Im Sinne dieser BG-Information werden folgende Begriffe bestimmt:
2. |
Hitze ist ein Klimazustand, bei dem auf Grund äußerer Wärmebelastung die Abfuhr der vom Körper erzeugten Wärme erschwert ist. |
4. |
Als Akklimatisation wird die Anpassung des Menschen gegenüber Hitze bezeichnet. |
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