Schimmelpilze und Bakterien finden durch anhaftende Reste an Verpackungen und hohe Feuchtigkeit in den "gelben Säcken" oder "gelben Tonnen" nahezu ideale Wachstumsbedingungen. Daneben gefährden so genannte "Fehlwürfe" (z. B. Babywindeln, Hygieneartikel) die Gesundheit derjenigen, die die Verpackungen manuell in die unterschiedlich zu recycelnden Rohstoffe trennen.
Anlagen zur thermischen Abfallbehandlung können sowohl herkömmliche Müllverbrennungsanlagen als auch industrielle Feuerungsanlagen (Zementwerke, Kraftwerke) sein. In vielen Müllverbrennungsanlagen wird vorwiegend Restmüll aus privaten Haushalten (gemischte Siedlungsabfälle) verbrannt. In dafür zugelassenen Anlagen können aber auch andere Abfälle, beispielsweise aus Abwasserbehandlungsanlagen (Rechengut, Klärschlamm) oder aus dem Gesundheitswesen (mit Blut, Sekreten und Exkreten behaftete Abfälle, wie Wundverbände, Gipsverbände, Einwegwäsche, Stuhlwindeln, Einwegartikel usw.), als Brennstoff eingesetzt werden.
"Infektiöse Abfälle", zum Beispiel aus der Pflege und Behandlung von Personen mit Infektionskrankheiten oder aus Laboratorien, in denen Umgang mit infektiösen Erregern besteht, sind besonders überwachungsbedürftige Abfälle und dürfen nur in spezielle, für diese Zwecke ausgelegte und zugelassene Anlagen eingebracht werden.
Informationen zur Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV
Durch das Sortier- oder Kompostiergut treten in verschiedenen Arbeitsbereichen von Abfallsortier- und Kompostieranlagen Schimmelpilze und Bakterien der Risikogruppen 1 und 2 auf. Neben der Infektionsgefahr sind auch sensiblisierende und toxische Wirkungen auf den Menschen zu berücksichtigen. Bei mangelnder Arbeitshygiene besteht die Gefahr von Schmierinfektionen.
Durch unzulässige Fehlwürfe können Fäkalien oder Spritzen und Kanülen in die Abfälle gelangen und zusätzliche infektiöse Gefährdungen mit Krankheitserregern verursachen. Auch durch Ausscheidungen von Nagetieren, Vögeln oder anderen Tieren können Biostoffe eingetragen werden.
Bei Instandhaltungsarbeiten sind die Beschäftigten häufig mikrobiell hoch belasteten Stäuben ausgesetzt. Die Höhe der mikrobiellen Belastung kann je nach Arbeitsbereich und Arbeitsverfahren stark schwanken.
Bei Fremdbeauftragung sind die für die Gefährdungsbeurteilung erforderlichen Informationen von der Firma einzuholen, die die Anlage betreibt.
Hilfestellung für die Gefährdungsbeurteilung, auch für Instandhaltungstätigkeiten, in diesen Bereichen geben die TRBA 213 Abfallsammlung: Schutzmaßnahmen und TRBA 214 Anlagen zur Behandlung und Verwertung von Abfällen.
Gesundheitliche Aspekte
Bei Reinigung- und Wartungssarbeiten in Anlagen zur thermischen Abfallbehandlung oder Abfallverwertung sind die Beschäftigten mit Schimmelpilzen und Bakterien belasteten Stäuben ausgesetzt, die zu einer Sensibilisierung/Allergisierung führen können.
Besonders in Bereichen mit erhöhten Temperaturen (z. B. bei der Kompostierung) muss auch mit dem Vorkommen von thermophilen Aktinomyzeten (wärmeliebende Bakterien) gerechnet werden, die eine Exogen-allergische Alveolitis (EAA) verursachen können.
Zellwandbestandteile abgestorbener Mikroorganismen, wie Endotoxine von gramnegativen Bakterien und Glucane von Schimmelpilzen sowie Schimmelpilzgifte (sog. Mykotoxine) können toxisch wirken und Reizungen von Augen und Schleimhäuten hervorrufen.
Das Infektionsrisiko ist bei Einhaltung der Schutzmaßnahmen eher als gering einzuschätzen.
Maßnahmen
Bei allen Instandhaltungsarbeiten muss das Montagepersonal vor Aufnahme der Arbeiten über die spezifischen Gefährdungen und die durchzuführenden Schutzmaßnahmen bei den geplanten Arbeiten unterrichtet werden. Je nach Art der Tätigkeit kommen als Schutzmaßnahmen für Instandhaltungsarbeiten beispielsweise infrage:
- vor Beginn der Arbeiten möglichst weitgehende Reinigung des Bereichs (Vermeidung von Staubaufwirbelung durch Nassreinigung oder Verwendung geeigneter Staubsauger)
- geeigneter Atemschutz (mindestens FFP2, bei starker Kontamination, z. B. bei Arbeiten im Müllbunker, FFP3)
- körperbedeckende Kleidung (Kopfbedeckung, Arbeitsanzug, bei Bedarf Einwegschutzkleidung),
- geeignete Schutzhandschuhe (flüssigkeitsdicht),
- Hautschutz, hygienische Hautreinigung (ggf. Händedesinfektion, bei starker Kontamination Duschmöglichkeiten), Hautpflege
- Ess-, Trink- und Rauchverbot im Arbeitsbereich
- Wechseln kontaminierter Arbeitskleidung vor Betreten von Pausenräumen/Sozialräumen und bei Bedarf Schuhreinigung.
Arbeitsmedizinische Vorsorge (siehe auch Abschnitt A8)
Bei regelmäßigem und intensivem Kontakt zu fäkalienbehafteten Abfällen kann eine Immunisierung gegen Hepatitis A sinnvoll sein. Das ist im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge im ärtzlichen Beratungsgespräch klären.