Zum Schutz vor Unfall- und Gesundheitsgefahren sind bei Übungen und Einsätzen persönliche Schutzausrüstungen zu benutzen.
Diese Arbeitshilfe gibt insbesondere Hinweise zur Wartung, Pflege, Prüfung und Aussonderung persönlicher Schutzausrüstungen.
Unfallbeispiele und Erkrankungen:
- Durch scharfkantige Teile an einem Unfallfahrzeug kam es zu der Schnittverletzung.
- Der Feuerwehrmann wurde von Trümmern an Kopf und Schulter getroffen.
- Beim Innenangriff erlitt der Angriffstrupp Brandverletzungen durch eine Stichflamme.
- Nach einem Hochwassereinsatz erkrankten mehrere Feuerwehrangehörige auf Grund der Nässe- und Kälte-Einwirkung im Einsatz.
Gefährdungen:
Gefährdungen entstehen bei Übungen und Einsätzen, beispielsweise durch
mechanische Gefährdungsfaktoren,
z. B.
- stolpern, ausrutschen, stürzen, anstoßen, getroffen werden, sich stechen, sich schneiden,
thermische Gefährdungsfaktoren,
z. B.
- Wärme und Flammen,
- heißen Wasserdampf,
- tiefkalte Gase,
Gefahren durch elektrischen Strom,
z. B.
- stromführende Teile,
- statische Elektrizität,
klimatische Gefährdungsfaktoren,
z. B.
- Nässe, Kälte, Wärme, Zugluft,
Gefahrstoffe,
z. B.
- Gase, Dämpfe, Säuren, Laugen, Kraftstoffe, Lösemittel,
- Strahlung, Schall.
Schutzziel:
- Zum Schutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes müssen persönliche Schutzausrüstungen benutzt werden.
Weitere Informationen:
- UVV "Feuerwehren" (GUV-V C53)
- Information "Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren" (BGI/GUV-I 8675)
Persönliche Schutzausrüstungen – jedem Feuerwehrangehörigen muss die Mindestausrüstung für Übungen und Einsätze zur Verfügung gestellt werden.
Grenzen persönlicher Schutzausrüstungen
Das Ende eines Innenangriffs – die persönliche Schutzausrüstung des Angriffstrupps …
… und das Atemschutzgerät
In den Schaftstiefel ist seitlich ein spitzer Gegenstand eingedrungen und hat die Fußverletzung verursacht.
Persönliche Schutzausrüstungen
- Kostenträger für die Beschaffung und Instandhaltung persönlicher Schutzausrüstungen ist der Träger des Brandschutzes, in der Regel die Gemeinde.
- Die Mindestausrüstung muss jedem Feuerwehrangehörigen zur Verfügung stehen und bei Übungen und Einsätzen benutzt werden. Der Einsatzleiter kann Abweichungen anordnen.
Mindestausrüstung für Einsatzkräfte, die Brandbekämpfung in Gebäuden durchführen:
- Feuerwehrschutzanzug nach DIN EN 531 bzw. DIN EN ISO 11 612 wenn kein Innenangriff erfolgt,
- Feuerwehrhelm mit Nackenschutz DIN EN 443,
- Feuerwehrschutzhandschuhe DIN EN 659,
- Feuerwehrschutzschuhwerk DIN EN 15 090.
Spezielle Schutzausrüstungen:
Bei besonderen Gefahren müssen spezielle Schutzausrüstungen benutzt werden, z. B.:
- Feuerwehr-Haltegurt nach DIN 14 927,
- Feuerwehrleine nach DIN 14 920,
- Atemschutz nach DIN EN 136, 137, BGI/GUV-I 8672,
- Chemikalienschutzanzug nach DIN EN 943-2, BGI/GUV-I 8671,
- Schnittschutzausrüstung nach DIN EN 381,
- Gehörschutz nach DIN EN 352.
- Feuerschutzhauben nach DIN EN 13 911.
Feuerschutzhauben sind nur wirksam, wenn alle freien Hautstellen an Kopf und Hals abgedeckt sind.
Hinweise zu Wartung, Pflege, Prüfung und Aussonderung:
- Instandhaltung schließt die Wartung, Pflege, Prüfung und rechtzeitige Aussonderung von persönlichen Schutzausrüstungen ein.
- Persönliche Schutzausrüstungen sind durch den Träger auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu prüfen.
- Schäden durch mechanische Einwirkung und Wärme-Einwirkung können den Verlust oder die Reduzierung von Schutzfunktionen der persönlichen Schutzausrüstung zur Folge haben.
- Ist bei erkannten Schäden nicht sicher, ob die Schutzwirkung erhalten bleibt, sind die entsprechenden Teile auszusondern.
Universelle Feuerwehr-Einsatzkleidung (Brandbekämpfung in Gebäuden) Schutzwirkung:
Anforderungen: