Vorwort
Die Instandhaltung ist eine der gefährlichsten Tätigkeiten. Rund 21 % aller tödlichen Unfälle ereignen sich hier. Und dies, obwohl das Instandhaltungspersonal nur 5 - 10 % der gesamten Produktionsbelegschaft ausmacht. Der Anteil in einigen mittelständischen Betrieben liegt bei 2 % und weniger. Grob geschätzt liegt die Unfallquote für Beschäftigte in der Instandhaltung rund 10 bis 20 Mal höher als für das Fertigungspersonal. Diese Quote ist in den letzten 25 Jahren in etwa konstant hoch geblieben.
Durch eine gut organisierte Instandhaltung lässt sich diese negative Quote deutlich senken.
Die vorliegende Schrift gibt Ihnen wichtige Informationen, wie Sie die Gefahren in den einzelnen Bereichen der Instandhaltung nachhaltig reduzieren können.
Es ist zur Reduzierung der Gefährdungen entscheidend, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Diese Vorgehensweise wird seit vielen Jahren im Arbeitsschutzgesetz gefordert. Die Betriebssicherheitsverordnung geht darauf noch einmal explizit für die Instandhaltung ein.
Die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen auch in der Instandhaltung bedeutet Rechtssicherheit. Sie muss jedoch praxisgerecht gestaltet sein.
Einer der wichtigsten Unfallschwerpunkte ist das Arbeiten an laufenden Anlagen. Trotzdem ist das Arbeiten an laufenden Anlagen in der Instandhaltung zum Teil unumgänglich. Wird jedoch dabei die schon seit langem bekannte 4-Rang-Methode eingesetzt, können viele Unfälle vermieden werden.
Es werden aber auch Maßnahmen zur Reduzierung der Unfälle während folgender Arbeiten aufgeführt: Arbeiten mit Absturzgefahr, Arbeiten unter Spannung, Transportarbeiten und Arbeiten mit Gefahrstoffen.
Das Thema "Gefahrstoffe" wurde unter Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) erstellt, die am 01.06.2015 die Stoff- und die Zubereitungsrichtlinie (67/548/EWG bzw. 1999/45/EG) vollständig abgelöst hat. In der zum Zeitpunkt der Erarbeitung gültigen Fassung der Gefahrstoffverordnung wird an verschiedenen Stellen noch auf die Stoff- und Zubereitungsrichtlinie Bezug genommen. Eine Implementierung der CLP-Verordnung in die Gefahrstoffverordnung ist jedoch absehbar.
Diese Schrift richtet sich an alle in der Instandhaltung Tätigen im Bereich der verarbeitenden Industrie, wie zum Beispiel im Maschinenbau. In anderen Branchen - vor allem in der Chemie und der Verfahrenstechnik - gelten aufgrund der dort vorkommenden Gefährdungen und Risiken zusätzliche Anforderungen, die besondere Schutzmaßnahmen erfordern. Die Maßnahmen werden in speziellen Schriften beschrieben. Sie können diese zum Beispiel bei der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie erhalten.
Impressum
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Deutsche Gesetzliche
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Sachgebiet "Fahrzeugbau, -antriebssysteme und Instandhaltung" des
Fachbereichs "Holz und Metall" der DGUV
Ausgabe: Januar 2018
DGUV Information 209-015 (bisher BGI/GUV-I 577)
zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen