Epoxidharzprodukte werden im Bauwesen angewendet u.a. als Fliesenkleber, Fugenmörtel, für Grundierungen und Abdichtungen, als Kunstharzestriche oder zur Betoninstandsetzung sowie als Klebstoffe.
In der Regel werden Epoxidharzprodukte als Zweikomponentensysteme verwendet, die Komponente A, das Harz und die Komponente B, der Härter. Beide Komponenten sind oder enthalten hautsensibilisierende Stoffe. Härter können zudem ätzend sein. Nicht nur der Kontakt zu den Komponenten, sondern auch der Kontakt zu unausgehärteten Epoxidharzen kann zur Schädigung der Gesundheit führen, insbesondere, wenn Hautkontakt besteht. Hierbei besteht die Gefahr der Entstehung einer Hautallergie.
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Abb. 17
Beispiel Knetmasse
Auch bei der Verarbeitung von Knetmassen kann der Hautkontakt zu Gesundheitsschäden (Hautreizung bzw. Allergien) führen. Nach der Härterzugabe ist das Produkt zügig zu verarbeiten, da es zur Erhitzung kommen kann. Die Produkte sind brennbar.
Zur Exposition gegenüber Epoxidharz-Produkten kann es, neben den o.g. Kontakt zu unausgehärteten Epoxidharzen, kommen
- bei Hautkontakt zu beschädigten oder außen verunreinigten Gebinden,
- durch ein falsches Mischungsverhältnis der Komponenten beim Anmischen,
- durch Hautkontakt zu verunreinigten Arbeitsgeräten,
- durch Hautkontakt zu verunreinigter Arbeits- oder Schutzkleidung.
Bevor Epoxidharze eingesetzt werden ist zu prüfen, ob es Alternativen gibt (www.dguv.de/epoxidharze). So lässt sich z. B. beim Verfugen von Fliesenbelägen als Alternative ein Verfugungsmaterial auf der Basis von Alkalisilikaten einsetzen oder die Verwendung von Spezialzementen könnte den Einsatz von Epoxidharzen bei Abdichtungs- und Beschichtungsarbeiten im Abwasserbereich ersetzen.
Vielfach können aber Epoxidharzprodukte auf Grund ihrer technischen Vorteile nicht ersetzt werden. Bei diesen Tätigkeiten ist dann unbedingt darauf zu achten, dass der Hautkontakt zu den Produkten vermieden wird. So sollten Gebinde stets geschlossen transportiert und darauf geachtet werden, dass sie außen nicht verunreinigt sind. Griffe und Stiele von Werkzeugen sind unbedingt sauber zu halten und bei Kontamination umgehend zu reinigen. Die Angaben des Herstellers hinsichtlich des Mischungsverhältnisses sind unbedingt einzuhalten. Idealerweise sollten Kombipackungen bestehend aus einem Harz- und einem Härtergebinde verwendet werden. In den Teilgebinden sind genau die erforderlichen Mengen an Harz und Härter enthalten, so dass es beim Einsatz nicht zu Fehldosierungen kommen kann.
Verunreinigte Arbeitskleidung darf nicht in Kontakt zur Straßenkleidung kommen. Verunreinigte Arbeitskleidung wie auch verunreinigte persönliche Schutzausrüstung, wie Schutzhandschuhe, ist sofort zu wechseln. Arbeiten mit Epoxidharzen dürfen nur mit Schutzhandschuhen durchgeführt werden. Als geeignetes Material hierfür hat sich Nitril- oder Butylkautschuk erwiesen. Wird mit lösemittelhaltigen Epoxidharzsystemen gearbeitet, ist bei der Auswahl des Handschuhmaterials auf die Lösemittel abzustellen. Weitere Informationen siehe auch in der Handschuhdatenbank unter www.bgbau.de. Ist es zum Hautkontakt gekommen, ist sofort die Haut zu reinigen. Auf keinen Fall darf das Epoxidharzprodukt austrocknen. Zur Hautreinigung milde Hautreinigungsmittel verwenden.
Beim Mischen der Komponenten kann es zu Spritzern kommen. Daher ist mindestens eine Schutzbrille zu tragen, besser noch ein Gesichtsschutzschild. Werden lösemittelhaltige Epoxidharze verarbeitet kann die Verwendung von Atemschutz notwendig sein (z. B. bei Spritzapplikation). Geeignet sind Kombinationsfilter vom Typ A2P2.
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TIPP |
- Bei Tätigkeiten mit Epoxidharzen Hautkontakt unbedingt vermeiden.
- Handschuhe aus Nitril- oder Butylkautschuk verwenden.
- Keine Lederhandschuhe oder nitrilgetränkte Baumwollhandschuhe verwenden.
- Nie verschmutzte oder aufgequollene Schutzhandschuhe wiederverwenden.
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