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Impressum
Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Sachgebiet Betrieblicher Brandschutz des Fachbereichs Feuerwehren Hilfeleistungen Brandschutz der DGUV
Diese DGUV Information 205-026 wurde gemeinsam vom Sachgebiet Betrieblicher Brandschutz und VdS Schadenverhütung GmbH überarbeitet bzw. aktualisiert und ist textgleich mit der VdS 3518:2024-10 veröffentlicht.
Ausgabe: Oktober 2024
Satz und Layout: Atelier Hauer + Dörfler, Berlin
Druck: MAXDORNPRESSE GmbH & Co. KG, Obertshausen
Bildnachweis: Titel: © DGUV
Copyright: Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
Bezug: Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen › Webcode: p205026
Vorbemerkung
Diese DGUV Information richtet sich in erster Linie an den Unternehmer bzw. die Unternehmerin und bietet konkrete Hilfestellung bei den Arbeitsschutzmaßnahmen zum Personenschutz für den sicheren Betrieb von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen. Die Bewertung zur Wirksamkeit der Löschanlage bleibt in dieser Schrift unberücksichtigt.
Gase wie Kohlendioxid (CO2), Inertgase wie IG-100 oder IG-01 und Gemische daraus (z. B. IG-55 oder IG-541), finden als Löschgas in ortsfesten Feuerlöschanlagen Anwendung. Sie löschen Brände, indem sie im Wesentlichen den Luftsauerstoff von der Brandstelle verdrängen.
Ebenfalls finden halogenierte Kohlenwasserstoffe (z. B. HFC 227ea und FK-5-1-12) als Löschgas Anwendung in ortsfesten Feuerlöschanlagen. Ihre Löschwirkung beruht auf einem chemisch-physikalischen Prinzip. Die für eine ausreichende Löschwirkung erforderliche aufgebaute Löschgaskonzentration bzw. abgesenkte Sauerstoffkonzentration lässt einen dauernden Aufenthalt von Personen in dieser Atmosphäre nicht zu. Bei Kohlendioxid ist z. B. ab einer Konzentration von 5 Vol.-% CO2 mit Gesundheitsschäden zu rechnen und ab einer Konzentration von mehr als 8 Vol.-% CO2 besteht Lebensgefahr.
Beim Einsatz von Löschgasen oder Gasgemischen in ortsfesten Feuerlöschanlagen sind die zu erwartenden Konzentrationen nach der Flutung durch das Errichterunternehmen rechnerisch bzw. durch Probeflutung zu ermitteln, festzulegen und zu dokumentieren. Es erfolgt eine Einstufung in die Gefährdungsklassen (siehe auch Anhang 2 Stoffdaten).
Um gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden, müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz getroffen werden. Dies können bauliche, technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen sein.
1 Anwendungsbereich
1.1 |
Diese DGUV Information findet Anwendung bei ortsfesten Feuerlöschanlagen mit Löschgasen, im Folgenden Löschanlagen genannt. |
1.2 |
Diese DGUV Information findet keine Anwendung bei Löschanlagen auf Seeschiffen, Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten der Binnenschifffahrt mit Betriebserlaubnis sowie im Bergbau unter Tage. |
2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser DGUV Information werden folgende Begriffe bestimmt:
Arbeits- und Verkehrsbereich
Der Arbeits- und Verkehrsbereich in der Umgebung von Räumen oder Einrichtungen, die durch Löschanlagen geschützt sind, ist derjenige Bereich, der durch Personen erreicht werden kann. Sind die von Löschanlagen geschützten Bereiche selbst begehbare Bereiche, so gehören diese Bereiche mit zum Arbeits- und Verkehrsbereich.
Auslösung
Die automatische oder von Hand herbeigeführte Freigabe des Löschgases durch die Löschanlage zur Flutung.
Verzögerte Auslösung
Die automatisch oder von Hand herbeigeführte Auslösung des Löschalarms und die zeitverzögerte Freigabe des Löschgases zur Flutung mittels einer Verzögerungseinrichtung.
Branderkennungselemente
Oberbegriff für Geräte, die auf die Brandkenngrößen Rauch, Wärme, Flammen oder sonstige ansprechen.
Flutung
Das Ausströmen des Löschgases in den Flutungsbereich.
Löschalarm
Akustische und ggf. optische Signale, die unmittelbar vor, während und nach der Flutung im Gefährdungsbereich gegeben werden.
Flutungsbereich (Löschbereich)
Gesamtheit aller Bereiche, die im Schutzumfang der Löschanlage enthalten sind und gleichzeitig geflutet werden.
Objektschutz/Einrichtungsschutz
Die Flutung eines Objektes, z. B. Maschine, Lackieranlage, mit mindestens der erforderlichen Löschgasmenge.
Raumschutz
Die Flutung eines umbauten und geschlossenen Raumes mit mindestens der erforderlichen Löschgasmenge.
Gefährdungsbereich
Der Bereich, in dem durch die Auslösung der Löschanlage die gesundheitsgefährdenden Konzentrationen überschritten werden können. Der Gefährdungsbereich muss für jede Anlage festgelegt werden. Bei Raumschutzanlagen entspricht dieser in der Regel dem Flutungsbereich, siehe auch Abschnitte 5.9 und 5.10. In Abhängigkeit der Umfassungsbauteile, der Löschmittelmenge und der Löschmittelart kann der Gefährdungsbereich mindestens auch die Nachbarbereiche zum Flutungsbereich umfassen. Der Gefährdungsbereich kann sich insbesondere bei offenen Objektschutz-/Einrichtungsschutzanlagen d...