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Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e. V. (DGUV)
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Internet: www.dguv.de
Diese Information wurde im Sachgebiet
Gesundheitsgefährlicher Mineralischer Staub
des Fachbereichs Rohstoffe und chemische
Industrie der DGUV erarbeitet.
Ausgabe: Juli 2019
DGUV Information 213-031
zu beziehen bei Ihrem zuständigen
Unfallversicherungsträger oder unter
www.dguv.de/publikationen
Bildnachweis
Titel: FMI Fachverband Mineralwolleindustrie
1 Vorbemerkungen
Diese DGUV Information beschreibt Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Mineralwolle-Dämmstoffen.
Seit 01.06.2000 gilt in Deutschland ein Verbot des Herstellens, des Inverkehrbringens und des Verwendens von Mineralwolle-Dämmstoffen, die nicht die Freizeichnungskriterien des Anhang II Nr. 5 der Gefahrstoffverordnung erfüllen.
Dieser Sachverhalt macht es notwendig, in der Praxis grundsätzlich von zwei Typen von Mineralwolle-Dämmstoffen zu sprechen, nämlich von sogenannten "neuen" und sogenannten "alten", seit Juni 2000 verbotenen, Produkten.
- Unter "alten" Mineralwolle-Dämmstoffen im Sinne dieser DGUV Information werden Produkte zusammengefasst, die nicht die Kriterien des Anhangs II Nr. 5 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung erfüllen. Nach der TRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe" sind die aus "alter" Mineralwolle freigesetzten Faserstäube als krebserzeugend zu bewerten.
- "Neue" Mineralwolle-Dämmstoffe erfüllen hingegen die Kriterien des Anhang II Nr. 5 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung und gelten als nicht krebserzeugend. Der Hersteller weist die Freizeichnung nach Anhang II der Gefahrstoffverordnung und die Bewertung als nicht krebserzeugend im Abschnitt 2 (Mögliche Gefahren) des Sicherheitsdatenblattes gemäß § 5 Gefahrstoffverordnung nach.
In Deutschland stehen mit dem RAL-Gütezeichen gekennzeichnete Produkte zur Verfügung. Hiermit wird die Erfüllung der Freizeichnungskriterien des Anhangs II Nr. 5 der Gefahrstoffverordnung dokumentiert. Es wird empfohlen, diese Produkte zu verwenden.
Bei der Verarbeitung mit dem RAL-Gütezeichen gekennzeichneter Produkte sind lediglich die Mindestmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Stäuben nach der TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" zu ergreifen. Diese Maßnahmen sind in Kapitel 4 dieser DGUV Information beschrieben.
Der Umgang mit "alten" Mineralwolle-Dämmstoffen ist nur im Zuge von Demontage-, Abbruch-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten möglich bzw. zulässig. Für solche Arbeiten gilt die TRGS 521 "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle". Diese wird in der vorliegenden DGUV Information in Kapitel 5 praxisorientiert erläutert.
2 Allgemeines
2.1 Was sind Mineralwolle-Dämmstoffe?
Mineralwolle-Dämmstoffe kommen in Form von Glaswolle oder Steinwolle zum Einsatz. Hergestellt werden diese Dämmstoffe im Wesentlichen aus Glasrohstoffen oder Gesteinen unter Verwendung von Recyclingmaterialien wie z. B. Altglas. Diesen Dämmstoffen sind Kunstharze und Öle zugegeben. Die Kunstharze als Bindemittel garantieren die Form der Dämmstoffe, während die Öle die Staubfreisetzung verringern.
Hochtemperaturwollen sind nicht Gegenstand dieser DGUV Information (siehe dazu die TRGS 558 "Tätigkeiten mit Hochtemperaturwolle").
2.2 Woraus bestehen Mineralwolle-Dämmstoffe?
Mineralwolle-Dämmstoffe enthalten:
- mindestens 90 % künstliche Mineralfasern (KMF) glasiger Struktur,
- bis zu 7 % Kunstharz, hergestellt aus Phenol, Harnstoff und Formaldehyd,
- ca. 1 % Öle und weitere Zusätze, z. B. wasserabweisende Stoffe.
Das Kunstharz wird bei der Mineralwolle-Dämmstoffherstellung im Heißluftstrom ausgehärtet, wobei flüchtige Bestandteile (wie Formaldehyd oder Phenol) aus dem Produkt entfernt werden. Zurück bleibt im Dämmstoff das ausgehärtete Kunstharz (z. B. Bakelit). Mineralwolle-Dämmstoffe enthalten keinen Asbest oder silikogenen Staub.
Die in den Dämmstoffen enthaltenen Glas und Steinwollefasern haben überwiegend eine mittlere Länge von einigen Zentimetern und einen mittleren Durchmesser von 3-5 Mikrometer. Sie sind zumeist aufgrund ihrer Länge nicht atembar. Die Produkte enthalten je-doch auch einen geringen Anteil an lungengängigen Fasern mit einem Durchmesser < 3 µm.
Beim Konfektionieren und Verarbeiten werden deshalb auch Fasern freigesetzt, die in die Lunge gelangen können.
3 Mögliche gesundheitliche Auswirkungen bei der Verarbeitung
3.1 Juckreiz (mechanisch irritative Effekte)
Bei Tätigkeiten mit Mineralwolle-Dämmstoffen können durch die Fasern mechanische Hautreizungen auftreten. Hierfür sind gröbere Fasern (Durchmesser > 5 Mikrometer) verantwortlich, die sich aufgrund ihrer Steifheit in die Haut einspießen und einen unangenehmen Juckreiz hervorrufen können. Bei längerem Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen tritt offensichtlich ein Gewöhnungseffekt ein; trotz fortgesetzter Exposition gegenüber den Fasern lässt der Juckreiz nach. Es besteht jedoch weiterhin die Gefahr von Entzündungen.
Bereits ...