Gefahrstoffe können natürlich (z.B. Asbest, Quarz) vorkommen oder künstlich hergestellt sein und als Reinstoffe (z.B. Ethanol, Acetylen), in Gemischen (z.B. Farben, Lacke, Reinigungsmittel) oder in Erzeugnissen (z.B. Spanplatten) vorliegen.
Gefahrstoffe können außerdem bei der Herstellung oder Verwendung von Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen entstehen, zum Beispiel Holzstaub bei der zerspanenden Bearbeitung von Holz, Schweißrauche beim Schweißen, Abgase von Dieselmotoren bei der Verbrennung von Dieselkraftstoff.
Arbeitsstoffe sind dann Gefahrstoffe, wenn sie bestimmte gefährliche physikalisch-chemische Eigenschaften, für den Menschen gesundheitsschädliche (akut und chronisch toxische) Eigenschaften sowie für die Umwelt schädliche (ökotoxische) Eigenschaften aufweisen.
Aufgrund dieser Eigenschaften werden gefährliche Stoffe und Gemische gemäß den Kriterien nach Anhang I der CLP-Verordnung, in Gefahrenklassen und innerhalb jeder Gefahrenklasse je nach Höhe der Gefahr in Gefahrenkategorien, eingestuft (s. Tabelle 1).
Tabelle 1 Gefahrenklassen und ihre Gefahrenkategorien nach CLP-Verordnung
Eigenschaften |
Gefahrenklasse |
Gefahrenkategorien |
physikalisch-chemische Eigenschaften |
explosive Stoffe oder Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff |
instabil, explosiv |
Unterklasse 1.1-1.6 |
selbstzersetzliche Stoffe und Gemische |
Typ A bis G |
organische Peroxide |
Typ A bis G |
entzündbare Gase |
Kat. 1A, 1B, 2 |
entzündbare, chemisch instabile Gase |
Kat. A – B |
Aerosole |
Kat. 1 – 3 |
entzündbare Flüssigkeiten |
Kat. 1 – 3 |
entzündbare Feststoffe |
Kat. 1 – 2 |
pyrophore Flüssigkeiten |
Kat. 1 |
pyrophore Feststoffe |
Kat. 1 |
selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische |
Kat. 1 – 2 |
Stoffe oder Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln |
Kat. 1 – 3 |
oxidierende Gase |
Kat. 1 |
oxidierende Flüssigkeiten |
Kat. 1 – 3 |
oxidierende Feststoffe |
Kat. 1 – 3 |
Gase unter Druck |
verdichtetes Gas |
verflüssigtes Gas |
tiefgekühltes verflüssigtes Gas |
gelöstes Gas |
korrosiv gegenüber Metallen |
Kat. 1 |
akut und chronisch toxische Eigenschaften |
akute Toxizität (nach Aufnahmeweg oral, dermal, inhalativ) |
Kat. 1 – 4 |
Ätz- bzw. Reizwirkung auf die Haut |
Kat. 1, 1 A bis 1 C, Kat. 2 |
schwere Augenschädigung oder -reizung |
Kat. 1 – 2 |
spezifische Zielorgantoxizität (einmalige Exposition) |
Kat. 1 – 2 |
spezifische Zielorgantoxizität (einmalige Exposition)
- Atemwegsreizung
- narkotisierende Wirkungen
|
Kat. 3 |
spezifische Zielorgantoxizität (wiederholte Exposition) |
Kat. 1 – 2 |
Aspirationsgefahr |
Kat. 1 |
Sensibilisierung der Haut |
Kat. 1, Kat. 1A, Kat.1B |
Sensibilisierung der Atemwege |
Kat. 1, Kat. 1A, Kat.1B |
Karzinogenität (Krebserzeugend) |
Kat. 1 A, Kat. 1B, Kat. 2 |
Reproduktionstoxizität |
Kat. 1 A, Kat. 1B. Kat. 2 Zusatzkategorie für Wirkungen auf bzw. über Laktation |
Keimzellmutagenität |
Kat. 1 A, Kat. 1B, Kat. 2 |
ökotoxische Eigenschaften |
akut gewässergefährdend |
Kat. 1 |
langfristig gewässergefährdend |
Kat. 1 – 4 |
Ozonschichtschädigend |
Kat. 1 |
Auch nicht gekennzeichnete Stoffe, die erst bei der Bearbeitung entstehen, wie z.B. Holzstaub, quarzhaltige Stäube, Kunststoffstäube oder zündfähige Gasgemische, zählen zu den Gefahrstoffen, wenn von ihnen akute oder chronische Gesundheitsgefahren ausgehen oder sie z.B. entzündbar oder gar explosionsfähig sind.
Ebenso können Stoffe, die nicht in die o.g. Gefahrenklassen eingestuft werden, aufgrund anderer gefährlicher Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz verwendet werden oder dort vorhanden sind, ein Risiko für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten darstellen.
Somit zählen Stoffe mit nachfolgenden Eigenschaften auch zu Gefahrstoffen:
- erstickend/sauerstoffverdrängend, z.B. Stickstoff, Kohlendioxid
- heiß, z.B. Wasserdampf, Metallschmelzen
- kalt, z.B. Trockeneis, flüssiger Stickstoff
- unter erhöhtem Druck stehend, z.B. gespannter Wasserdampf
Sonstige Stoffe, wie Abfälle und Altöle, können gefährliche Eigenschaften haben.
Tätigkeiten mit wässrigen Arbeitsstoffen (z.B. Reinigungsarbeiten) oder das Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen bei gleichzeitiger mechanischer und/oder chemischer Beanspruchung stellen als Feuchtarbeit eine Gefährdung der Haut dar, ohne dass diese Tätigkeiten einer Gefahrenklasse zugeordnet werden können. Auch die Handhabung von entfettenden Lösemitteln kann vorschädigend auf die Haut wirken.
Informationsquellen für Gefahrstoffe
Gefährliche Stoffe und Gemische erkennt man in der Regel an der Kennzeichnung auf den Gebinden. Doch auch Produkte, die nicht gekennzeichnet sind, können Gefahrstoffe enthalten, da unterhalb bestimmter Konzentrationsgrenzen die Kennzeichnungspflicht entfällt. Bei diesen Produkten sind erforderlichenfalls Informationen von den herstellenden bzw. vertreibenden Firmen oder von Fachleuten einzuholen.
Informationen zu Gefahrstoffen enthalten die Sicherheitsdatenblätter, die die herstellenden bzw. vertreibenden Firmen spätestens bei der ersten Lieferung zur Verfügung zu stellen haben. Bei fehlenden Sicherheitsdatenblättern sind diese bei den herstellenden bzw. vertreibenden Firmen anzufordern.
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