Eine Lithium-Ionen-Batterie/-Zelle beinhaltet alles, was für einen Brand benötigt wird. Da die Lithium-Ionen-Zelle sicher eingehaust ist, kann der Brand ggf. nicht gelöscht werden. Das Gehäuse verhindert, dass das Löschmittel den Zellbrand erreicht.
Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF bund) und der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) haben eine Schrift "Risikoeinschätzung Lithium-Ionen Speichermedien" veröffentlicht, nach der insbesondere folgende Aspekte bei der Brandrisikoanalyse zu beachten sind:
- hohe Energiedichte, teils mit chemisch gebundenem Sauerstoff
- thermisches Durchgehen ("Thermal Runaway"), welche eine rasche Brandausbreitung mit hoher Energiefreisetzung und starker Rauchentwicklung zur Folge hat
- elektrischer Strom an Anlageteilen
Zur Brandbekämpfung von LIB dürfen nur Löschmittel mit einem hohen Kühleffekt, d. h. Wasser, gegebenenfalls mit Löschmittelzusätzen, verwendet werden (siehe gemeinsame Veröffentlichung des bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz. e. V. mit dem Sachgebiet "Betrieblicher Brandschutz" des Fachbereichs "Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz" der DGUV, Juni 2020: "Sicherheitshinweise zum Löschen von Lithium-Ionen-Batterien").
Wasser wird als Löschmittel zur Verhinderung einer raschen Brand- und Rauchausbreitung empfohlen. Ziel ist die längerfristige Kühlung der LIB, um das thermische Durchgehen ("Thermal Runaway") weiterer Zellen zu verhindern. Wasser kann mit Feuerlöscheinrichtungen wie zum Beispiel Feuerlöschern, Wandhydranten u. a. eingesetzt werden.
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind Löschmaßnahmen mittels Feuerlöscher allerdings im Hinblick auf den Personenschutz von Beschäftigten (inklusive Brandschutzhelfern) durch die bereits beschriebenen Gefährdungen als äußerst kritisch anzusehen. Beim Einsatz von zurzeit umworbenen Lithium-Ionen-Feuerlöschern, die zur (Entstehungs-) Brandbekämpfung geeignet sein sollen, ist eine Eigengefährdung nicht auszuschließen. Weiterführende Informationen sind der gemeinsamen Schrift "Sicherheitshinweise zum Löschen von Lithium-Ionen-Akkus" von bvfa und DGUV (siehe Kapitel 7 "Literatur") zu entnehmen.
Am Markt werden unterschiedliche Löschmittel zur Brandbekämpfung angeboten. Die Wirksamkeit wird aber in Fachkreisen unterschiedlich bewertet. Einen Prüfgrundsatz für den Löschwirksamkeitsnachweis gibt es bisher nicht.