Für die einzelnen Typen von elektronischen Gehörschützern lassen sich jeweils bestimmte Einsatzbereiche empfehlen, die durch spezielle Geräuschtypen oder Anforderungen an die Kommunikation gekennzeichnet sind.
Pegelabhängig dämmende Gehörschützer eignen sich für intermittierenden Lärm und ermöglichen eine bessere Kommunikation in den leisen Phasen. Die Wahrnehmung von Sprache, von informationshaltigen Arbeitsgeräuschen und akustischen Signalen ist insbesondere bei Arbeitsabschnitten mit niedrigen Schalldruckpegeln bis etwa 82 dB(A) besser als beim Tragen anderer Gehörschutzarten. Insbesondere eignen sich diese Produkte für den Einsatz an Arbeitsplätzen mit häufigen leiseren Phasen, deren Ende nicht absehbar ist.
Die Qualität der Übertragung hat entscheidenden Einfluss auf die Verständlichkeit der Sprache. Bei hohen Schalldruckpegeln (Überschreitung des Kriteriumspegels*) können Schalldruckpegel von über 85 dB(A) am Ohr wirksam werden.
Erläuterung(*)
Der Kriteriumspegel ist der bei der Baumusterprüfung ermittelte maximale Tages-Lärmexpositionspegel, für den der Gehörschützer geeignet ist. Beim Kriteriumspegel ergibt sich ein Restschallpegel am Ohr von 85 dB(A).
Durch die Verstärkung leiser Umgebungssignale können pegelabhängig dämmende Gehörschützer auch bei Personen mit einem leichten bis mittelgradigen Hörverlust sinnvoll sein. Zwar steht nur eine beschränkte Verstärkungsleistung zur Verfügung, die im Unterscheid zum Hörgerät nicht individuell auf den Hörverlust eingestellt werden kann (d.h. frequenzselektiv geregelt), trotzdem kann diese Pegelerhöhung in leisen Phasen die Sprachverständlichkeit und Akzeptanz für den Gehörschützer verbessern.
Gehörschützer mit Kommunikationseinrichtungen sind zu empfehlen bei
- der Aus- und Weiterbildung an Lärmarbeitsplätzen,
- Arbeiten in Lärmbereichen, in denen umfangreiche Anweisungen gegeben werden müssen,
- Betriebsführungen durch Lärmbereiche.
Gehörschützer mit aktiver Geräuschkompensation sind für tieffrequente Geräusche mit hohen Schallpegeln geeignet.
Gehörschützer mit eingebautem Radio oder MP3-Player-Anschluss sind insbesondere für Arbeitsplätze mit monotoner Tätigkeit in Lärmbereichen geeignet. Durch ihren Einsatz kann hier die Motivation der Versicherten positiv beeinflusst werden. Bei der Auswahl eines solchen Gehörschützers muss die zusätzliche Geräuschquelle durch das Wiedergabesystem berücksichtigt werden. Deshalb muss der am Ohr wirksame Schalldruckpegel des Geräusches am Arbeitsplatz beim Tragen des Gehörschützers unter 82 dB(A) liegen.
Diese Gehörschützer sind nicht geeignet für Arbeitsplätze, an denen eine Sprachverständigung oder das Erkennen informationshaltiger Arbeitsgeräusche erforderlich ist. Warnsignale müssen in jedem Fall sicher erkennbar sein. Im Zweifelsfall ist eine Hörprobe nach DIN EN ISO 7731 durchzuführen.