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Vorwort
Brände und Explosionen sind oft die unmittelbaren Auslöser von Unfällen. Der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung wurden in den vergangenen Jahren (2010-2017) jeweils etwa 2.000 Arbeitsunfälle gemeldet, deren Ursache auf Brände und Explosionen zurückzuführen sind. Auch wirtschaftlich kann ein Brand katastrophale Folgen für den Betrieb haben. Jeder zweite Betrieb muss nach einem großen Brandschaden Insolvenz anmelden. Genehmigungsrechtlich werden lediglich Grundanforderungen zum Brandschutz formuliert. Aus diesem Grund ist es wichtig, ergänzende Maßnahmen zu ergreifen, so dass das Ausmaß eines Schadens und somit die Betriebsunterbrechung reduziert wird.
Die Verletzungen bei einem Brand werden durch die direkte Einwirkung der Flammen oder heißen Rauchgase auf ungeschützte Bereiche des menschlichen Körpers, durch die Auswirkung brennender Kleidung sowie Rauchvergiftung (Rauchgasinhalation) verursacht. Dem betrieblichen Brandschutz kommt daher zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Sachschäden eine große Bedeutung zu.
Technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der Beschäftigten sind zwingend notwendige Bestandteile der Planung von Arbeitsplätzen und Fertigungsabläufen. Dazu gehören auch Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen. Sie liegen generell im Verantwortungsbereich der Unternehmerin oder des Unternehmers und der von ihr oder ihm beauftragten Personen.
Oft wird in den Betrieben argumentiert, dass es noch nie zu einem Brand gekommen ist. Es sei außerdem sehr unwahrscheinlich, dass in Zukunft ein Brand entstehen würde. Dieser Einstellung wurde gerichtlich widersprochen:
"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss." (Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster, 10A 363/86 vom 11.12.1987)
Abb. 1
Aufgaben im Brandschutz
Impressum
Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)
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Sachgebiet Betrieblicher Brandschutz des Fachbereichs Feuerwehren, Hilfeleistungen,
Brandschutz der DGUV
Änderungen zur letzten Ausgabe: Die vorliegende Schrift ist eine vollumfängliche Aktualisierung der DGUV Information 205-001 "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz" (Stand November 2013) und beinhaltet auch die DGUV Information 205-002 "Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten (BGHW-Kompakt, Merkblatt 19 - Stand Dezember 2010)", die mit dem Erscheinen dieser DGUV Information zurückgezogen wird.
DGUV Information 205-001
zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter
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