Serienelemente
Schutzmaßnahmen gegen Hitzestress und Hitzeerkrankungen

Effektiver Hitzeschutz erfordert immer die Mitwirkung und Zusammenarbeit diverser Akteure. Daher ist es wichtig, Maßnahmen bereits frühzeitig einzuleiten, bevor es zu Hitzeerkrankungen kommt. 

Im Zentrum steht dabei die Erfassung von Temperaturen. Allerdings fehlen sowohl in Büros als auch an Outdoor-Arbeitsplätzen häufig die entsprechenden Messeinrichtungen, was die Bewertung erschwert.

Grundsätzliche Verhaltensmaßnahmen zur Prävention von Hitzestress und -erkrankungen

  • Ausreichend trinken: Regelmäßig Flüssigkeit zu sich nehmen, auch wenn kein Durstgefühl besteht.
  • Leichte Kleidung tragen: Helle, lockere Kleidung hilft, die Körpertemperatur zu regulieren.
  • Sonnenschutz: Kopf- und Nackenschutz, Sonnenbrille und Sonnencreme verwenden.
  • Hitze meiden, schattige Plätze aufsuchen: Während der heißesten Stunden des Tages (zwischen 11 und 15 Uhr) direkte Sonneneinstrahlung vermeiden.
  • Körperliche Aktivität anpassen: Intensive körperliche Anstrengung bei hohen Temperaturen reduzieren oder vermeiden.

Mit Hitzeaktionsplänen wird im Vorfeld auf die Lage vor Ort reagiert. Ein Hitzeaktionsplan ist die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung, z. B. für die Belastungsfaktoren solare Exposition bzw. Hitze/Wärme in den Feldern Risikobewertung / Maßnahmen u. a. Er kann je nach betrieblichen Faktoren als mitgeltendes Dokument separat in den Maßnahmen der Gefährdungsbeurteilung erwähnt, werden. Die zu ergreifenden Maßnahmen richten sich stets an den realen Bedingungen aus. Die Inhalte von Hitzeaktionsplänen beziehen sich auf die gleichen S-T-O-P-Maßnahmen für alle Mitarbeitenden am jeweiligen Arbeitsort bzw. im jeweiligen Arbeitsbereich.

Eine Checkliste der Schweizer SUVA für Arbeiten im Freien bei Sonne und Hitze enthält Hitze-Stufen, auf deren Basis sich gut ein erster Ansatz für einen Hitzeaktionsplan erstellen lässt. Die Schutzmaßnahmen gegen Hitze sind in vier Stufen aufgeteilt, bei denen pro Stufe jeweils zusätzliche Maßnahmen umzusetzen sind.

Stufe

Wann umzusetzen?

1

Basismaßnahmen

2

Bei 21 bis 27 Grad (im Schatten)

3

Bei 28 bis 32 Grad (im Schatten)

4

Ab 33 Grad (im Schatten)

Auswahl an Maßnahmen für Outdoor-Arbeitsplätze

  • Zeitpläne an die Temperaturen anpassen, bestimmte Tätigkeiten temperaturbezogen planen, schwere körperliche Arbeit in den heißen Stunden vermeiden bzw. reduzieren und mit kurzen Ruhephasen unterbrechen
  • Den täglichen UV-Index beachten, Hitzeindex/-stufen schulen, auf Indikatoren für biologische Dehydration achten
  • Schattenarbeitsplätze einrichten, z. B. mit Sonnensegeln oder Schirmen
  • Abkühlmöglichkeiten einrichten, z. B. klimatisierte Räume, Belüftung oder Besprühen mit Wasser
  • Gleitzeit nutzen, früher mit der Arbeit beginnen und Überstunden vermeiden
  • Beschäftigte zum Thema Hitzebelastung und Erste-Hilfe-Maßnahmen informieren, beraten und schulen, Schärfung der Aufmerksamkeit
  • Auf Symptome für Hitzeerkrankungen achten (z. B. Indikatoren für biologische Dehydration), Betriebsanweisungen unterweisen
  • „Buddy-Systeme“ bzw. Schutzsysteme einführen, in denen verstärkt aufeinander geachtet wird
  • Rücksichtnahme auf besondere Personengruppen, Vorsorgemaßnahmen vermitteln, z. B. DGUV Information 213-002 „Hitzearbeiten“
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge durchführen, um durch Hitze entstehende Belastungen und Erkrankungen der Beschäftigten zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen
  • Falls möglich: Auswahl und Benutzung von PSA und Kleidung, anpassen, z. B. mit einer kühlenden bzw. luftigen Wirkung, um eine Zirkulation und Schwitzen am Körper zu ermöglichen, auf Schutzwirkung vor Strahlung achten (hohen UPF wählen)
  • Sonnenschutzmittel bereitstellen und verwenden (Sonnenschutzfaktor 50+) und Hautuntersuchungen freiwillig anbieten
  • Ausreichend kühle und mineralisierte Getränke bereitstellen, Trinkmengen empfehlen und gleichzeitig mobile Toiletten bereitstellen
  • Fahrzeuge mit Klimaanlagen bereitstellen
  • Speisepläne anpassen, „weniger schwer und belastend“, Flüssigkeit enthaltende Lebensmittel wählen (z. B. Melonen, Gurken)

Stufenmodell der ASR A3.5 "Raumtemperatur"

Die ASR A3.5 „Raumtemperatur“ enthält ebenfalls Stufen mit Schutzmaßnahmen gegen Hitze.

Nach der ASR A3.5 darf in Arbeits- und Sozialräumen die Höchsttemperatur von 26 Grad grundsätzlich nicht überschritten werden. Baustellen fallen über den Arbeitsstättenbegriff in § 2 Abs. 1 ArbStättV ebenfalls unter diese Regelung. Darüber hinaus gibt es drei Temperaturschwellen: 26, 30 und 35 Grad.

Liegt die Außenlufttemperatur über 26 Grad und wird bereits geeigneter Sonnenschutz verwendet, soll der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen. Das können gemäß ASR A3.5 z. B. sein:

  • Effektive Steuerung des Sonnenschutzes (vgl. auch DGUV Information 215-444 „Sonnenschutz im Büro“)
  • Effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung)
  • Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)
  • Lüftung in den frühen Morgenstunden
  • Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
  • Lockerung der Bekleidungsregelungen
  • Festlegung zusätzlicher Entwärmungsphasen
  • Nutzung von Ventilatoren und Klimageräten
  • Geeignete Getränke (z. B. Trinkwasser) bereitstellen

Steigen die Temperaturen über 30 Grad, muss der Arbeitgeber derartige Maßnahmen ergreifen. Bei Temperaturen über 35 Grad ist der Raum während der Überschreitungszeit ohne Maßnahmen wie bei Hitzearbeit als Arbeitsraum ungeeignet.

Trotz dieser Temperaturregelungen gibt es für Beschäftigte keinen direkten Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume oder hitzefrei. Da Wärme bzw. Hitze nicht von jedem gleich gut vertragen werden, ist es wichtig, in den betrieblichen Unterweisungen auch den Eigenverantwortungsaspekt zu erwähnen. Die Beschäftigten müssen selbst auf Symptome oder Signale ihres Körpers achten.

Ventilatoren und Klimageräte

Ventilatoren und Klimageräte sind in Innenräumen sehr oft eine beliebte Maßnahme, sollten aber nur mit Augenmaß und Vorsicht eingesetzt werden.

Ventilatoren, die bei der ersten großen Wärme aus dem Winterschlaf geholt werden, müssen vor der ersten Nutzung gemäß DGUV Vorschrift 3 geprüft werden. Sie fördern die Kühlung durch Schweißverdunstung, allerdings verträgt nicht jeder die mögliche Zugluft gleich gut.

Luftauslässe und Zugluft von Klimageräten können nicht nur einen steifen Hals bescheren, auch Erreger der „Sommergrippen“ werden weiterverbreitert. So kann aus dem vermeintlichen, zunächst angenehmen Kühleffekt, auch schnell eine betriebliche Krankheitswelle entstehen.

Im Sommer ist die Luft oft trocken (Luftfeuchte < 40%). Der Betrieb von Ventilatoren kann daher zusätzlich Staub oder Pollen aufwirbeln, was z. B. zu einer Gefährdung von Allergikern führen kann.

Moderne mobile Split-Klimagerät liegen bei einem durchschnittlichen Lärmpegel zwischen 30 und 40 dB(A). Eine ältere Klimaanlage kann durchaus lauter sein, was zwar den Arbeitsplatz kühlt, aber auch lauter macht. Nicht jeder Arbeitnehmer kommt mit einer zusätzlichen Geräuschbelästigung an seinem Arbeitsplatz gleich gut klar.

Verhaltenstipps bei Hitzestress

Dehydration zeigt sich z. B. an einem einfachen persönlichen biologischen Indikator, der Urinfarbe. Dabei gilt: Je dunkler, desto höher ist in der Regel der Grad an Dehydration. Ein schneller Puls kann ebenfalls ein Anzeichen sein, das der Körper stärker gegen die Hitze kämpft. Wer viel Gewicht verliert, der schwitzt in der Regel mehr Flüssigkeit aus als er zu sich nimmt. Tägliche Körpergewichtskontrollen sind daher gerade bei vorerkrankten Personen wichtig. Wer krankheitsbedingt nur wenig Flüssigkeit zu sich nehmen darf, sollte sich mit seinem betreuenden Mediziner im Vorfeld beraten.

Hitze und Risiko durch Medikamente

Hohe Temperaturen können vor allem für Herz-Kreislauf-Patienten bedrohlich sein. Ein Hauptproblem ist der durch Schwitzen bedingte Flüssigkeitsverlust, der bei unzureichender Flüssigkeitsaufnahme schnell kritisch werden kann. Das hitzebedingte Schwitzen und die Medikamenteneinnahme können diesen Verlust noch verstärken.

Unter anderem von folgenden Medikamentengruppen ist bekannt, dass ihre Einnahme einen Einfluss auf die Wärmeproduktion oder -regulation hat:

  • Diuretika (entwässernde Medikamente) bzw. Blutdruckmedikamente
  • Anticholinerge Stoffe (z. B. Antipsychotika, Antidepressiva, Anti-Parkinsonmittel, Antihistaminika, Inkontinenzmittel)
  • Beruhigungs- und Schlafmittel (z. B. Benzodiazepine)
  • Opioide und Schmerzmittel

Im Sommer werden häufig Menschen ins Krankenhaus eingeliefert, die wassertreibende Medikamente oder Blutdruckmedikamente nehmen und dann mit Blutdruckabfällen und in schweren Fällen sogar Ohnmachtsanfällen reagieren. Auf diese Personengruppe sollte im betrieblichen Alltag ein besonderes Augenmerk gerichtet werden.

Schlagworte zum Thema:  Arbeitsschutz, Arbeitsstätte