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Impressum
Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Sachgebiet Holzbe- und -verarbeitung des Fachbereichs Holz und Metall der DGUV
Diese DGUV Information entstand unter beratender Mitwirkung von Dr. Horst Klemeyer, Lehrbeauftragter für Arbeitswissenschaft, Institut für Holzwissenschaften, Universität Hamburg
Ausgabe: Februar 2024
Satz und Layout: Atelier Hauer + Dörfler, Berlin
Bildnachweis: Abb. 3.12–5.1, 10.1, 12.7, 12.10-12.12, 15.4, 19.2, 19.3: © BGHM; Abb. 11.1: © auremar – stock.adobe.co; Abb. 12.1: © Schröter Modell- und Formenbau GmbH; Abb. 12.2: © J.Wagner GmbH; Abb. 12.3: © Gienanth, GmbH; Abb. 12.5: © BG Bau; Abb. 12.6, 12.8: © Ebalta Kunststoff GmbH; Abb. 12.9: © Schröter Modell- und Formenbau GmbH; Abb. 12.13: © lucky pics –stock.adobe.com; Abb. 12.14: © Sergey Ryzhov –stock.adobe.com; Abb. 12.15: © Cornel Putan –stock.adobe.com; Abb. 12.16-12.17: © Gienanth, GmbH; 12.18-12.20: © Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA)/Renate Beiser; 12.21: © Moreno Soppelsa/ stock.adobe.com; 12.22-12.23: © BGHM; 12.24: © Schröter Modell- und Formenbau GmbH; 12.25a: © Audi AG; 12.25b: © Fraunhofer IPA; 13.1: © AVK – Industrievereinigung Verstärkte Kunststoffe e.V.; Abb. 14.1: © Denios AG; Abb. 15.1: © BG RCI; Abb. 15.2: © H.ZWEI.S DESIGN –BG BAU; Abb. 15.5a: ©Ihor –stock.adobe.com; Abb. 15.5b: ©Coprid –stock.adobe.com; Abb. 16.1: © SB Arts Media –stock.adobe.com; Abb. 19.1: ©Jarp –stock.adobe.com
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Bezug: Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen › Webcode: p209082
1 Anwendungsbereich
Diese DGUV Information erläutert Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die im Modell- und Formenbau üblicherweise verwendet werden oder auftreten können oder denen Beschäftigte ausgesetzt sind. Es werden Maßnahmen beschrieben, die im Modell- und Formenbau wirksam und üblich sind und die sich in der Praxis bewährt haben.
Der Schwerpunkt dieser DGUV Information liegt auf den Maßnahmen zum Gesundheitsschutz.
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Werden Tätigkeiten mit brennbaren Gefahrstoffen durchgeführt, muss zunächst immer auch eine Gefährdung durch Brände und Explosionen unterstellt werden. Das muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden. In dieser DGUV Information wird auf Brand- und Explosionsgefahren nur punktuell und ansatzweise hingewiesen, zum Beispiel bei besonders hoher Gefährdung. Eine Nichtnennung entbindet nicht von der Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich dieser Themen. |
Weitergehende Informationen zum Thema Brand- und Explosionsschutz enthalten zum Beispiel folgende Medien:
- DGUV Regel 113-001 "Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)"
- DGUV Information 209-046 "Lackierräume und Einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe"
- DGUV Information 209-088 "Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten"
- DGUV Information 213-106 "Explosionsschutzdokument"
Explosionsschutz-Portal der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI), www.bgrci.de/exinfode/start
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Modell- und Formenbaubetriebe sind häufig Zulieferunternehmen für Gießereien.
Weitergehende Informationen zum Thema Brand- und Explosionsschutz enthalten zum Beispiel folgende Medien:
- DGUV Regel 109-608 "Branche Gießereien"
- DGUV Information 209-055 "Gefahrstoffe in Gießereien"
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2 Was sind Gefahrstoffe?
Als Gefahrstoffe werden Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse bezeichnet, die die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten oder die Umwelt gefährden können. Viele der typischerweise im Modell- und Formenbau vorkommenden Materialien und Produkte sind Gefahrstoffe oder können Gefahrstoffe freisetzen.
Gefahrstoffe können als
- Flüssigkeiten (z. B. Lacke, Gießharze, Reinigungsmittel),
- Feststoffe (z. B. Spachtelmassen, Kitte),
- Gase (z. B. Treibgase aus Spraydosen, Kohlenstoffdioxid),
- Aerosole (z. B. Dämpfe von Lösungsmitteln, Lacknebel, Kunststoff- oder Faserstäube)
auftreten.
3 Kennzeichnung
Gefahrstoffe müssen vom Hersteller mit den entsprechenden Gefahrenpiktogrammen gekennzeichnet werden, bevor sie in Verkehr gebracht werden. Da Chemikalien auf der ganzen Welt hergestellt und gehandelt werden, wurde ein global harmonisiertes System (GHS) für die einheitliche Einstufung und Kennzeichnung entwickelt. In der Europäischen Union wird das GHS durch die CLP-Verordnung zur Einstufung (Classification), Kennzeichnung (Labelling) und Verpackung (Packaging) von Stoffen und Gemischen umgesetzt. Die Gefahren eines Stoffs werden in 29 Gefahrenklassen eingeteilt, zum Beispiel "Ätz-/Reizwirkung auf die Haut", "Entzündbare Flüssigkeiten" oder "Karzinogenität". Zur Kennzeichnung werden weiße, rautenförmige Piktogramme mit rotem Rahmen verwendet.
Abb. 3.1 Gefahrenpiktogramme nach GHS
Die früher verwendeten rechteckigen, orangefarbenen Gefahrensymbole dürfen zur Kennzeichnung von neuen Gebin...