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Herausgeber: Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften
Die Jugend – Ihre Zukunft!
Geben Sie Jugendlichen in Ihrem Betrieb eine Chance:
- Ferienjob
- Betriebspraktikum
- Ausbildung
Der Ferienjob und das Praktikum im Betrieb bieten den Jugendlichen die Möglichkeit, die Arbeitswelt unmittelbar kennen zu lernen und sich mit ihr auseinander zu setzen.
Der Einsatz im Betrieb trägt dazu bei, dass Jugendliche ihre Eignung für bestimmte Tätigkeiten zutreffender einschätzen und ihre Berufsvorstellungen vertiefen oder auch korrigieren können. Der Betriebseinsatz erleichtert den Zugang zu einem passenden Ausbildungsplatz.
Die Ausbildung in Ihrem Unternehmen gibt Ihnen die Chance, für qualifizierten Nachwuchs in Ihrem Unternehmen und Ihrer Branche selbst zu sorgen.
Ist Ihr Betrieb für den Einsatz von Jugendlichen geeignet?
Anhand der Gefährdungsbeurteilung können Sie feststellen, ob Ihr Betrieb geeignet ist.
Bei Jugendlichen fehlt oft das Bewusstsein für Sicherheit.
Hier ist Ihre Fürsorge gefragt.
Jugendliche dürfen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden,
Unzulässig sind Akkordarbeit und Arbeiten, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielt werden kann.
Ausnahmen bestehen in berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, wenn Sie Jugendliche über 16 Jahre beschäftigen, soweit
Welcher Unfallversicherungsträger ist zuständig?
Die Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers (UVT) für Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten ergibt sich aus der folgenden Tabelle:
|
Organisator |
Zuständigkeit |
Wichtige Rechtsgrundlagen |
Ferienjob |
Schüler; Personensorgeberechtigte |
UVT des Betriebes |
• |
JArbSchG |
• |
JuSchG |
Betriebspraktikum |
Schule: Lehrer als Praktikumsleiter Betrieb: Praktikumsbeauftragter |
UVT der Schule |
• |
Richtlinien oder VwV der Länder |
• |
JArbSchG |
• |
JuSchG |
Ausbildung |
Beauftragter der IHK oder der Handwerkskammer |
Schule: UVT der Schule |
• |
Berufsausbildungsvertrag |
• |
BBiG |
Betrieb: UVT des Betriebes |
• |
JArbSchG |
• |
JuSchG |
Beim Einsatz von Schülern gibt es einen Unterschied zwischen Kindern und Jugendlichen (JArbSchG):
Kind ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.
Jugendlicher ist, wer 15 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht (im Allgemeinen neun Jahre) unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.
Die Beschäftigung von Kindern ist bis auf wenige Ausnahmen verboten. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben kommt eine Beschäftigung von Kindern in der Metallbranche – außer im Rahmen eines Betriebspraktikums – nicht in Betracht.
Wer trägt Verantwortung?
Als Unternehmer sind Sie für Sicherheit und Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter und der eingesetzten Jugendlichen verantwortlich. Ihre Unternehmerpflichten können Sie auf zuverlässige und fachkundige Mitarbeiter, z. B. Meister, schriftlich übertragen.
Auch der Jugendliche trägt Verantwortung.
- So muss er Ihren Weisungen zum Zweck des Arbeitsschutzes folgen,
- die zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstungen tragen,
- betriebliche Einrichtungen bestimmungsgemäß benutzen und
- festgestellte Mängel an Sie melden.
Unterweisung
Bevor die Jugendlichen ihre Arbeit aufnehmen dürfen, müssen sie über mögliche Gefahren unterwiesen werden. Das gilt auch, wenn sich Arbeitsbedingungen ändern. Die Unterweisung ist mindestens halbjährlich zu wiederholen. Müssen persönliche Schutzausrüstungen getragen werden, so ist es hilfreich, wenn Sie das Tragen vorführen. Vergessen Sie nicht die Organisation der ersten Hilfe und den Brandschutz in die Unterweisung einzubeziehen. Unterweisungen müssen dokumentiert werden.
Anmeldung
Keine gesonderte Anmeldung nötig.
Ferienjobber, Praktikanten oder Auszubildende müssen nicht extra beim Unfallversicherungsträger angemeldet werden. Dies erfolgt automatisch über die Lohnsumme, die der Unternehmer seiner Unfallversicherung am Anfang des Folgejahres mitteilt.
Sind ärztliche Untersuchungen erforderlich?
Man unterscheidet ärztliche Untersuchungen nach dem JArbSchG und Vorsorgeuntersuchungen, die in speziellen Verordnungen, z. B. in der Gefahrstoffverordnung und in Unfallverhütungsvorschriften, geregelt sind.
Ferienjob und Betriebspraktikum
Während des Ferienjobs und beim Betriebspraktikum führen die Jugendlichen nur Arbeiten aus, bei denen keine Nacht...