Allgemeines
Die Häufigkeit der Absturzunfälle von Leitern ist auffallend – auch bereits aus niedriger Höhe. Bevor eine Leiter als hochgelegener Arbeitsplatz oder als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen bereitgestellt und verwendet wird, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob ein anderes, sichereres Arbeitsmittel eingesetzt werden kann. Für den jeweiligen Einsatzbereich ist eine geeignete Leiter auszuwählen, bei der durch den Einsatz von Leiterzubehör die Sicherheit noch erhöht werden kann.
Die TRBS 2121-2 schränkt die Verwendung von Leitern ein. Tragbare Leitern dürfen als Arbeitsplatz nur verwendet werden, wenn
- die Standhöhe nicht mehr als 2 m beträgt
- bei einer Standhöhe von mehr als 2 m und bis zu 5 m nur zeitweilige Arbeiten ausgeführt werden
- nur Arbeiten in geringem Umfang ausgeführt werden (< 2 h)
Abb. 13 Podestleiter als Arbeitsplatz an einer Exportverpackung
Hinweis |
Als Arbeitsplatz dürfen nur Leitern mit Stufen verwendet werden! Beachten Sie dabei, dass die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel Vorrang vor der Verwendung von Leitern hat! Abb. 14 Stufe |
Abb. 15 Leitern - zulässige Stand- und Zustiegshöhe
Als Verkehrswege dürfen tragbare Leitern nur verwendet werden, wenn
- der zu überbrückende Höhenunterschied nicht mehr als 5 m beträgt (nur für kurzzeitige Bauarbeiten) oder
- sich die Arbeitsplätze in beengten Bereichen befinden und der Einbau einer Treppe nicht möglich ist.
Beispielhafte Gefährdungen
Achten Sie bei einem Einsatz von Leitern besonders auf folgende Gefährdungen:
- Absturz aufgrund von ungeeigneten, nicht gesicherten oder beschädigten Leitern
- Abstürzen oder Abrutschen von der Leiter
- Umkippen oder Wegrutschen der Leiter aufgrund eines unebenen, rutschigen oder nicht tragfähigen Untergrunds
Maßnahmen
Beispielhafte Technische Maßnahmen
Technische Alternativen prüfen
Prüfen Sie, ob es technische Alternativen zum Einsatz von Anlege-, Steh- und Podest-Leitern gibt. Möglich sind zum Beispiel Gerüste, Hubarbeitsbühnen und andere Alternativen, die in dieser DGUV Information beschrieben werden.
Geeignete Leitern
Wählen Sie für den jeweiligen Einsatz die passende und sicherste Leiter aus (zum Beispiel Podestleiter, Plattformleiter, Leiter mit Fußverbreiterung).
Sorgen Sie dafür, dass die Sicherheit gegebenenfalls durch Leiterzubehör erhöht wird (zum Beispiel Leiterkopffixierungen, Erdspitzen, Holmverlängerungen, Einhängepodeste).
Achten Sie darauf, dass die Leitern für die entsprechende Arbeit geeignet sind (Art der Leiter, Länge der Leiter).
Sicherung gegen Umkippen oder Wegrutschen
Stellen Sie vor der Verwendung sicher, dass Leitern auf einem tragfähigen und ausreichend großen Untergrund aufgestellt sind. Zudem sind Leitern gegen Umstürzen und Verrutschen am Fuß oder am Kopf der Leiter zu sichern.
Diese Elemente können auch nachgerüstet werden. Eine auf Leitern geschulte fachkundige Person hat die Leitern samt nachgerüsteter Elemente vor erstmaliger Benutzung nach Umrüstung freizugeben.
Hinweis |
Prüfen Sie, ob es technische Alternativen zum Einsatz von Leitern gibt. |
Abb. 16a Wandabstützung (Verbreiterung des Leiterkopfs)
Abb. 16b Aufsetz-, Einhak- und Einhängevorrichtungen
Abb. 16c Traverse (Verbreiterung des Leiterfußes))
Beispielhafte organisatorische und personenbezogene Maßnahmen
Unterweisung durchführen
Unterweisen Sie die Beschäftigten in die bestimmungsgemäße Verwendung und Aufstellung der Leiter. Es ist zu gewährleisten, dass der Einsatzort sicher erreicht werden kann und sich die Person auf der Leiter nicht mit dem Körperschwerpunkt über die Holme hinauslehnen muss. Der Aufstellwinkel sollte bei
- Anlegeleitern mit Stufen 60° bis 70°,
- Anlegeleitern mit Sprossen 65° bis 75°
betragen.
Achten Sie darauf, dass bei Arbeiten auf der Leiter die gegenüber dem Bauwerk aufgebrachten Kräfte nicht die Kippsicherheit gefährden. Das gilt besonders für Stehleitern, die parallel zur Wand aufgestellt sind.
Hinweis |
Kontrollieren Sie die Rutschhemmung von temporär an der Leiter angebrachten Abdeckungen. |
Leitern sollten nicht bei Witterungsbedingungen verwendet werden, die eine zusätzliche Gefährdung hervorrufen, zum Beispiel bei starkem oder böigem Wind, Vereisung oder Schneeglätte. Unterweisen Sie die Beschäftigten darin, dass es verboten ist, von der Stehleiter auf hochgelegene Arbeitsplätze oder Einrichtungen überzusteigen. Außerdem dürfen Stehleitern nicht als Anlegeleitern verwendet werden.
Sorgen Sie dafür, dass
- bei Anlege- und Schiebeleitern die obersten drei Stufen nicht betreten werden,
- bei Stehleitern die obersten beiden Stufen nicht bestiegen werden,
- bei Mehrzweckleitern in der Gebrauchsstellung "Stehleiter mit aufgesetzter Schiebeleiter" die obersten vier Stufen nicht bestiegen werden,
- Stehleitern ohne Haltevorrichtung nur bis zur jeweils drittobersten Stufe bestiegen werden,
- die Standsicherheit der Leiter gewährleistet ist, auch auf weichem Grund und bei Gefälle (Unterlage, Fußverbreiterung, Anbinden des Leiterkopfs),
- die Leitern im Verkehrsbereich durch Absperrungen gesichert wurden.
Absturz-...