für Nachteile oder Schäden, die sich aus dem Inhalt des Buches ergeben könnten.
Das vorliegende Buch gliedert sich in 10 Kapitel, in denen die häufigsten Notfälle in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder zusammengefasst sind. Es eignet sich insbesondere für Personal in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Auch Hochschulen, in denen sich zunehmend Kinder aufhalten (familienfreundliche Hochschule), sind eingeschlossen.
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Dieses Buch beschreibt neben den allgemein gültigen Erste-Hilfe-Maßnahmen spezielle Unfälle und Notfälle bei Kindern mit den dann erforderlich werdenden Maßnahmen. Diese Anweisungen und Hinweise sind in diesem Buch gelb hinterlegt. |
Dieses Buch ersetzt nicht die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs bzw. an einer Erste-Hilfe-Fortbildung. Weitere Informationen zur Ersten Hilfe im Betrieb finden Sie auf der Internetseite:
www.dguv.de/fb-erstehilfe. Für den betrieblichen Bereich hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die DGUV Information 204-007 "Handbuch zur Ersten Hilfe" erstellt.
Alles wird Schritt für Schritt erklärt:
Sie finden in diesem Buch das sachgerechte Verhalten bei Unfällen, die Erstmaßnahmen am Unfall-/Notfallort, lebensrettende Maßnahmen z. B. bei Bewusstlosigkeit und zur Wiederbelebung bis hin zu akuten Erkrankungen.
Die einzelnen Themen sind über das Inhaltsverzeichnis leicht zu finden.
Am Anfang eines Themas stehen meist die typischen Symptome, die den Ersthelfer auf eine bestimmte Verletzung bzw. Erkrankung hinweisen.
- das blaue Dreieck beschreibt die Anzeichen/Symptome und auch die diagnostischen Maßnahmen.
Die rote Überschrift
So helfen Sie richtig steht den Maßnahmen voran.
- Dem roten Dreieck zugeordnet finden Sie die notwendigen Maßnahmen.
In einem roten Ergänzungsblock stehen zu beachtende Besonderheiten sowie z. B. zusätzliche Maßnahmen und Gefahren.
Beispiel:
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Wenn keine Lebensgefahr besteht und die betroffene Person nicht aussteigen möchte, belassen Sie sie bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes im Fahrzeug. Betreuung und Erste-Hilfe-Maßnahmen erfolgen dann am bzw. im Fahrzeug. |
Damit Sie sich schnell orientieren können, sind die wichtigsten, zur schnellen Handlungskompetenz erforderlichen Anweisungen im oben dargestellten Raster ausgeführt. Themenergänzende Informationen und Erklärungen sind in einem grünen "Info-Block" (siehe rechts) zusammengefasst.
In einem grünen Ergänzungsblock steht, was sonst zum Thema noch interessant ist.
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Die Verpflichtung zum Helfen Was fürchten wir Menschen mehr als Störungen unseres Wohlbefindens, Erkrankungen oder gar Unfälle mit ihren oft schlimmen Auswirkungen! Wie schnell wird der Gedanke daran, dass etwas passieren kann, verdrängt. Und doch gehören Unglücksfälle in allen unseren Lebensbereichen wie Haushalt, Beruf, Straßenverkehr, Freizeit, Sport usw. zu... |