Geeignete Schuhe sind in der Pflege und Betreuung nicht nur notwendig, um Unfälle der Beschäftigten wie Umknicken, Ausrutschen, Stürzen zu vermeiden. Sie steigern vielmehr auch die Versorgungssicherheit - insbesondere dann, wenn die Gefahr besteht, dass Beschäftigte bei der Bewegungsunterstützung anderer Menschen umknicken, ausrutschen, stürzen und dabei die zu pflegenden Personen in Mitleidenschaft gezogen werden. Geeignete Schuhe helfen auch dabei, trittsicher und standfest zu arbeiten. Arbeitsweisen, bei denen es darauf ankommt, dass die Beschäftigten nicht nur den zu unterstützenden Menschen bewegen, sondern sich selbst zeitgleich mit, können somit besser umgesetzt werden.
Geeignete Arbeitsschuhe dienen also der Vermeidung von Arbeitsunfällen, der Erhaltung der Gesundheit der Beschäftigten sowie der Verbesserung der Versorgungssicherheit und der Pflege-, Betreuungs- und Behandlungsqualität.
Folgende Eigenschaften sollten Schuhe aufweisen:
- Die Schuhe sollten bequem sein.
- Da die Füße während der Arbeitszeit in der Regel etwas anschwellen, sollten die Schuhe durch Schnürsenkel oder Klettverschlüsse regulierbar sein.
- Die Schuhe sollten aus atmungsaktivem Material sein.
- Die Schuhe müssen möglichst flüssigkeitsdicht und gut zu reinigen sein.
- Das Obermaterial sollte abwaschbar oder sogar desinfizierbar sein.
- Die Schuhe sollten über ein Fußbett verfügen, so wird der Druck auf die Fußsohle gleichmäßig verteilt.
- Die Schuhe müssen hinten und vorne geschlossen sein.
- Ist der Schuh vorne geschlossen, dient dies z. B. der Vermeidung von Verletzungen an den Zehen. Gleichzeitig wird der Fuß vor Kontakt mit Körperflüssigkeiten geschützt.
- Hinten muss der Schuh über eine feste Fersenkappe verfügen. Je besser die Fersenführung ausgearbeitet ist, desto sicherer ist der Gang und Stand. Dies gibt dem Fuß Halt im Schuh - insbesondere bei der Bewegungsunterstützung. Ein Fersenriemen erfüllt diese Voraussetzungen nicht, da er primär dazu dient, den Schuh beim Gehen nicht zu verlieren.
- Die Schuhe sollten über eine stoßdämpfende und müssen über eine rutschhemmende Sohle verfügen.
- Eine gute Dämpfung wird am besten dann erreicht, wenn Arbeitsschuhe nicht jeden Tag getragen werden, so dass der Schuh sich "erholen" kann. Es ist sinnvoll, mindestens 2 Paar Arbeitsschuhe zu benutzen.
- Darüber hinaus muss durch das Material der Sohle das Ausrutschen, auch auf nassen Böden weitestgehend vermieden werden.
- Die Schuhe sollten eine breite Auftrittsfläche haben.
- Die Sohle sollte über die gesamte Länge und Breite des Schuhs vollflächig Bodenkontakt haben. Nicht vollflächig aufliegende Sohlen verringern die Standfestigkeit.
- Ein leichter Absatz (ebenfalls vollflächig aufliegend, d.h. in die Gesamtfläche der Sohle integriert) von bis zu 2 cm wird als ergonomisch sinnvoll betrachtet.
Tipp |
Eine Schuhanprobe sollte am Nachmittag stattfinden. Eine ausreichende Gehstrecke ist zur Beurteilung notwendig. |
Arbeitskleidung und Arbeitsschuhe gehören in Berufen des Gesundheitsdienstes zusammen. Wie bereits erwähnt stellt die Unternehmensleitung häufig die Arbeitskleidung, weil damit erhöhte hygienische Anforderungen verbunden sind oder weil die einheitliche Dienstkleidung eine besondere Außenwirkung erzielen soll.
Schuhe dagegen beschaffen und finanzieren die Unternehmensleitungen nur dann, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, dass mit Fußverletzungen durch äußere Einwirkungen zu rechnen ist (Stoßen, Einklemmen, Durchnässen etc.), wenn also Schutz- oder Sicherheitsschuhe getragen werden müssen.
In der Regel müssen sich die Beschäftigten jedoch um ihre Arbeitsschuhe selbst kümmern. Das bedeutet aber nicht, dass damit das Thema "Schuhe" allein Sache der Beschäftigten ist.
Die Unternehmensleitungen müssen darauf hinwirken, dass Beschäftigte sich sicherheitsgerecht verhalten, auch wenn es um die Auswahl geeigneter Schuhe geht.
Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Abb. 9
Geeignete Arbeitsschuhe
Deshalb müssen auch die selbst gekauften Schuhe der Beschäftigten den Anforderungen der Arbeitsaufgabe und den Vorgaben der Unternehmensleitung entsprechen. Diese Anforderungen sollten beispielsweise über Dienstvereinbarungen oder -anweisungen schriftlich fixiert werden. Solche Vereinbarungen unterliegen allerdings dem Mitbestimmungsrecht der gewählten Vertretung der Beschäftigten. Die Beschäftigten haben sich im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht an die Vereinbarungen/Vorgaben zu halten.
Darüber hinaus können Unternehmensleitungen auch im Rahmen der Gesundheitsförderung Anreize bieten: zum Beispiel durch Zuschüsse zu den Kosten für die Schuhe oder indem sie eine Vorauswahl geeigneter Schuhe selbst treffen und über den Einkauf Großkundenrabatte an die Beschäftigten weitergeben.