Gegenüber der vorigen Ausgabe vom November 2014 wurde die vorliegende Ausgabe komplett überarbeitet und auch auf die zukunftsweisende Kompetenzausbildung ausgerichtet (vgl. z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit). Neue spezielle Regelungen zur Gestaltung der Ausbildung von Brandschutzbeauftragten sind definiert und festgeschrieben. Die Ausbildung soll im Rahmen von Präsenzveranstaltungen und gegebenenfalls in Kombination mit anderen Lernformen, wie z. B. Praxisphasen, Praxisprojekt, Selbstlernphasen und Online-Seminaren stattfinden. Die vorliegende neue Ausgabe führt darüber hinaus näher aus, welche Ausbildungseinrichtungen bzw. welche ausbildenden Personen als qualifiziert und fachkundig gelten.
Vorwort
Zum Schutz von Menschen, Tieren, Umwelt und Sachwerten vor gefährlichen Einwirkungen wurden in Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien die Betreiber und Betreiberinnen von Anlagen und Unternehmerinnen bzw. Unternehmer verpflichtet, qualifizierte Fachkräfte mit bestimmten Aufgaben zu betrauen, so z. B. die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Abfall-, Gewässer- oder Strahlenschutzbeauftragte.
Für den Brandschutz sind in Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich, die durch ihre qualifizierte Ausbildung dem Unternehmer oder der Unternehmerin als kompetente Ansprechpersonen für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung stehen.
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" Ausgabe Mai 2018 sind Brandschutzbeauftragte zum betrieblichen Brandschutz genannt. Ermittelt der Unternehmer oder die Unternehmerin eine erhöhte Brandgefährdung, kann die Benennung von Brandschutzbeauftragten erforderlich sein, die eine beratende und unterstützende Funktion übernehmen.
Diese mit der VdS Richtlinie 3111 und vfdb-Richtlinie 12-09/01 textgleiche DGUV Information legt Mindestanforderungen an die Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten fest und gibt Hilfestellungen für die Umsetzung der Anforderungen für eine geeignete betriebliche Brandschutzorganisation.
Herausgeber:
Deutsche Gesetzliche
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Fax: 030 13001-9876
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Sachgebiet Betrieblicher Brandschutz
des Fachbereichs Feuerwehren Hilfeleistungen
Brandschutz der DGUV
Diese DGUV Information 205-003 "Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und"
Bestellung von Brandschutzbeauftragten wurde gemeinsam von DGUV, GDV / VdS
und vfdb erstellt und ist textgleich von diesen veröffentlicht.
DGUV Information 205-003
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