Einsatzgrundsätze zu Flüssiggasflaschen im Brandeinsatz
  1. Brand-/wärmebeaufschlagte Flüssiggasflaschen können bersten!
  2. Es kann zu Fragmentwürfen von bis zu 260 m kommen! Gefahren- bzw. Absperrbereich lageabhängig beurteilen und festlegen!
  3. Löschen des Brandes und Kühlen der brand-/wärmebeaufschlagten Flüssiggasflaschen nur aus sicherer Deckung oder mit autonomem Wasserwerfer!
  4. Im Gegensatz zu einer Acetylenflasche besteht keine Gefahr des Berstens mehr, wenn die Wärmequelle entfernt und die Flüssiggasflaschen abgekühlt sind!
  5. Daher: Wärmebeaufschlagte Flüssiggasflaschen zuerst abkühlen und dann erst transportieren/ bewegen!

Impressum

Herausgegeben von:

Deutsche Gesetzliche

Unfallversicherung e. V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

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Fax: 030 13001-6132

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de

Sachgebiet Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen des Fachbereichs Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz der DGUV

An der Erstellung haben mitgewirkt:

  • Berliner Feuerwehr
  • Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
  • Deutscher Verband Flüssiggas e. V. (DVFG)
  • Industriegaseverband e.V. (IGV)
  • Linde AG
  • Vereinigung zur Förderung des dt. Brandschutzes - vfdb e. V., Referat 10 Umweltschutz

Ausgabe: Oktober 2018

DGUV Information 205-030

zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen

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