Vorwort
Lackierarbeiten werden in einer Vielzahl von Arbeitsfeldern durchgeführt. Beispiele sind Lohnbeschichtung, Fensterbau, Stahlbau, Fahrzeugbau, Schiffbau, Musikinstrumentenbau, Schreinerei, KFZ-Reparatur.
Lackierarbeiten sind fast immer mit erheblichen Gefährdungen verbunden. Das gilt vor allem für das Spritzlackieren von Hand. Aber auch andere Auftragsverfahren, zum Beispiel Rollen oder Streichen, sind nicht ungefährlich. Auch bei den zugehörigen Vor- und Nacharbeiten müssen Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten ergriffen werden.
Die Hauptursache für Gefährdungen sind die Beschichtungsstoffe selbst. Nahezu durchgängig handelt es sich um Gefahrstoffe, die viele unterschiedliche gesundheitsschädliche Komponenten enthalten. Die meisten flüssigen Lacke sind noch dazu entzündbar und führen deshalb zu Brand- und Explosionsgefährdungen.
Anwendungsbereich
In dieser Informationsschrift sind die wichtigsten Anforderungen an die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz beim Lackieren und Beschichten dargestellt. Sie richtet sich in erster Linie an Beschäftigte, die diese Arbeiten durchführen. Aber auch Führungskräfte und im betrieblichen Arbeitsschutz tätige Personen sollen unterstützt werden, zum Beispiel bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisungen sowie der Durchführung von Unterweisungen.
Berücksichtigt werden Gefährdungen bei folgenden Arbeitsschritten:
- Vorbehandlung (Schleifen, Reinigen und Abbeizen),
- Auftragen der Grundierung und/oder des Lacks von Hand, dabei schwerpunktmäßig das Spritzen oder Sprühen, am Rande auch das Streichen und Rollen,
- Abdunsten und Trocknen von Lackschichten,
- Reinigen von Kabinen, Ständen und Sprühpistolen,
- Umgang mit Beschichtungsstoff (Lagern, Anmischen, Bereitstellen, Entsorgen).
In dieser Schrift nicht enthalten sind Gefährdungen und Maßnahmen für andere Auftragsverfahren wie Tauchen, Fluten, Gießen, Walzen, Tränken, Elektrotauchlackieren sowie das Pulverbeschichten.
Zu einigen Themen, die in dieser Information behandelt werden, sind ausführlichere Informationen in den folgenden Publikationen zu finden:
Thema |
Druckschrift |
Brand- und Explosionsschutz |
DGUV Information 209-046 "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe" |
Elektrostatisches Beschichten, Pulverbeschichten |
DGUV Information 209-052 "Elektrostatisches Beschichten" |
Gesundheitsschutz, persönliche Schutzausrüstung |
DGUV Regel 109-013 "Schutzmaßnahmenkonzept für Spritzlackierarbeiten - Lackaerosole" |
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Impressum Herausgegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Telefon: 030 13001-0 (Zentrale) Fax: 030 13001-9876 E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de Sachgebiet Oberflächentechnik und Schweißen des Fachbereichs Holz und Metall der DGUV DGUV Information 209-014 zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen Bildnachweise:
Titelbild |
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BG BAU |
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Denios AG |
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Scherer GmbH |
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Abb. 20 |
Falch GmbH |
Abb. 24 |
Gescha GmbH |
Abb. 25 |
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Abb. 26 |
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Abb. 27 |
Gerber GmbH |
Abb. 31 |
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