Unternehmerinnen und Unternehmer müssen feststellen, welchen Gefährdungen die Beschäftigten bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Verfügen sie nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, müssen sie sich fachkundig beraten lassen. Fachkundig können besonders die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein (§ 6 (11) GefStoffV).
Aus der Gefährdungsbeurteilung müssen die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden. Die getroffenen Maßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit zu prüfen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen (vergleichbare Arbeitsplätze, gleiche Tätigkeiten) genügt die Beurteilung eines Arbeitsplatzes für jede der zu betrachteten Tätigkeiten. Die Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert und bei Bedarf aktualisiert werden. Die Haut kann besonders durch chemische, physikalische oder biologische Einwirkungen gefährdet werden (siehe auch Tabelle 3-1).
Bei der Gefährdungsbeurteilung sind alle hautgefährdenden Tätigkeiten zu ermitteln. Dabei ist der gesamte Arbeitsablauf zu berücksichtigen. Dazu gehören
- die Art der Hautgefährdung (physikalische, chemische oder biologische Einwirkung),
- die Eigenschaften der hautschädigenden Stoffe,
- die Art des Hautkontakts (Vollkontakt, Spritzer, Aerosole etc.),
- die betroffenen Körperstellen,
- das Ausmaß, die Häufigkeit und der zeitliche Umfang der hautgefährdenden Tätigkeiten,
- Feuchtarbeit,
- weitere belastende Umgebungs- und Klimafaktoren sowie gegebenenfalls gefährdungserhöhende Faktoren, zum Beispiel Anwendung abrasiver Hautreinigungsmittel.
Tabelle 3-1
Liste hautgefährdender Tätigkeiten und Einwirkungen (Beispiele)
Arbeitsverfahren/Arbeitsbereiche |
Schädigende Einwirkung (Noxe) |
1. |
Spanabhebende und spanlose Bearbeitung |
Wassergemischte und nicht wassermischbare Kühlschmierstoffe, Ziehfette (Seifen), Öle, Fette, Metallabrieb, Späne, Holzstäube |
2. |
Instandhaltung, Montage |
Öle, Fette, Kraftstoffe, aber auch wässrige Noxen (z. B. bei wassergemischten KSS an CNC-Automaten) |
3. |
Reinigen und Entfetten |
Wässrige/wassermischbare Reinigungsmittel, verdünnte Säuren und Laugen, Lösemittel |
4. |
Beschichten (z. B. Lackieren), Kleben, Laminieren |
Lacke, Klebstoffe, Laminierharze/Härter, z. B. Acrylate, Methacrylate, Isocyanate in Polyurethansystemen, Epoxidharze und deren Härter, Lösemittel |
5. |
Galvanik |
Salzlösungen, Säuren, Laugen |
6. |
Härterei |
Wässrige und nicht wässrige Abschreckmittel, Mineralöle, Hitze |
7. |
Tätigkeiten mit stark haftenden Verschmutzungen |
Beispielsweise Lacke, Kleber, Zunder, gebrauchte Öle und Fette, Graphit, Ruß, Asphalt, Bitumen |
8. |
Feuchtarbeit |
Nässe, häufige Händereinigung, Feuchtigkeitsstau beim Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe über einen langen Zeitraum (siehe TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt") |
9. |
Schweißen |
Künstliche UV-Strahlung |
10. |
Umgang mit künstlichen Mineralfasern (KMF) |
Mechanische Hautreizung durch Fasern |
11. |
Mechanische Belastung |
Druck und/oder Reibung, Späne, Händereinigung mit reibemittelhaltigen Handreinigungsmitteln oder Bürsten |
12. |
Arbeiten im Freien |
Natürliche UV-Strahlung (Sonnenstrahlung) |
13. |
Umgang mit Verstorbenen (Tischlereien) |
Biostoffe |
Gefährdungen durch Feuchtarbeit
Feuchtarbeit ist unabhängig von der Branche eine Hauptursache von Hauterkrankungen. Zur hautgefährdenden Feuchtarbeit gehören gemäß TRGS 401
- Arbeiten im feuchten Milieu von regelmäßig mehr als 2 Stunden pro Tag,
- das Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen über den gleichen Zeitraum,
- die häufige oder intensive Händereinigung.
Der Kontakt mit Wasser führt zu einem Aufquellen der Haut. Bei häufigem Kontakt über einen längeren Zeitraum kann die Hautstruktur verändert und die Barrierewirkung der Haut geschwächt werden. Verstärkt wird das durch entfettend wirkende Stoffe im Wasser (Wasch-, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Kühlschmierstoffe).
Aktuellen Studien zufolge führt der Kontakt mit Wasser zu einer früheren und stärkeren Barriereschädigung als das Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe über den gleichen Zeitraum. Das ausschließliche Tragen von Schutzhandschuhen ohne weitere chemische oder mechanische Gefährdungen führt nicht zu einer Barriereschädigung. Es gibt jedoch Hinweise, dass die Haut nach dem Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen empfindlicher gegenüber mechanischen Belastungen sowie gegenüber Tensiden reagiert. Außerdem kann nach dem Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen die Barriereregeneration verzögert sein.
Das Irritationsvermögen von Hautreinigungsmitteln ist abhängig von der Zusammensetzung des Hautreinigungsmittels, besonders jedoch von der Art und Konzentration der eingesetzten Tenside und gegebenenfalls der enthaltenen Reibekörper und Lösemittel. Die Kombination der häufigen tensidischen Händereinigung mit dem Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe kann zu einer verstärkten Irritation führen.
Gefährdungen durch Gefahrstoffe
Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist das Sicherheitsdatenblatt eine wichtige Informationsquelle. Der Abschnitt 6 dieser Bros...