Prüfumfang, Fristen und Befähigung des Prüfpersonals sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und zu dokumentieren (s. Abschnitt 7 "Prüfungen"). Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über Art, Prüfumfang, prüfende Personen, Mindestprüffristen sowie die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für Arbeitsmittel in Feuerverzinkereien. Die Tabelle ist nicht abschließend und enthält Beispiele über erforderliche Prüfungen von in Feuerverzinkereien verwendeten Arbeitsmitteln. Die angegebenen Prüffristen sind bewährte Fristen bei einschichtiger Betriebsweise. In Abhängigkeit von den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen (z. B. Mehrschichtbetrieb, korrosive Belastungen usw.) können darüber hinaus Prüfungen in kürzeren Zeitabständen erforderlich sein.
Arbeitsmittel |
Art/Fristen: -Kontrollen (K) -vor Inbetriebnahme (V) -wiederkehrend (W) nach Herstellerangaben aber mindestens |
Prüfumfang |
Prüfende Person |
Aufbewahrungsfrist A1 A2 |
Rechtl. Grundlage |
Alle Arbeitsmittel einschließlich einfacher Werkzeuge |
(K) vor ihrer jeweiligen Verwendung |
Inaugenscheinnahme, ggf. Funktionskontrolle auf offensichtliche Mängel |
unterwiesene Beschäftigte |
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§ 4 Abs. 5 BetrSichV |
Traversen, Gestelle |
(W) 1-mal pro Jahr |
Zustand der Werkstücke, Einrichtungen, Wirksamkeit der Schutzeinrichtungen |
zur Prüfung befähigte Person |
A1 |
§ 14 BetrSichV/TRBS 1201 |
Schleuderkörbe |
(W) 1-mal pro Jahr |
Zustand, Rissfreiheit |
zur Prüfung befähigte Person |
A1 |
§ 14 BetrSichV/TRBS 1201 |
Drahthaken, S-förmig |
(W) 1-mal pro Jahr |
Zustand, Rissfreiheit |
zur Prüfung befähigte Person |
A1 |
§ 14 BetrSichV/TRBS 1201 |
Anschlagketten und Kettengehänge, Drahtseilgehänge und Anschlagseile |
(W) 1-mal pro Jahr |
Zustand der Werkstücke |
zur Prüfung befähigte Person |
A1 |
§ 14 BetrSichV/TRBS 1201 |
(W) alle 3 Jahre |
Rissfreiheit |
A1 |
Anschlagketten bei Einsatz in der Zinkschmelze |
(W) 14-tägig |
Sichtkontrolle und stichprobenweise Maßkontrolle |
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DGUV Regel 109-004 |
Textile Anschlagmittel, z. B. Hebebänder und Rundschlingen |
(W) 1-mal pro Jahr |
Zustand der Anschlagmittel |
zur Prüfung befähigte Person |
A1 |
§ 14 BetrSichV/TRBS 1201 |
Elektrische Arbeitsmittel (ortsfest) |
(W) alle 4 Jahre |
Prüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln |
Elektrofachkraft |
A1 |
§ 14 BetrSichV/TRBS 1201 DGUV Vorschrift 3 und 4 |
Elektrische Arbeitsmittel (ortsfest in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art, z. B. DIN VDE 0100 Gruppe 700) |
(W) 1-mal pro Jahr |
Prüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln |
Elektrofachkraft |
A1 |
§ 14 BetrSichV/TRBS 1201 DGUV Vorschrift 3 und 4 |
Elektrische Arbeitsmittel (ortsveränderlich - soweit benutzt) auch: Verlängerungs- und Geräteanschlussleitung |
(W) Alle 6 Monate bei Fehlerquote < 2 %: in allen Betriebsstätten |
Prüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln |
Elektrofachkraft |
A1 |
§ 14 BetrSichV/TRBS 1201 DGUV Vorschrift 3 und 4 |
außerhalb von Büros: 1-mal pro Jahr |
A1 |
in Büros: alle 2 Jahre |
A1 |
Krane:
- Laufkatzen
- Brückenkrane
- Wandlaufkrane
- Schwenkarmkrane
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(V) Nach Montage, Installation, vor der ersten Inbetriebnahme |
Sicherer Zustand, sichere Funktion, Wirksamkeit der Schutzeinrichtungen |
Prüfsachverständiger/Prüfsachverständige |
A2 |
§ 14 Abs.4 BetrSichV i. V. m. Anhang 3 Abschn. 1 |
(W) 1-mal pro Jahr |
Zur Prüfung befähigte Person |
A2 |
DGUV Vorschrift 52 und 53 |
Flurförderzeuge Hebebühnen, Hubarbeitsbühnen, Teleskoplader/-stapler (Telehandler) |
1-mal pro Jahr |
Zustand der Werkstücke und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen |
Zur Prüfung befähigte Person |
A1 |
§ 14 BetrSichV/TRBS 1201 |
Absauganlagen |
(V) Vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen |
Ordnungsgemäße Installation, Funktion und Aufstellung |
Zur Prüfung befähigte Person |
A1 |
DGUV Regel 109-002 "Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen" bzw. GefStoffV, Anh.1 Ziffer 2.3 Abs.7 |
(W) 1 mal pro Jahr |
Sichere Funktion und Wirksamkeit |
A1: Aufzeichnung und Aufbewahrung mindestens bis zur nächsten Prüfung am jeweiligen Betriebsort
A2: Aufzeichnung und Aufbewahrung während der gesamten Verwendungsdauer des Arbeitsmittels am jeweiligen Betriebsort