Die Arbeitsaufgabe und das zu erreichende Arbeitsziel stehen am Beginn der Auswahl geeigneter Arbeitsmittel. Mit den Erfahrungen aus der Arbeitsplanung, dem Wissen der Führungskräfte und der Beschäftigten können – unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit – die für eine Aufgabe erforderlichen Handwerkzeuge ausgewählt werden. Dieser Prozessschritt ist bereits Teil der Gefährdungsbeurteilung.
Manche Aufgaben und Ziele lassen eine schnelle Wahl zu. Für komplexe Arbeitsaufgaben bietet sich die Aufstellung einer Checkliste zur endgültigen Festlegung der konkreten Handwerkzeuge an:
- Kurzbeschreibung der Arbeitsaufgabe/Tätigkeit/Werkstücke
- Bezeichnung, Bauform/Ausführung und Dimension des Handwerkzeugs
- zu erfüllende Qualitätsmerkmale z. B. nach Norm, VDE oder GS-Zeichen
- spezielle Eigenschaften, z. B. geringes Gewicht, funkenarme Ausführung
- hand- und arbeitsgerechte Griffform für sicheres Halten/Führen, Ergonomie
- leichte Handhabung, einfache Anwendung, geringes Verletzungsrisiko
- erforderliches Zubehör, z. B. Verliersicherung
- Verfügbarkeit, Abfrage zu Ersatzteilversorgung und Instandsetzungsbedarf
- Verweis auf geplanten Einsatz zusätzlicher Arbeitsmittel, z. B. Schraubstock
- Hinweis auf geplante Erprobungsphasen vor der Beschaffung
Mit diesen Informationen kann ein Handwerkzeuglieferant die Bedarfsabsicht in der Bestellung schnell erkennen und seine Kenntnisse zur Beratung anbieten, Neuerungen vorstellen oder auf andere Arbeitsverfahren hinweisen. Oft sind dem Werkzeughandel einschlägige Normen bekannt, die für die Auswahl gute Informationen bieten. So sind in Normen Anforderungen an Form, Werkstoff und Qualität von Handwerkzeugen beschrieben. Die Herstellung eines Werkzeugs nach den Normvorgaben kann als ein Qualitätskriterium für die Beschaffung genutzt werden. Einige Handwerkzeuge sind mit der Norm gekennzeichnet (Abbildung 1). Andere führen die Norm auf der Verpackung auf. Mit dieser Kennzeichnung gibt die Herstellfirma an, dass die in dieser Norm aufgeführten Anforderungen eingehalten werden.
Abb. 1: Eingeprägte Norm an einem Fäustel 1
In Normen zu technischen Lieferbedingungen, wie bei der DIN 1193 für Hämmer aus Stahl oder DIN 7284 für Feilen und Raspeln, sind Anforderungen an diese Werkzeuge enthalten, aus denen sich Hilfen für verbindliche Forderungen an die Lieferfirmen ableiten lassen.
Zu den beschriebenen Handwerkzeugen werden Beispiele für Normen genannt. Darunter können auch Normen sein, die zwar Qualitätskriterien benennen, aber zurückgezogen worden sind. Da sich Herstellende und Vertreibende für ihre Werkzeuge auch auf zurückgezogene Normen berufen, sind auch diese als Qualitätskriterium weiter nutzbar.
Ein weiteres Qualitätsmerkmal ist das Zeichen "GS-geprüfte Sicherheit", das von Prüfstellen vergeben wird. Diesen Prüfstellen ist von der "Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik" (ZLS) die Befugnis erteilt worden.
Wer Handwerkzeuge herstellt oder einführt, weist mit dem GS-Zeichen darauf hin, dass er eine Bescheinigung über eine erfolgreich durchgeführte, und regelmäßig aktualisierte Prüfung, in Bezug auf die Arbeitssicherheit des gekennzeichneten Handwerkzeugs, besitzt (Abbildung 2).
Abb. 2: GS-Zeichen
Bekannt ist auch das Zeichen des deutschen Fachverbands Werkzeugindustrie "Deutsches Werkzeug" (Abbildung 3). Der Aufkleber dokumentiert, dass das Werkzeug seine qualitätsbegründenden Produktionsschritte in Deutschland erhalten hat und damit die Ursprungskennzeichnung "Made in Germany" zu Recht trägt.
Abb. 3: Zeichen "Deutsches Werkzeug"
Nicht für alle Aufgaben sind geeignete Werkzeuge am Markt verfügbar. In diesen Fällen lassen Arbeitgebende Arbeitsmittel in eigener Verantwortung für die Verwendung im eigenen Betrieb herstellen. Das ist grundsätzlich möglich. Hinweise für das Vorgehen finden Sie in der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung". Wer Arbeitsmittel selbst herstellt, übernimmt nach der TRBS 1111 auch die Verantwortung dafür, dass die Beschaffenheit dieser Arbeitsmittel den geltenden Anforderungen genügt und besonders die Anforderungen der BetrSichV während der Verwendung dieser Arbeitsmittel erfüllt werden. Auf diese Weise können Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz über die Gefährdungsbeurteilung, die die Schutzzielanforderungen der BetrSichV sichern muss, gewährleistet werden. Die Qualität des selbst hergestellten Werkzeugs wird dann über die Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung gesichert.