Welchen Nutzen hat ein Hautschutzplan?

Die Haut ist das größte Organ des Menschen und schützt vor einer Vielzahl äußerer Einflüsse, z. B. Hitze, Kälte, Eindringen körperfremder Substanzen oder Krankheitserreger. Damit die Haut ihre Funktion ausreichend wahrnehmen kann, muss sie selbst geschützt werden.
Wo entstehen Gefährdungen für die Haut?
Gefährdungen für die Haut können bei den folgenden Gefährdungssituationen auftreten und evtl. eine Hautschutzmaßnahme erforderlich machen:
- Gefährdung durch organisatorische Mängel
- Gefährdung durch Stoffe (Gefahrstoffe, Hautbelastung durch Reizstoffe/Irritantien)
- biologische Gefährdung
- Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen (nichtionisierende Strahlen (UV-Licht)), Kontakt mit heißen oder kalten Medien
- Gefährdung, Belastung durch Arbeitsumgebungsbedingungen (Klima)
- sonstige Gefährdungen/Belastungen (PSA, Menschen, Tiere, Pflanzen)
Hautschutzplan vom Hersteller
Hautschutzmittel dürfen nach dem Prinzip T-O-P (technisch, organisatorisch, persönlich) nur als letztes Mittel der Wahl oder als Ergänzung zu den höheren Stufen angewandt werden. Sie dürfen nicht als gänzlicher Ersatz für technische oder organisatorische Maßnahmen eingesetzt werden. Welche Produkte in welchen Anwendungsbereichen eingesetzt werden, zeigt der Hautschutzplan.
Hautschutzpläne werden von vielen Herstellern von Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegeprodukten kostenlos erstellt - auf den Betrieb abgestimmt!
Hautschutzplan zeigt die Anwendungsbereiche
Bei der Anwendung von Hautschutzmitteln im Praxisalltag kommt es zwangsläufig immer wieder zu Abgrenzungsproblemen gegenüber Schutzhandschuhen. Die Einzelentscheidung für die Art der einzusetzenden PSA muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung getroffen werden.
Grundsätzlich ist das Schutzvermögen der Hautschutzmittel aus technisch-physikalischen Gründen geringer als das der Handschuhe. Hautschutzmittel können nicht gegen ätzende, Allergie auslösende oder giftige Substanzen verwendet werden. Hautschutzpläne zeigen den Beschäftigten, bei welchen Tätigkeiten sie welches Hautschutzpräparat einsetzen sollen. Es wird dabei unterschieden zwischen
- Hautschutz
- Hautreinigung und
- Hautpflege
Durch die Hautschutzpläne werden die Mitarbeiter ständig über die Verwendung der für sie wichtigen Produkte informiert und an die Benutzung erinnert.
Hautschutzplan: Aushang in zentralen Bereichen
Hängen Sie die Hautschutzpläne in den Bereichen aus, an denen die Mitarbeiter häufig vorbeikommen. Dies können z. B. Sanitärbereiche, Waschplätze oder die entsprechenden Arbeitsplätze sein.
Erstellung des Hautschutzplans
Hautschutzpläne können arbeitsstoff- und arbeitsplatzspezifisch erstellt werden. Beide Verfahren setzen genaue Kenntnisse der Situation vor Ort voraus. Optimal ist das Erstellen eines enger gefassten, arbeitstoffspezifischen Hautschutzplans in Kurzform, der auf einem Gesamthautschutzplan beruht.
Die Hautschutzpläne sollten generell jeweils in einer Kooperation erstellt werden zwischen
- dem unmittelbaren Arbeitsplatzverantwortlichen
- dem Verantwortlichen für Arbeitssicherheit
- dem Verantwortlichen für arbeitsmedizinische Betreuung
- dem Betriebsrat
- dem Hersteller von Hautschutz
- der Geschäftsführung
Die Beratungskompetenz der Hersteller bzgl. der Auswahl sollte dabei genutzt werden. Ebenfalls unterstützen Betriebsärzte und auch die Berufsgenossenschaften bei der Erstellung und Einführung von Hautschutzplänen.
Hautschutzplan: Akzeptanz durch die Mitarbeiter
Entscheidend für die Akzeptanz in der Belegschaft sind folgende Punkte:
- Informationen, warum Hautschutzpläne eingeführt werden
- Beteiligung bei der Auswahl der Mittel (Geruch, Anwendungsakzeptanz)
- Unterweisung in der richtigen Anwendung
- zentrale Verfügbarkeit der Mittel
Vor der Auswahl von Hautschutzmitteln sollte jedoch ein Anforderungsprofil erstellt werden. Danach sollte es eine Testphase geben. Die endgültige Auswahl sollte dabei nicht unter rein betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen, sondern das Feedback der Beschäftigten und des Betriebsarztes berücksichtigen.
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