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In der landwirtschaftlichen Produktion erfolgen vielfältige Instandhaltungstätigkeiten bei denen ein Kontakt zu Biostoffen bestehen kann.
Das ist beispielsweise der Fall bei
- Arbeiten in Gewächshäusern, Silo- und Futtermittelanlagen,
- Reparaturen an Landmaschinen und Landfahrzeugen,
- Arbeiten in Tierställen und
- Reparaturen an Einrichtungen zur Sammlung tierischer Fäkalien.
Informationen zur Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV
Die Luft in Ställen ist durch die Aktivität der Tiere selbst, aber auch durch Arbeitsvorgänge, wie Füttern, Misten, Einstreuen, staubbelastet, mit Anteilen von Futtermitteln, Tiefstreu oder Tierexkrementen. Die Staubbelastung schwankt über den Tag in Abhängigkeit von den einzelnen Aktivitäten mitunter erheblich.
Staub von verschimmeltem Heu, Stroh, Silofutter, Getreide und Gemüse enthält in hoher Konzentration Sporen thermophiler Actinomyceten (wärmeliebender Bakterien) und Schimmelpilze. Der Staub kann zudem erheblich mit Endotoxinen belastet sein (siehe auch Abschnitt A3).
In landwirtschaftlichen Produktionsbereichen mit Tierhaltung (z. B. in der Geflügel- und Schweinehaltung) ist weiterhin zu prüfen, ob mit dem Auftreten von Zoonoseerregern zu rechnen ist.
Bei kranken oder krankheitsverdächtigen Nutztierbeständen sollten generell keine Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden. Hier sind zuvor seuchenschutzrechtliche Maßnahmen zu beachten.
Bei Kontakt zu mit Tierfäkalien (Gülle, Jauche, Stallmist) behafteten Produktionseinrichtungen bestehen zusätzliche Gefährdungen durch Krankheitserreger, wie Fäkalkeime.
Bei Arbeiten an Sammelstellen tierischer Fäkalien (Güllegruben und -kanäle) bestehen, über den Geltungsbereich der Biostoffverordnung hinausgehend, weiterhin Gefahren durch giftige, erstickende und explosionsgefährliche Gase (Ammoniak, Kohlendioxid, Methan und Schwefelwasserstoff).
Gesundheitliche Aspekte
Wird sporenbehafteter Staub aus der landwirtschaftlichen Produktion eingeatmet, können allergische Erkrankungen der Atemwege oder toxische Wirkungen auftreten. Die umgangssprachlich als Farmer-(Drescher-)Lunge bekannte, durch organische Stäube verursachte Atemwegserkrankung gehört zum Formenkreis der Exogen-allergischen Alveolitis (EAA).
Das Einatmen stark Endotoxin-belasteter Bioaerosole kann akut ein "Inhalationsfieber" (Husten, Fieber, Muskel- und Gliederschmerzen) auslösen und bei andauernden oder wiederholter Exposition eine obstruktive Atemwegserkrankungen ("chronische Bronchitis") hervorrufen.
Auch Bestandteile von Tierhaaren, Borsten und Federn können Auslöser für eine allergisch verursachte obstruktive Atemwegserkrankung sein.
Der direkte Hautkontakt zu infizierten Tieren kann ebenfalls zu Hautinfektionen oder Hautmykosen führen.
Maßnahmen
Vor Aufnahme der Instandhaltungsarbeiten sollten Geräte, Anlagenteile und Einrichtungen, soweit möglich, gründlich gereinigt und bei Bedarf desinfiziert werden.
Die allgemeinen Hygienemaßnahmen der TRBA 500 sind einzuhalten.
Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung sind bei Bedarf weitergehende Maßnahmen festzulegen:
- Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstungen und Atemschutz (mindestens FFP2), insbesondere bei Arbeiten mit Hochdruckreinigern
- Reinigung und Desinfektion der Hände vor der Pause und nach Arbeitsende
- Körperreinigung nach Arbeitsende (bei starker Kontamination Duschmöglichkeit)
- getrenntes Sammeln und Reinigen kontaminierter Arbeitskleidung
- getrennte Reinigung und Desinfektion kontaminierter Arbeitsgeräte
Arbeitsmedizinische Vorsorge (siehe auch Abschnitt A8)
Beim Umgang mit atemwegssensibilisierenden Stoffen ist nach TRBA/TRGS 406 "Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege" die arbeitsmedizinische Vorsorge festzulegen.
Weiterführende Literatur
- TRBA 230 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Land- und Forstwirtschaft und vergleichbaren Tätigkeiten"
- ABAS-Beschluss 608 "Spezielle Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch den Erreger der klassischen Geflügelpest"