In den Einrichtungen des Gesundheitsdienstes gehört der regelmäßige und intensive Umgang mit alkoholischen Desinfektionsmitteln in fast allen Bereichen zur täglichen Arbeitsroutine. Der Umgang erfolgt einerseits in der Anwendung als Haut- und Händedesinfektionsmittel sowie zur schnellen und kleinflächigen manuellen Desinfektion von Flächen und Medizinprodukten und andererseits im Rahmen der Lagerung und bei Abfüllvorgängen. Der Umgang mit alkoholischen Desinfektionsmitteln birgt grundsätzlich, d. h. auch bei kleinen Mengen, eine Brand- und Explosionsgefahr für Beschäftigte, Patienten und Patientinnen sowie andere Dritte (siehe auch DGUV Information 213-032 "Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst", Kapitel 19).
Insbesondere gebrauchsfertige Lösungen und Tücher zur Hände- und Hautdesinfektion sowie gebrauchsfertige Lösungen und Tücher zur Flächendesinfektion enthalten einen hohen Anteil an Ethanol, 1-Propanol und 2-Propanol. Aufgrund des Alkoholgehalts von bis über 90 Gew.-% besitzen alkoholische Desinfektionsmittel einen niedrigen Flammpunkt, was zur Folge hat, dass bereits bei Raumtemperatur ein entzündbares Dampf-Luft-Gemisch entstehen kann, das schwerer als Luft ist. Konzentrate zur Desinfektion von Flächen oder Medizinprodukten können ebenfalls Alkohole, insbesondere 2-Propanol mit bis zu 15 Gew.-% enthalten. Diese alkoholhaltigen Desinfektionsmittelkonzentrate bergen ebenfalls eine Brand- und Explosionsgefahr, die daraus hergestellten verdünnten Anwendungslösungen sind nicht mehr entzündbar.
Werden Sauerstoffabspalter (z. B. Peroxide) in hoher Konzentration zur Desinfektion verwendet, kann brandfördernder Sauerstoff freigesetzt werden.
Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin hat gemäß Gefahrstoffverordnung auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und sonstiger Personen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere Brand- und Explosionsgefährdungen zu treffen. Die TRGS der Reihen 700 und die TRGS 800 konkretisieren diese Vorgaben.
Weitere Informationen über sicherheitstechnische Festlegungen zum Brand- und Explosionsschutz geben:
- DGUV Regel 113-001 "Explosionsschutz-Regeln" (EX-RL, Anlage 4 zu brennbaren Desinfektionsmitteln, Punkt 4.6.1),
- DGUV Information 205-001 "Betrieblicher Brandschutz in der Praxis",
- Leitfaden "Modul Brand und Explosion" des "Einfachen Maßnahmenkonzepts Gefahrstoffe" (EMKG) www.baua.de.