Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die Versicherte durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden. Sie sind in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt. Die Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit ist eine der ältesten Berufskrankheiten. Sie wurde 1929 in die Liste aufgenommen und beinhaltete "durch Lärm verursachte Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit", welche vor allem in Betrieben der Metallbe- und -verarbeitung beobachtet wurde. Später wurde sie in "Lärmschwerhörigkeit und Lärmtaubheit" umgewandelt. Heute genügt das Krankheitsbild der Lärmschwerhörigkeit.

Die medizinischen Auswirkungen bei der Lärmschwerhörigkeit stehen in einer direkten Beziehung zu den Lärmexpositionen am Arbeitsplatz. Man spricht von einer so genannten Dosis-Wirkungs-Beziehung. Ist die Lärmexposition regelmäßig zu hoch, werden die Haarzellen in der Gehörschnecke unzureichend mit Nährstoffen versorgt und sterben langfristig ab. Haarzellen können vom Körper nicht erneuert werden. Deshalb ist eine Lärmschwerhörigkeit auch nicht heilbar. Es ist wichtig, auch dann auf Lärmpausen zu achten, wenn noch keine oder nur geringe Gehörschäden durch Lärm nachweisbar sind, weil jede Lärmpause zur Regeneration der Haarzellen beiträgt.

Ist ein Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit BK 2301 gestellt, ermitteln die Unfallversicherungsträger die Höhe und die Dauer der Lärmpegel für alle relevanten Beschäftigungsabschnitte des Berufslebens. In Anlehnung an das amtliche Merkblatt zur BK-Nr. 2301 kann sich eine Lärmschwerhörigkeit in der Regel nach mehrjähriger Exposition bei einem Tages-Lärmexpositionspegel (LEX,8h), der den Wert von 85 dB (A) erreicht oder überschreitet, entwickeln.

Der Gehörschaden selbst wird durch verschiedene Untersuchungen und Tests medizinisch beurteilt. Charakteristisch bei der Schwerhörigkeit durch Lärmeinwirkung ist ein Tonaudiogramm, wie es in Abbildung 10 dargestellt ist. Es zeigt einen deutlichen Hörverlust bei 4000 Hz, die sogenannte c5-Senke (in der Musik entspricht das fünfgestrichene c "c5" ca. 4200 Hz).

Merkblatt zur Berufskrankheit: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Berufskrankheiten/pdf/Merkblatt-2301.pdf?__blob=publicationFile

Abb. 10

Messergebnisse des Tonaudiogramms eines Ohrs

Auch einzelne laute Schallereignisse können das Gehör nachhaltig schädigen. Diese werden als Knall- oder Explosionstraumen bezeichnet. Sie werden als Arbeitsunfall und nicht als Berufskrankheit behandelt.

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