Unbeabsichtigte Bewegungen von Fahrzeugen können durch Betätigen der Feststellbremse verhindert werden.
Das reicht so lange aus, wie nicht das Bremssystem selbst instandgesetzt werden muss oder die gebremsten Räder gehoben werden. Dann müssen Unterlegkeile verwendet werden.
Nicht nur die unbeabsichtigten Bewegungen des Fahrzeugs selbst sind zu verhindern, sondern auch die unbeabsichtigten Bewegungen von Fahrzeugteilen und Anbaugeräten, z. B. von angehobenen Ladeschaufeln, gekippten Führerhäusern, Pritschen.
Diese Teile müssen in angehobener Stellung formschlüssig gegen unbeabsichtigte Bewegungen gesichert werden.
- Angehobene Fahrzeugteile können durch unbeabsichtigtes Bewegen des Betätigungsorgans oder durch Störungen im Kraftübertragungssystem absinken.
Unter ungesicherten beweglichen Fahrzeugteilen, die sich in geöffneter oder angehobener Stellung befinden, ist der Aufenthalt nicht zulässig (§ 38 Abs. 4 DGUV Vorschrift 70 und 71 "Fahrzeuge").
Bei Fahrzeugen mit Luftfedersystem kann sich der gesamte Fahrzeugaufbau, bei hydraulischen Antrieben können sich alle Hochhalteeinrichtungen für z. B. Pritschen, Baggerschaufeln, Lastaufnahmeeinrichtungen an Gabelstaplern, durch plötzliches Entweichen der Energie gefährlich absenken. Vermeintlich sichere Abstände zwischen Aufbauteilen, die mit dem Körper für Instandhaltungsarbeiten genutzt werden, erweisen sich dann als eine gefährliche und gegebenenfalls tödliche Falle. Abbildung 10-1 zeigt beispielhaft Abstandsänderungen durch Absinken angehobener Omnibusse.
So haben sich in den letzten Jahren schwerste Unfälle ereignet, von denen einige tödlich verliefen.
Unbeabsichtigte Bewegungen von Fahrzeugen können auch dann auftreten, wenn z. B. Fahrzeuge abgeschleppt werden. Darum dürfen nur sicher miteinander verbundene Fahrzeuge bewegt werden.
Sie sind dann sicher verbunden, wenn die Verbindung durch eine Kupplung oder Zuggabel hergestellt ist, oder wenn sie mit Seilen, Ketten, Abschleppstangen gezogen werden und das abgeschleppte Fahrzeug bremsfähig ist.
Beim Ziehen ungebremster Fahrzeuge müssen Schleppstangen verwendet werden.
Sicheres Arbeiten unter Fahrzeugen ist nur möglich, wenn sie gegen Absinken, Abgleiten oder Abkippen gesichert sind. Unterstellböcke gelten als geeignete Absicherung, wenn sie ausreichend dimensioniert sind.
Die zulässige Tragfähigkeit muss auf den Unterstellböcken angegeben sein; besteht Unklarheit darüber, dürfen sie nicht verwendet werden. Der Wagenheber ist kein Ersatz dafür und darf nur beim Radwechsel verwendet werden.
Wird das Fahrzeug nur einseitig aufgebockt, muss es mit Unterlegkeilen vor den Rädern gegen Wegrollen gesichert werden. Es besteht Lebensgefahr, wenn diese Sicherheitsvorkehrungen nicht benutzt werden.
Gefahrenbereiche |
Fahrzeug angehoben (mm) |
Fahrzeug abgesenkt (mm) |
Abstandsänderung (mm) |
Gummibalgfeder |
155 |
0 |
155 |
Schmutzabweisblech |
360 |
170 |
190 |
Bodenblech |
390 |
200 |
190 |
Radkasten |
260 |
70 |
190 |
Spurkasten/Querlenker |
100 |
30 |
70 |
Stoßdämpferaufnahme/Querlenker |
30 |
12 |
18 |
Abb. 10-1
Beispiel für mögliche Abstandsänderungen durch das Druckluftsystem bei Omnibussen