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Vorbemerkungen
Neu- und Umbauten von Krankenhäusern stellen besondere Herausforderungen an die am Bau beteiligten Personen. Für unterschiedliche Zwecke müssen die Krankenhäuser so gestaltet werden, dass sie den Patientinnen und Patienten ebenso wie den Beschäftigten und den Besuchenden gerecht werden.
Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen verantwortlich. Dazu verpflichtet Sie das Arbeitsschutzgesetz.
DGUV Informationen sind Handlungshilfen, insbesondere für die Unternehmensleitung, die Technische Abteilung, für Fachplaner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die sich mit dem Bau und der Unterhaltung von Krankenhäusern beschäftigen.
Sie geben Hilfestellung bei der Umsetzung Ihrer Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und anderen Regeln, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden.
Die Unternehmensleitung kann bei Beachtung der in diesen DGUV Informationen enthaltenen Empfehlungen, davon ausgehen, dass sie damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, ist das in diesen Regeln beschriebene Sicherheitsniveau zu erreichen. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind.
Es lohnt sich, das Thema Sicherheit und Gesundheit von Anfang an in allen betrieblichen und planerischen Prozessen zu berücksichtigen. Wenn Sie schon bei der Planung von Arbeitsstätten und Anlagen sowie dem Einkauf von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen an die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten denken, erspart Ihnen dies (teure) Nachbesserungen.
In dieser Informationsschrift werden die wichtigsten, im Krankenhaus geltenden Vorschriften und Normen, arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse, Informationen von Fachgesellschaften und die Erfahrungen der Unfallversicherungsträger zusammengestellt.
Die Informationsschrift erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit und kann auch keine Gewähr für die Aktualität der Angaben übernehmen. Bitte überprüfen Sie vor der Anwendung, ob die genannten Normen, Regeln und Richtlinien noch aktuell sind.
Die Anwendung dieser Information entbindet Sie als Unternehmerin oder Unternehmer nicht davon, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Diese hat das Ziel, für jeden Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen mögliche Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten festzustellen und Maßnahmen zur Beseitigung dieser Gefährdungen festzulegen.
Die vorliegende Schrift ist die dritte in der Reihe "Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtsunkten des Arbeitsschutzes", die beiden anderen Schriften befassen sich mit den grundlegenden Anforderungen an Arbeitsstätten und mit den Funktionsbereichen im Krankenhaus. Sie sind unter der Nummer DGUV Information 207-016 und DGUV Information 207-017 bei der DGUV oder Ihrem Unfallversicherungsträger zu beziehen.
Impressum
Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
Fax: 030 13001-6132
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Sachgebiet Gesundheitsdienst im Fachbereich Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege der DGUV
Projektgruppe "Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes"
Stefanie Penth, Prävention Unfallkasse Berlin (Leitung)
Diana Pospich, Prävention Unfallkasse Baden-Württemberg
Friedhelm Göbel, Prävention Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Wolfgang Baumann, Prävention Unfallkasse Hessen
Jochen Herweh, BGW-Präventionsdienst Mainz
Werner Pude, BGW-Präventionsdienst Hamburg
Wolfram Bauer, Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Ausgabe: Januar 2019
DGUV Information 207-027
zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger
oder unter www.dguv.de/publikationen
Bildnachweis
Titelbild: © drubig-photo - stock.adobe.com; Abb. 1, 2, 4, 8, 9, 11, 16, 18, 19: © Birte Alber | Illustration & Grafik;
Abb. 3, 5: © BGW; Abb. 6: © Bergerhof Maschinenbau GmbH & Co. KG; Abb. 7: © LWL-Maßregelvollzugsklinik Herne;
Abb. 10: ©LWL-Maßregelvollzugsklinik Lengerich; Abb. 12, 17: ©Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e.V.;
Abb. 13-15: © Dialysezentrum Mosbach;
Seite 6: ©auremar - stock.adobe.com; Seite 19: ©sudok1 - stock.adobe.com; Seite 26: ©VadimGuzhva - stock.adobe.com; Seite 34: ©Alexander Raths - stock.adobe.com; Seite 41: ©picsfive - stock.adobe.com; Seite 48: ©WavebreakMediaMicro - stock.adobe.com;
1 Allgemeinpflege
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1.1 Vorbemerkung
Pflegestationen dienen der Betreuung und Versorgung von Patientinnen und Patienten, vor und nach Eingriffen sowie während konservativer Behandlung.
Die Stationen können interdisziplinär arbeiten und verschiedene Fachbereiche umfassen, oder aber einer Klinik zugeordnet sein. Die Ausrichtung hängt sehr von der Größe und der Struktur d...