Besonders bei Nassabscheidern wird nicht nur die Luft von luftfremden Stoffen gereinigt, sondern die luftfremden Stoffe bleiben im Wasser und setzen sich zum Beispiel in Form von Schlamm ab. Das restliche beladene Wasser muss oft aufbereitet werden, bevor es zum Beispiel in das öffentliche Abwasserkanalsystem oder in Oberflächengewässer abgegeben werden darf. Den rechtlichen Rahmen dazu geben das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Abwasserabgabengesetz (AbwAG) und die Abwasserverordnung vor:

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) unterliegt eine Vielzahl möglicher Gewässerbenutzungen einer staatlichen Gestattungspflicht. Darunter fallen besonders die Nutzungen, die eine Verschmutzung der Gewässer durch Schadstoffe verursachen. Die Einleitung von Abwasser in ein Gewässer erfordert deshalb eine behördliche Gestattung in Form der sogenannten wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 10 WHG. Eine solche Erlaubnis darf die Behörde nur erteilen, wenn die Schadstofffracht des Abwassers so geringgehalten wird, wie es unter Einhaltung des jeweils in Betracht kommenden Verfahrens nach dem Stand der Technik möglich ist (§ 57 Abs. 1 WHG). Wer Abwasser einleiten will, ist also gezwungen, sein Abwasser durch technische Behandlungsverfahren auf einen bestimmten Qualitätszustand zu bringen, bevor es in ein Gewässer eingeleitet werden kann.

Die emissionsbezogenen Anforderungen, die den Stand der Technik definieren sollen, sind von der Bundesregierung in der sogenannten Abwasserverordnung (Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer - AbwV) festgelegt. Sie enthält neben Rahmenvorschriften und Bestimmungen zu einzelnen Analyse- und Messverfahren in ihren derzeit 57 Anhängen spezielle schadstoffbezogene Anforderungen an Abwasser aus verschiedenen Herkunftsbereichen und Produktionszweigen.

Fällt Abwasser aus einer Absauganlage mit Nassabscheider an, sollte die zuständige Behörde bereits in der Planungsphase informiert werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge