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Impressum

Herausgegeben von:

Deutsche Gesetzliche

Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)

Fax: 030 13001-6132

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de

Sachgebiet Oberflächentechnik und Schweißen

des Fachbereichs Holz und Metall der DGUV.

DGUV Information 209-078

zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger

oder unter www.dguv.de/publikationen

Bildnachweis

Titelbild: © jeecis/Fotolia.com;

Seite 7, 8 rechts, 9 mitte/rechts: © DGUV/Woyzella (BGHM);

Seite 8 links, 9 oben und mitte links: ©DGUV;

Seite 9 oben/mitte und rechts: ©Fa. Wagner AG

1 Muss ich wirklich absaugen?

Wenn Sie diese Broschüre in die Hand nehmen, enthält die Luft in Ihrer Arbeitsstätte wahrscheinlich Gefahrstoffe in nicht akzeptabler Menge.

In der Regel gibt es mehrere Wege, diese Mengen zu reduzieren. Unter Umständen kann durch andere Maßnahmen eine Absauganlage überflüssig werden.

Die Reduzierung der Gefahrstoffmengen kann erfolgen durch

  • Ersetzen des Arbeitsverfahrens durch ein anderes (Kleben, Falzen oder Schrauben statt Schweißen, Drahtbürste statt Salzsäure),
  • Reduzieren der Emissionen (WIG- statt MAG-Schweißen, Kühlschmierstoff-Minimalmengenschmierung, Wasserlacke einsetzen),
  • Verwenden einer geschlossenen Anlage,
  • Automatisieren von Abläufen,
  • ...

Vor dem Kauf einer Absauganlage sollte geprüft sein, ob nicht andere Maßnahmen einfacher, effizienter und wirtschaftlicher sind.

2 Was möchte ich mit der Absaugung erreichen?

Vor dem Kauf einer Absauganlage ist zu klären, welche Ziele mit dieser Anlage erreicht werden sollen. Solche Ziele könnten sein:

  • Einhalten eines Grenzwerts,
  • Schutz der Beschäftigten,
  • Umweltschutz,
  • Vermeidung explosionsfähiger Atmosphäre(n),
  • allgemeine Sauberkeit,
  • Maschinenschutz,
  • Nachbarschaftsschutz.

Die Einhaltung des Grenzwerts ist durch Einsatz einer Absauganlage allein nicht immer garantiert! Vielmehr spielt der sachgerechte Einsatz der Anlage durch die Beschäftigten (z. B. Nachführung eines Absaugarms) oft die entscheidende Rolle.

Für eine Vielzahl von Gefahrstoffen gibt es Grenzwerte. Bei Gefahrstoffen, für die aktuell keine Grenzwerte veröffentlicht sind (z. B. viele krebserzeugende Stoffe), liefert Ihnen Ihr Unfallversicherungsträger weitere Informationen.

3 Woraus besteht eine Absauganlage?

Eine Absauganlage besteht prinzipiell aus folgenden Bauteilen:

Erfassungselement Erfasst die verunreinigte Luft möglichst nahe an der Entstehungsstelle.
Rohrleitung Dient zum Transport der Luft.
Abscheider Entfernt die luftfremden Stoffe aus dem Luftstrom.
Ventilator Erzeugt den zur Absaugung erforderlichen Unterdruck und die Luftmenge.
Luftrückführung Erfolgt je nach Gefahrstoff als Fortluft ins Freie oder zurück in den Arbeitsbereich, gegebenenfalls mit Wärmerückgewinnung.

Prinzipieller Aufbau einer Absauganlage

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

4 Was bedeutet "Erfassung der Gefahrstoffe"?

"Erfassen" bedeutet das gezielte Abführen von Gefahrstoffen möglichst nahe an der Entstehungsstelle mit einem geeigneten Luftstrom.

Der Anteil der erfassten Emissionen (Erfassungsgrad) bestimmt wesentlich die Effektivität der Absauganlage. Daher müssen die Erfassungselemente auf die Arbeitsaufgabe abgestimmt sein.

Anlagen ohne gezielte Erfassung der Emissionen an der Entstehungsstelle sind keine Absauganlagen, sondern Anlagen zur Raumlüftung.

Die Erfassung der verunreinigten Luft muss erfolgen, bevor der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin diese einatmen kann. Damit wird auch vermieden, dass unnötig viel Raumluft verschmutzt wird.

Durch Absaugung unmittelbar an der Entstehungsstelle können hohe Schadstoffkonzentrationen mit geringer Luftmenge kostengünstig beseitigt werden.

Die beste Erfassung erreicht man üblicherweise bei Integration in die Maschine (z. B. direkt abgesaugte Handmaschinen).

Es gibt prinzipiell drei Formen der Erfassung.

 

1.

Geschlossene Bauart (z. B. Kapselung, Einhausung)

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Stoffquelle vollständig eingehaust

 

2.

Halboffene Bauart (z. B. Absaugstand, Abzugschrank, Werkzeugeinkleidung)

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Stoffquelle innerhalb der Erfassungseinrichtung

 

3.

Offene Bauart (z. B. Saugrohr mit Flansch, Absaughaube, Badabsaugung)

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Stoffquelle außerhalb der Erfassungseinrichtung

Bei der geschlossenen Bauart können annähernd 100 % der Emissionen erfasst werden. Bei den beiden anderen Erfassungsarten können die Erfassungsgrade deutlich niedriger liegen und somit weitere Schutzmaßnahmen notwendig machen. Solche Maßnahmen können sowohl Vermeidung und Verminderung von Gefahrstoffen als auch weitere lüftungstechnische Maßnahmen sein.

5 Was muss ich zu den Bauteilen der Absauganlage wissen?

Je nach abgesaugtem Stoff und Arbeitsverfahren muss die Anlage unterschiedlichen Anforderungen genügen.

Diese Anforderungen betreffen unter anderem:

Anlagenteil:   Zu beachten:
Erfassungselemente   angepasst an den Einsatzzweck, siehe DGUV Regel 109-002
Rohrleitungen Dimensionierung/Konstruktion Querschnitte, Luftgeschwindigkeit, Ablagerungen vermeid...

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