Bei der Organisationsentwicklung handelt es sich um die Strategie eines geplanten, systematischen und zielorientierten Wandels. Sie unterliegt äußeren Einflüssen wie Digitalisierung, Flexibilisierung und Agilität. Diese beeinflussen die Organisationsstruktur, die Prozesse, die Unternehmenskultur und das individuelle Verhalten der Beschäftigten.
Organisationsentwicklung ist tendenziell die von der obersten Führungsebene veranlasste strategische Ausrichtung eines Unternehmens, wie zum Beispiel eine Reorganisation. Die Zusammenhänge zwischen Organisationsentwicklung und arbeitsbedingter physischer und psychischer Belastung sowie deren Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sind inzwischen wissenschaftlich gut untersucht. Sowohl die Organisationsentwicklung als auch die Belastungskonstellation beeinflussen die Leistungsfähigkeit, Motivation, Arbeitszufriedenheit sowie sicheres und gesundes Verhalten.
Branchenbezogene Handlungshilfen der Unfallversicherungsträger sowie deren Gefährdungskataloge oder Analyse-/Messverfahren unterstützen Betriebe und Bildungseinrichtungen mit ihren spezifischen Rahmenbedingungen, Strukturen, Tätigkeiten und Aufgabeninhalten bei der Bewältigung der vielfältigen Fragestellungen.
Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben
Jede Lebensphase hat ihre eigenen privaten und beruflichen Herausforderungen. Beides miteinander zu vereinbaren, ist nicht immer ganz einfach. Fällt es den Beschäftigten leichter, in jeder Lebenslage die Balance zu halten, sind sie motivierter, leistungsfähiger und weniger gestresst. Eine gute Vereinbarkeit führt nachweislich zu geringeren Fehlzeiten und weniger Fluktuation. Flexible Arbeitszeiten können auch ein wesentliches Kriterium sein, sich als Bewerberin oder Bewerber für oder gegen ein Unternehmen zu entscheiden.
Von Bedeutung ist, mit welchen Maßnahmen die Vereinbarkeit von beispielsweise Beruf und Kinderbetreuung/Pflege, einer Auszeit (Sabbatical) oder dem Engagement in einem Ehrenamt umgesetzt werden. Dabei ist es wichtig, auf unterschiedlichen Ebenen, zum Beispiel in der Arbeitsorganisation (wie Arbeitszeitmodelle und Schichtplangestaltung), der Personalpolitik (wie Führen in Teilzeit) und der Unternehmenskultur (wie Umgang mit Vielfalt bei der Arbeit - Diversity) zu handeln und sich an den Bedürfnissen der Beschäftigten sowie an den betrieblichen Rahmenbedingungen zu orientieren.
Präventionsfachkräfte der Unfallversicherungsträger beraten und unterstützen die Unternehmen bei der Suche nach den passenden Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben.
Inklusion
Die Arbeitswelt ist zunehmend durch personelle, soziale und kulturelle Vielfalt sowie neue Formen der Arbeit geprägt. Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch ganz natürlich dazu gehört: Unabhängig davon wie jemand aussieht, welche Sprache er bzw. sie spricht oder ob er bzw. sie eine Behinderung hat. Entscheidend für die dauerhafte erfolgreiche Bewältigung dieser Herausforderungen ist der konstruktive Umgang mit Inklusion und deren Verankerung in der Unternehmenskultur.
Präventionsfachkräfte der Unfallversicherungsträger beraten und unterstützen die Unternehmen zu den Themenbereichen Inklusion und Barrierefreiheit. Darüber hinaus setzt sich die gesetzliche Unfallversicherung im Rahmen einer Selbstverpflichtung umfassend für ein selbstverständliches Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung ein.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
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Nach § 167 Absatz 2 SGB IX müssen Arbeitgebende allen Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Für die Beschäftigten ist das BEM freiwillig. |
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verfolgt das Ziel, Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuten Zeiten von Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen sowie Beschäftigungsfähigkeit langfristig sicherzustellen. Bei der Durchführung eines BEM-Verfahrens hilft ein standardisiertes Vorgehen, welches die Bedürfnisse des Einzelfalls berücksichtigt.
Die Unfallversicherungsträger verfügen über langjährige Erfahrung bei der Eingliederung ihrer Versicherten nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit in den betrieblichen Alltag. Dabei geht es neben der optimalen medizinischen Rehabilitation auch bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt um die Sicherstellung des vorhandenen Arbeitsplatzes durch technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen (z. B. Anpassung des Arbeitsplatzes durch Hilfsmittel oder Umbauten, innerbetriebliche Umsetzung, stufenweise Wiedereingliederung und Qualifizierungsmaßnahmen).
Darüber hinaus nutzen die Präventionsfachkräfte der Unfallversicherungsträger diese Erfahrung auch, um Unternehmen hinsichtlich der strukturellen Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements zu beraten und zu unterstützen.
Weiterführende Informationen
www.dguv.de
- DGUV 5 Schritte zur Partizipation - Wegweiser zur Beteiligung von Menschen mit Behinder...