Hilfsmittel zum Bewegen von Menschen
Bei den nachfolgend vorgestellten Hilfsmitteln handelt es sich um Medizinprodukte nach dem Medizinproduktegesetz. Die Bezeichnungen können in der Praxis variieren.
Der sach- und fachgerechte Einsatz von geeigneten Hilfsmitteln kann nicht nur die körperliche Belastung der Beschäftigten reduzieren, sondern schafft neben Pflegequalität auch Lebensqualität für den Menschen. Denn sie ermöglichen oft den vermehrten Einsatz der verbliebenen Bewegungsressourcen. Auch die Sicherheit für die Pflegenden und die zu pflegende Person wird erhöht.
Mit Hilfsmitteln können sowohl die Beschäftigten als auch die zu pflegende Person gemeinsam die Aktivitäten des täglichen Lebens besser und vor allem sicherer bewältigen.
Grundsätzlich wird bei den Hilfsmitteln zum Bewegen von Menschen unterschieden zwischen Hilfsmitteln zur Bewegungsunterstützung und Hilfsmitteln zur Positionsunterstützung. Hilfsmittel zur Bewegungsunterstützung werden wiederum unterteilt in Technische und Kleine Hilfsmittel.
Abb. 6
Hilfsmittelübersicht
Voraussetzungen zum Einsatz von Hilfsmitteln
Die Hilfsmittel müssen in ausreichender Anzahl zum personenbezogenen Einsatz zur Verfügung stehen und bewegungsorientiert/ressourcenorientiert eingesetzt werden!
Grundsätzlich dürfen alle Hilfsmittel gemäß § 4 Abs. 2 Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) durch Beschäftigte nur verwendet werden, wenn sie die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen. Der Umgang mit ihnen muss praktisch geübt werden. Falsch angewendet können die Hilfsmittel sowohl die Beschäftigten als auch die zu pflegende Person schädigen. Der Gebrauch kann beispielsweise durch entsprechend eingewiesene professionelle Pflegende oder geschulte Fachkräfte vom Fachhandel oder Hersteller vermittelt werden. Unterweisungen im Umgang mit Arbeitsmitteln sind gemäß Lastenhandhabungsverordnung und DGUV Vorschrift 1 regelmäßig - mindestens einmal jährlich zu wiederholen.
Die Hilfsmittel müssen an Körpergröße, Körperumfang und Gewicht (Traglast) des Menschen ebenso angepasst sein wie an seine Bewegungsmöglichkeit und sein Krankheitsbild (Funktionsbild).
Die Benutzung muss dem Menschen sorgfältig erklärt werden.
Die Hilfsmittel müssen regelmäßig nach Herstellerangaben Instand gehalten, ggf. gewartet und Instand gesetzt werden (§ 7 MPBetreibV). Dafür hat der Betreiber (nach § 2 der MPBetreibV) zu sorgen.
Weiterhin müssen die Hilfsmittel vom Anwender vor jedem Einsatz auf einen ordnungsgemäßen Betriebszustand überprüft und sachgerecht hygienisch aufbereitet werden. Sie dürfen nur ihrer Zweckbestimmung entsprechend betrieben und angewendet werden (§ 4 Abs. 1 MedBetreibV).
Auswahl der Hilfsmittel
Die Auswahl der geeigneten Hilfsmittel für den jeweiligen Bereich sollte auf Grundlage der anfallenden Pflegeaktivitäten, dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und der Produktübersicht erfolgen. Die Beschäftigten sollten aktiv an der engeren Auswahl der Hilfsmittel beteiligt werden. Um Zweckmäßigkeit, Handhabbarkeit, sicherheitstechnische Aspekte und Ergonomie beurteilen zu können, ist es ratsam, einen Kriterienkatalog zu erstellen wie z. B.:
- Eignung für das jeweilige Klientel (z. B. Körpergröße, Bewegungsfähigkeit)
- einfache Handhabung
- Funktionsqualität: z. B. Rutschhemmung bzw. Gleitfähigkeit
- Geräusch des Materials (z. B. Quietschen, Lautstärke)
- Haptik
- scharfe Kanten oder angebrachte Griffe
- Hautfreundlichkeit
- Speichelfestigkeit
- einfache Reinigung und Desinfektion
- Preis-Leistungsverhältnis
- Häufigkeit des Einsatzes
- Wiederverwendbarkeit (möglichst wenig Einmal- und Wegwerfartikel)
- multifunktionale Einsatzmöglichkeiten
Erprobung der Hilfsmittel
Die Hilfsmittel sollten den Beschäftigten zum Testen zur Verfügung gestellt, über einen längeren Zeitraum erprobt sowie anschließend anhand eines Kriterienkatalogs (s. o.) beurteilt werden. Vor dem Probelauf der Hilfsmittel muss eine sach- und fachkundige und praxisgerechte Unterweisung durchgeführt werden. Hier kann das Beratungsangebot der Hersteller und des Vertriebs (Probestellung) hilfreich sein.
Bedarfsermittlung
Nach Ende der Probephase wird der konkrete Bedarf anzuschaffender Hilfsmittel bestimmt. Die Beschäftigten sind wieder aktiv zu beteiligen. Hier fließen z. B. folgende Kriterien ein:
- Anzahl und Unterstützungsbedarf der zu versorgenden Personen
- Bauliche Gegebenheiten
- Aufbewahrungsmöglichkeiten
- Reservebedarf aufgrund hygienischer Aufbereitung
Information während der Nutzungsphase
Die Anwendungsmöglichkeiten und Funktionen der Hilfsmittel werden ständig weiterentwickelt, daher ist es ratsam mit den Herstellenden/dem Handel/ Expertinnen und Experten in Kontakt zu sein, um sich über den aktuellen Stand und die Erfahrungen, die beim Einsatz der Hilfsmittel gewonnen wurden, auszutauschen.
Erfolgsfaktoren für die Einführung sind:
- Integration in das Qualitätsmanagementsystem oder in die Leitlinien des Unternehmens
- Förderung durch das Management (z. B. Kommunikation, Transparenz)
- Kalkulation ausreichender finanzieller Mittel für Ansc...