Ein Ziel dieses Kapitels ist die Förderung eines Dialogs (Abbildung 1) und der Zusammenarbeit zwischen Hygiene und Arbeitsschutz. Auf Grundlage des Infektionsschutzes ist die Aufgabe der Hygiene, Desinfektionsmittel mit der erforderlichen Wirksamkeit auszuwählen. Zu enthaltenen Gefahrstoffen in den Desinfektionsmitteln sowie Arbeitsschutzaspekten beraten die Arbeitsschutzexperten und -expertinnen, sie sind auch bei der Auswahl des Desinfektionsmittels und des anzuwendenden Verfahrens hinzuzuziehen. Daher ist von Vorteil, wenn beide Seiten eine gemeinsame Sprache sprechen und sich der unterschiedlichen Aufträge und Schwerpunkte in der Zielsetzung bewusstwerden. Es hat sich bewährt, dass in dieser Zusammenarbeit die Gefährdungsbeurteilung und die Entscheidungen über Reinigung und Desinfektion, über das Durchführungsintervall und über das anzuwendende Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittel getroffen werden. Die Desinfektionsmittel enthalten eine begrenzte Anzahl Wirkstoffe, obgleich sie unter vielen Handelsbezeichnungen in den Verkauf gebracht werden. Die Auswahl des Produkts bzw. des Verfahrens sollte gut auf alle Schutzgruppen – u.a. die Patienten und Patientinnen und die Beschäftigten – abgestimmt werden.
Das Ziel einer Desinfektion im Gesundheitsdienst ist die Reduktion der Keimlast in der Umgebung der Patienten und Patientinnen oder auf Oberflächen, die mit dem Patienten oder der Patientin in Kontakt kommen. Auch wenn Erreger ubiquitär vorkommen, sollten im Gesundheitsdienst die Erreger auf Oberflächen, die eine nosokomiale Erkrankung (Infektion in Zusammenhang mit einer medizinischen Maßnahme) verursachen, reduziert werden. In Abhängigkeit des Infektionsrisikos und dem Grad der Verschmutzung wird in einem Bereich eine Reinigung, eine Desinfektion bzw. desinfizierende Reinigung oder eine Reinigung mit anschließender Desinfektion durchgeführt.
Mit der Reinigung, der Entfernung von Verschmutzungen unter der Anwendung reinigungsverstärkender Zusätze, gelingt bereits eine 50–80%ige Entfernung der Erreger auf der Oberfläche. Mit der Desinfektion erzielt man eine Keimreduktion von 99 %. In Bereichen mit geringem Infektionsrisiko wie z. B. im Treppenhaus oder in Verwaltungsbereichen ohne Publikumsverkehr ist eine Reinigung ausreichend. Im Rahmen der Basishygiene oder der täglichen Routine ist eine Desinfektion oder desinfizierende Reinigung ausreichend. Bei Verunreinigungen von Oberflächen mit potenziell erregerhaltigem Material oder bei der Aufbereitung von Medizinprodukten geht der Desinfektion immer eine Reinigung voraus (siehe KRINKO-Empfehlung "Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen" und "Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten").
Resistente Krankenhauskeime |
Krankenhauskeime werden als resistent gegen die herkömmlichen Antibiotika (d. h. Erreger mit Antibiotikaresistenzen oder sogenannte mulitresistente Erreger), mit denen sie behandelt werden, bezeichnet. Eine Auswirkung auf die Desinfektion hat diese ausgewiesene Resistenz nicht. Die Desinfektionsverfahren im Gesundheitsdienst werden so ausgewählt, dass Erreger auch mit Antibiotikaresistenzen, eliminiert werden. Die Resistenz gegenüber Desinfektion steht nicht in Zusammenhang mit der Resistenz gegen Antibiotika. |
Für medizinische Einrichtungen wie z. B. Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen oder Pflegeeinrichtungen sind die Organisationsstrukturen und die personellen Anforderungen an die Hygiene nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) und zusätzlichen länderspezifischen Hygieneverordnungen gesetzlich klar definiert. Die KRINKO-Empfehlung "Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen" gibt dazu detaillierte Informationen. Beispielsweise unterliegen ambulante Pflegedienste und Arztpraxen nicht den länderspezifischen Hygieneverordnungen für medizinische Einrichtungen und somit gibt es keine entsprechenden Regelungen auf gesetzlicher Ebene. Diesen Betrieben dienen zur Unterstützung länderspezifische Rahmenhygienepläne, Vorschriften der kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sowie die KRINKO-Empfehlung "Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten" sowie "Infektionsprävention in Heimen". Hier besteht die Herausforderung darin, mit deutlich weniger personellen Ressourcen eine vergleichbare Leistung zu erbringen (Tabelle 1, S. 14). Gerade in Betrieben, die nicht gesetzlich verpflichtet sind, Hygienefachpersonal zu beschäftigen, werden die Arbeitsschutzexperten und -expertinnen wie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit hygienerelevanten Fragestellungen konfrontiert. Gegebenenfalls ist es dabei sinnvoll, eine externe Beratung hinzuziehen.
Tabelle 1 Personelle Anforderungen Hygiene und Arbeitsschutz
Personelle Anforderungen Hygiene
- Festlegung in der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) des Robert Koch-Instituts "Personelle und organisatorisc...
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