1.1
Ortsfester Zugang ist ein Bauteil zur Verbindung unterschiedlicher Ebenen, das nach seinem Steigungswinkel unterschieden wird:
Bild 1: Ortsfeste Zugänge in Abhängigkeit vom Steigungswinkel
1.2
Treppe[1] ist ein ortsfester Zugang mit einem Steigungswinkel von mehr als 20° bis 45° mit horizontalen Stufen. Eine Treppe bestehend aus mindestens einem Treppenlauf:
Einläufige gerade Treppe
Zweiläufige gerade Treppe mit Zwischenpodest
Zweiläufige gewinkelte Treppe mit Zwischenpodest
Zweiläufige Treppe mit Zwischenpodest
Treppen mit gewendelte Läufen
Wendeltreppe; Treppe mit Treppenauge
Bogentreppe; Zweiläufige gewendelte Treppe mit Zwischenpodest
Treppen mit geraden und gewendelten Läufen
Bild 2: Auswahl von Treppenarten nach DIN 18 065.
1.3
Treppenlauf ist die ununterbrochene Folge von mindestens drei Treppenstufen (drei Steigungen) zwischen zwei Ebenen.
1.4
Lauflinie ist die gedachte Linie, die den üblichen Weg der Benutzer einer Treppe angibt.
1.5
Treppenpodest ist der Treppenabsatz am Anfang oder Ende eines Treppenlaufes, meist Teil der Geschossdecke.
1.6
Zwischenpodest (Ruhepodest) ist der Treppenabsatz zwischen zwei Treppenläufen, angeordnet zwischen den Geschossdecken.
1.7
Steigung ist das lotrechte Maß von der Trittfläche einer Stufe zur Trittfläche der folgenden Stufe.
Bild 3: Bezeichnung von Treppenteilen.
Bilder 2 und 3 sind in Anlehnung an DIN 18 065 wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Maßgebend für das Anwenden der Norm ist deren Fassung mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, erhältlich ist.
1.8
Auftritt ist das waagerechte Maß von der Vorderkante einer Treppenstufe bis zur Vorderkante der folgenden Treppenstufe in der Laufrichtung gemessen.
Siehe auch Bild 3. |
1.9
Steigungsverhältnis ist das Verhältnis von Steigung zu Auftritt; dieser Quotient ist ein Maß für die Neigung einer Treppe.
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